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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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44 Ich möchte mich gut absichern<br />

Mit vielen weiteren Ländern wie z. B. Israel, Kroatien, Marokko, Tunesien<br />

oder der Türkei wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch<br />

den <strong>Krankenversicherung</strong>sschutz einschließen.<br />

Vor einem Urlaub in den oben genannten Ländern sollten Sie mit Ihrer<br />

Krankenkasse sprechen und sich gegebenenfalls eine Anspruchsbescheinigung<br />

oder eine „Europäische <strong>Krankenversicherung</strong>skarte“ (EHIC) ausstellen<br />

lassen. Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Besonderheiten<br />

bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des<br />

Gastlandes gibt Ihnen Ihre Krankenkasse. Reicht Ihnen der Versicherungsschutz<br />

nicht aus oder wollen Sie Ihren Urlaub in einem anderen Gastland<br />

verbringen, sollten Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter prüfen,<br />

ob Sie sich gegen mögliche Erkrankungen oder einen Unfall zusätzlich privat<br />

absichern.<br />

Kann ich mir nachträglich die Kosten einer Behandlung im Ausland<br />

erstatten lassen?<br />

Wenn Sie einen Arzt oder einen anderen medizinischen Leistungserbringer<br />

innerhalb der Europäischen Union und des EWR in Anspruch nehmen, können<br />

Sie auch vor Ort die Behandlungskosten bezahlen und dann die Rechnungsbelege<br />

bei Ihrer Krankenkasse in Deutschland einreichen. Die Kosten<br />

werden jedoch nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie bei einer inländischen<br />

Behandlung entstanden wären. Ihre Krankenkasse kann darüber hinaus<br />

Abschläge vornehmen – beispielsweise für erhöhte Verwaltungskosten.<br />

Informieren Sie sich daher am besten vor einer Behandlung im europäischen<br />

Ausland bei Ihrer Krankenkasse, bis zu welcher Höhe eine Erstattung in Betracht<br />

kommt.

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