Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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44 Ich möchte mich gut absichern<br />
Mit vielen weiteren Ländern wie z. B. Israel, Kroatien, Marokko, Tunesien<br />
oder der Türkei wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch<br />
den <strong>Krankenversicherung</strong>sschutz einschließen.<br />
Vor einem Urlaub in den oben genannten Ländern sollten Sie mit Ihrer<br />
Krankenkasse sprechen und sich gegebenenfalls eine Anspruchsbescheinigung<br />
oder eine „Europäische <strong>Krankenversicherung</strong>skarte“ (EHIC) ausstellen<br />
lassen. Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Besonderheiten<br />
bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des<br />
Gastlandes gibt Ihnen Ihre Krankenkasse. Reicht Ihnen der Versicherungsschutz<br />
nicht aus oder wollen Sie Ihren Urlaub in einem anderen Gastland<br />
verbringen, sollten Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter prüfen,<br />
ob Sie sich gegen mögliche Erkrankungen oder einen Unfall zusätzlich privat<br />
absichern.<br />
Kann ich mir nachträglich die Kosten einer Behandlung im Ausland<br />
erstatten lassen?<br />
Wenn Sie einen Arzt oder einen anderen medizinischen Leistungserbringer<br />
innerhalb der Europäischen Union und des EWR in Anspruch nehmen, können<br />
Sie auch vor Ort die Behandlungskosten bezahlen und dann die Rechnungsbelege<br />
bei Ihrer Krankenkasse in Deutschland einreichen. Die Kosten<br />
werden jedoch nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie bei einer inländischen<br />
Behandlung entstanden wären. Ihre Krankenkasse kann darüber hinaus<br />
Abschläge vornehmen – beispielsweise für erhöhte Verwaltungskosten.<br />
Informieren Sie sich daher am besten vor einer Behandlung im europäischen<br />
Ausland bei Ihrer Krankenkasse, bis zu welcher Höhe eine Erstattung in Betracht<br />
kommt.