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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Missbrauch bekämpfen<br />

Ich möchte meine Rechte kennen 109<br />

Wer kontrolliert die Ärztinnen und Ärzte, die sonstigen<br />

Leistungserbringer sowie die Krankenkassen?<br />

Missbrauch und Betrug fügen der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> Schaden<br />

zu. Das heißt konkret: Ihnen als den Versicherten, die mit ihren Beiträgen<br />

dafür bezahlen müssen. Deshalb gibt es besondere Stellen <strong>zur</strong> Bekämpfung<br />

von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Sie müssen Fällen und<br />

Sachverhalten nachgehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige<br />

oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang<br />

mit den Aufgaben der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> hindeuten.<br />

Jede gesetzliche Krankenkasse, unter Umständen auch jeder Landesverband<br />

einer Kassenart sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen,<br />

jede Kassenärztliche und jede Kassenzahnärztliche Vereinigung und ihre<br />

jeweilige Bundesvereinigung muss eine solche Stelle vorsehen. Die Einrichtungen<br />

müssen sich wechselseitig informieren. Wenn eine Prüfung zu dem<br />

Ergebnis führt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit<br />

nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong><br />

bestehen könnte, sollen die genannten Organisationen unverzüglich<br />

die Staatsanwaltschaft unterrichten.

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