Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Missbrauch bekämpfen<br />
Ich möchte meine Rechte kennen 109<br />
Wer kontrolliert die Ärztinnen und Ärzte, die sonstigen<br />
Leistungserbringer sowie die Krankenkassen?<br />
Missbrauch und Betrug fügen der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> Schaden<br />
zu. Das heißt konkret: Ihnen als den Versicherten, die mit ihren Beiträgen<br />
dafür bezahlen müssen. Deshalb gibt es besondere Stellen <strong>zur</strong> Bekämpfung<br />
von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Sie müssen Fällen und<br />
Sachverhalten nachgehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige<br />
oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang<br />
mit den Aufgaben der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> hindeuten.<br />
Jede gesetzliche Krankenkasse, unter Umständen auch jeder Landesverband<br />
einer Kassenart sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen,<br />
jede Kassenärztliche und jede Kassenzahnärztliche Vereinigung und ihre<br />
jeweilige Bundesvereinigung muss eine solche Stelle vorsehen. Die Einrichtungen<br />
müssen sich wechselseitig informieren. Wenn eine Prüfung zu dem<br />
Ergebnis führt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit<br />
nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong><br />
bestehen könnte, sollen die genannten Organisationen unverzüglich<br />
die Staatsanwaltschaft unterrichten.