Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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18 Ich möchte mich gut absichern<br />
Familienversicherte<br />
Wann sind meine Partnerin oder mein Partner und meine<br />
Kinder mitversichert?<br />
Familienangehörige der in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> versicherten<br />
Pflicht- und freiwilligen Mitglieder sind in der Regel beitragsfrei<br />
mitversichert. Hierzu zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und<br />
minderjährige Kinder. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die die<br />
Beitragszahlerin oder der Beitragszahler überwiegend unterhält, sowie<br />
Pflegekinder, wenn die Pflege nicht berufsmäßig ausgeübt wird.<br />
Voraussetzung für die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen<br />
ist, dass diese<br />
• ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland<br />
haben,<br />
• nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sind,<br />
• nicht versicherungsfrei sind (unschädlich ist die Versicherungsfreiheit<br />
in einer geringfügigen Beschäftigung),<br />
• nicht von der Versicherungspflicht befreit sind,<br />
• nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind,<br />
• über kein Gesamteinkommen verfügen, das regelmäßig im Monat<br />
eine bestimmte Grenze überschreitet – für geringfügig beschäftigte<br />
Familienmitglieder gilt eine Einkommensgrenze von 400 Euro, für<br />
alle anderen von 365 Euro pro Monat (entspricht 1/7 der monatlichen<br />
Bezugsgröße 2010).