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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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18 Ich möchte mich gut absichern<br />

Familienversicherte<br />

Wann sind meine Partnerin oder mein Partner und meine<br />

Kinder mitversichert?<br />

Familienangehörige der in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> versicherten<br />

Pflicht- und freiwilligen Mitglieder sind in der Regel beitragsfrei<br />

mitversichert. Hierzu zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und<br />

minderjährige Kinder. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die die<br />

Beitragszahlerin oder der Beitragszahler überwiegend unterhält, sowie<br />

Pflegekinder, wenn die Pflege nicht berufsmäßig ausgeübt wird.<br />

Voraussetzung für die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen<br />

ist, dass diese<br />

• ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland<br />

haben,<br />

• nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sind,<br />

• nicht versicherungsfrei sind (unschädlich ist die Versicherungsfreiheit<br />

in einer geringfügigen Beschäftigung),<br />

• nicht von der Versicherungspflicht befreit sind,<br />

• nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind,<br />

• über kein Gesamteinkommen verfügen, das regelmäßig im Monat<br />

eine bestimmte Grenze überschreitet – für geringfügig beschäftigte<br />

Familienmitglieder gilt eine Einkommensgrenze von 400 Euro, für<br />

alle anderen von 365 Euro pro Monat (entspricht 1/7 der monatlichen<br />

Bezugsgröße 2010).

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