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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Ich brauche therapeutische Unterstützung 87<br />

Beratungsqualität, sondern auch um den günstigsten Preis. Oft wird ein<br />

bestimmter Wirkstoff wie der eines Kopfschmerzmittels von mehreren<br />

Herstellern angeboten. Hier lohnt die Frage nach einem preisgünstigen<br />

Präparat.<br />

Wem zahlen die <strong>gesetzlichen</strong> Kassen rezeptfreie Arzneimittel?<br />

Rezeptfreie Arzneimittel werden grundsätzlich nicht von den <strong>gesetzlichen</strong><br />

Krankenkassen erstattet. Ausgenommen sind jedoch Kinder unter zwölf<br />

Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, denen rezeptfreie<br />

Arzneimittel ärztlich verordnet werden. Auch schwer Erkrankte bekommen<br />

unter Umständen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel von ihrer<br />

Krankenkasse ersetzt. Das kann der Fall sein bei Arzneimitteln, die unverzichtbare<br />

Wirkstoffe für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen<br />

wie Krebs oder Herzinfarkt enthalten. Welche Arzneimittel dazugehören,<br />

legt der G-BA fest (weitere Informationen im Internet unter www.g-ba.de).<br />

Die Ärztin oder der Arzt kann auch dann ein rezeptfreies Arzneimittel verordnen,<br />

wenn es in der Fachinformation des Hauptarzneimittels als Begleitmedikation<br />

zwingend vorgeschrieben ist oder wenn es <strong>zur</strong> Behandlung<br />

von schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW)<br />

eingesetzt wird.<br />

Werden rezeptfreie Arzneimittel verschrieben, gelten die gleichen Zuzahlungsregeln<br />

wie bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Und falls hier die Kosten<br />

unter fünf Euro liegen, wird der tatsächliche Preis bezahlt.<br />

Sonderfall Harn- und Blutteststreifen: Sie sind zwar nicht verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel, werden aber dennoch von Ihrer Krankenkasse<br />

übernommen. Das heißt: Für Harn- und Blutteststreifen müssen Sie keine<br />

Zuzahlungen leisten.

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