Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ich brauche therapeutische Unterstützung 87<br />
Beratungsqualität, sondern auch um den günstigsten Preis. Oft wird ein<br />
bestimmter Wirkstoff wie der eines Kopfschmerzmittels von mehreren<br />
Herstellern angeboten. Hier lohnt die Frage nach einem preisgünstigen<br />
Präparat.<br />
Wem zahlen die <strong>gesetzlichen</strong> Kassen rezeptfreie Arzneimittel?<br />
Rezeptfreie Arzneimittel werden grundsätzlich nicht von den <strong>gesetzlichen</strong><br />
Krankenkassen erstattet. Ausgenommen sind jedoch Kinder unter zwölf<br />
Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, denen rezeptfreie<br />
Arzneimittel ärztlich verordnet werden. Auch schwer Erkrankte bekommen<br />
unter Umständen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel von ihrer<br />
Krankenkasse ersetzt. Das kann der Fall sein bei Arzneimitteln, die unverzichtbare<br />
Wirkstoffe für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen<br />
wie Krebs oder Herzinfarkt enthalten. Welche Arzneimittel dazugehören,<br />
legt der G-BA fest (weitere Informationen im Internet unter www.g-ba.de).<br />
Die Ärztin oder der Arzt kann auch dann ein rezeptfreies Arzneimittel verordnen,<br />
wenn es in der Fachinformation des Hauptarzneimittels als Begleitmedikation<br />
zwingend vorgeschrieben ist oder wenn es <strong>zur</strong> Behandlung<br />
von schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW)<br />
eingesetzt wird.<br />
Werden rezeptfreie Arzneimittel verschrieben, gelten die gleichen Zuzahlungsregeln<br />
wie bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Und falls hier die Kosten<br />
unter fünf Euro liegen, wird der tatsächliche Preis bezahlt.<br />
Sonderfall Harn- und Blutteststreifen: Sie sind zwar nicht verschreibungspflichtige<br />
Arzneimittel, werden aber dennoch von Ihrer Krankenkasse<br />
übernommen. Das heißt: Für Harn- und Blutteststreifen müssen Sie keine<br />
Zuzahlungen leisten.