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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Entlastungen bei Zuzahlungen<br />

Ich möchte wissen, was ich zuzahlen muss 123<br />

Wie kann ich sparen?<br />

Bonussystem: Wenn Sie sich für Ihre eigene Gesundheit engagieren und<br />

die Leistungen des Gesundheitssystems sinnvoll nutzen, kann sich das auch<br />

finanziell auszahlen. Ihre gesetzliche Krankenkasse kann Sie für die regelmäßige<br />

Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen oder<br />

die erfolgreiche Teilnahme an qualitätsgesicherten Präventionsprogrammen<br />

mit einem finanziellen Bonus wie Ermäßigungen bei Zuzahlungen<br />

(zum Beispiel bei der Praxisgebühr) belohnen.<br />

Praxisgebühr: Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie die zehn Euro Praxisgebühr<br />

nur einmal im Quartal bezahlen müssen, dann sollten Sie den ersten<br />

Arztbesuch im Quartal bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt machen,<br />

die oder der Sie dann an alle anderen Ärzte überweisen kann. Einzige Ausnahme:<br />

Beim Zahnarztbesuch zahlen Sie eine separate Praxisgebühr, sofern<br />

es sich nicht um eine der beiden jährlichen Vorsorgeuntersuchungen<br />

handelt.<br />

Arzneimittel: Die Höhe der Zuzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel<br />

ist abhängig vom Preis. Je preiswerter das Arzneimittel, desto geringer die<br />

Zuzahlung. Bestimmte rezeptpflichtige Präparate sind in der Apotheke<br />

zuzahlungsfrei erhältlich. Möglicherweise hat Ihre Krankenkasse auch Rabattverträge<br />

mit bestimmten Arzneimittelherstellern abgeschlossen, sodass<br />

Sie für Vertragspräparate weniger oder keine Zuzahlung leisten müssen.<br />

Es lohnt sich also für Sie, die Ärztin, den Arzt, die Apothekerin und den<br />

Apotheker nach preisgünstigen Präparaten zu fragen.<br />

Wahltarife: Krankenkassen bieten spezielle Tarifangebote für die Teilnahme<br />

an besonderen Versorgungsformen (zum Beispiel Hausarzttarife) an.<br />

Eine Teilnahme kann sich für Sie unter Umständen auch finanziell lohnen<br />

– zum Beispiel durch Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen.

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