Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Rentnerinnen und Rentner<br />
Ich möchte mich gut absichern 25<br />
Welche Beiträge zahle ich als Rentnerin oder Rentner?<br />
Versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner müssen neben den Beiträgen<br />
aus der Rente der <strong>gesetzlichen</strong> Rentenversicherung auch für Versorgungsbezüge<br />
sowie für Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit<br />
<strong>Krankenversicherung</strong>sbeiträge zahlen.<br />
Die Beiträge aus der Rente werden mit Ausnahme des mitgliederbezogenen<br />
Beitragssatzanteils von 0,9 Prozent je <strong>zur</strong> Hälfte von den Rentnerinnen<br />
und Rentnern und vom Rentenversicherungsträger getragen. Die Beiträge<br />
aus den Versorgungsbezügen und dem Arbeitseinkommen sind von der<br />
versicherungspflichtigen Rentnerin oder vom versicherungspflichtigen<br />
Rentner allein zu tragen.<br />
Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden der Beitragsbemessung<br />
nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Zahlbetrag<br />
der Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen,<br />
die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds<br />
bestimmen, bis <strong>zur</strong> Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Freiwillige<br />
Mitglieder tragen den Beitrag grundsätzlich allein. Sie erhalten jedoch<br />
vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu den aus der Rente zu<br />
zahlenden Beiträgen. Der Zuschuss wird in Höhe des halben allgemeinen<br />
Beitragssatzes abzüglich des mitgliederbezogenen Beitragssatzanteils geleistet<br />
und beträgt demnach im Jahr 2010 sieben Prozent der Rente.