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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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84 Ich brauche therapeutische Unterstützung<br />

Was versteht man unter Festbeträgen für Arzneimittel?<br />

Die <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen zahlen für bestimmte Arzneimittel<br />

und Wirkstoffkombinationen festgelegte Höchstbeträge, unabhängig<br />

davon, wie teuer das Medikament tatsächlich ist. Die Festbeträge werden<br />

für einzelne Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgesetzt. So<br />

hat die Ärztin beziehungsweise der Arzt, die oder der ein Medikament<br />

verschreiben will, die Wahl zwischen mehreren therapeutisch gleichwertigen<br />

Präparaten, deren Kosten die Krankenkassen übernehmen.<br />

Patentgeschützte Arzneimittel, die eine therapeutische Verbesserung<br />

bedeuten, sind von der Festbetragsbildung ausgenommen. Liegt dagegen<br />

kein erkennbarer therapeutischer Fortschritt vor, können auch patentierte<br />

Arzneimittel in die Festbetragsregelung einbezogen werden.<br />

Verschreibt Ihnen die Ärztin oder der Arzt ein Medikament, dessen Preis<br />

über der Festbetragsgrenze liegt, müssen Sie den Rest aus dem eigenen<br />

Geldbeutel beisteuern. Die Ärztin oder der Arzt muss Sie allerdings<br />

zuvor darüber informieren. Sie können dann mit ihr oder ihm über Verordnungsalternativen<br />

sprechen. Fast immer besteht eine ausreichende<br />

Arzneimittelauswahl zum Festbetrag.<br />

Und weil es um Ihre Gesundheit geht, fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt, Ihre<br />

Apothekerin oder Ihren Apotheker: Passen die Arzneimittel zueinander?<br />

Gibt es bekannte Unverträglichkeiten? Kann das Mittel Allergien auslösen?<br />

Gibt es Anzeichen für Gegenanzeigen oder Umstände, die die Einnahme<br />

des Arzneimittels verbieten?

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