Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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84 Ich brauche therapeutische Unterstützung<br />
Was versteht man unter Festbeträgen für Arzneimittel?<br />
Die <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen zahlen für bestimmte Arzneimittel<br />
und Wirkstoffkombinationen festgelegte Höchstbeträge, unabhängig<br />
davon, wie teuer das Medikament tatsächlich ist. Die Festbeträge werden<br />
für einzelne Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgesetzt. So<br />
hat die Ärztin beziehungsweise der Arzt, die oder der ein Medikament<br />
verschreiben will, die Wahl zwischen mehreren therapeutisch gleichwertigen<br />
Präparaten, deren Kosten die Krankenkassen übernehmen.<br />
Patentgeschützte Arzneimittel, die eine therapeutische Verbesserung<br />
bedeuten, sind von der Festbetragsbildung ausgenommen. Liegt dagegen<br />
kein erkennbarer therapeutischer Fortschritt vor, können auch patentierte<br />
Arzneimittel in die Festbetragsregelung einbezogen werden.<br />
Verschreibt Ihnen die Ärztin oder der Arzt ein Medikament, dessen Preis<br />
über der Festbetragsgrenze liegt, müssen Sie den Rest aus dem eigenen<br />
Geldbeutel beisteuern. Die Ärztin oder der Arzt muss Sie allerdings<br />
zuvor darüber informieren. Sie können dann mit ihr oder ihm über Verordnungsalternativen<br />
sprechen. Fast immer besteht eine ausreichende<br />
Arzneimittelauswahl zum Festbetrag.<br />
Und weil es um Ihre Gesundheit geht, fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt, Ihre<br />
Apothekerin oder Ihren Apotheker: Passen die Arzneimittel zueinander?<br />
Gibt es bekannte Unverträglichkeiten? Kann das Mittel Allergien auslösen?<br />
Gibt es Anzeichen für Gegenanzeigen oder Umstände, die die Einnahme<br />
des Arzneimittels verbieten?