Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Ich möchte mich gut absichern 27<br />
Leistungen sind selbst dann beitragspflichtige Versorgungsbezüge, wenn<br />
sie überwiegend oder sogar ausschließlich durch Beiträge der Arbeitnehmerin<br />
oder des Arbeitnehmers finanziert worden sind. Das gilt auch für<br />
Leistungen, die aufgrund einer Höher- oder Weiterversicherung in einer<br />
Pensionskasse bezogen werden, sowie für Leistungen aus einer Direktversicherung.<br />
Beitragspflicht besteht auch dann, wenn jemand Pflichtmitglied<br />
einer Versorgungseinrichtung war und nach einem Unterbrechungszeitraum<br />
diese Mitgliedschaft freiwillig mit eigenen Beiträgen fortsetzt.<br />
Für die Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen findet der allgemeine<br />
Beitragssatz Anwendung.<br />
Kapitalleistungen werden gleich behandelt<br />
Als beitragspflichtige Versorgungsbezüge gelten neben monatlichen Betriebsrenten<br />
auch nicht wiederkehrende Leistungen (Kapitalabfindungen),<br />
die vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden<br />
sind. Beitragspflichtige Kapitalabfindungen werden monatlich, verteilt<br />
auf zehn Jahre, der Beitragsberechnung zugrunde gelegt (120 Monate).<br />
Unterschiedliche Bezugsarten werden damit beitragsrechtlich gleich behandelt.<br />
Arbeitsuchende<br />
Wer bezahlt bei Arbeitslosigkeit den Arbeitgeberanteil?<br />
Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II<br />
(ALG II) und Unterhaltsgeld tragen die Bundesagentur für Arbeit und der<br />
Bund die Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong>, allerdings erst<br />
mit Bewilligung der beantragten Leistung (in der Regel auch rückwirkend).