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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Ich möchte mich gut absichern 27<br />

Leistungen sind selbst dann beitragspflichtige Versorgungsbezüge, wenn<br />

sie überwiegend oder sogar ausschließlich durch Beiträge der Arbeitnehmerin<br />

oder des Arbeitnehmers finanziert worden sind. Das gilt auch für<br />

Leistungen, die aufgrund einer Höher- oder Weiterversicherung in einer<br />

Pensionskasse bezogen werden, sowie für Leistungen aus einer Direktversicherung.<br />

Beitragspflicht besteht auch dann, wenn jemand Pflichtmitglied<br />

einer Versorgungseinrichtung war und nach einem Unterbrechungszeitraum<br />

diese Mitgliedschaft freiwillig mit eigenen Beiträgen fortsetzt.<br />

Für die Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen findet der allgemeine<br />

Beitragssatz Anwendung.<br />

Kapitalleistungen werden gleich behandelt<br />

Als beitragspflichtige Versorgungsbezüge gelten neben monatlichen Betriebsrenten<br />

auch nicht wiederkehrende Leistungen (Kapitalabfindungen),<br />

die vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden<br />

sind. Beitragspflichtige Kapitalabfindungen werden monatlich, verteilt<br />

auf zehn Jahre, der Beitragsberechnung zugrunde gelegt (120 Monate).<br />

Unterschiedliche Bezugsarten werden damit beitragsrechtlich gleich behandelt.<br />

Arbeitsuchende<br />

Wer bezahlt bei Arbeitslosigkeit den Arbeitgeberanteil?<br />

Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II<br />

(ALG II) und Unterhaltsgeld tragen die Bundesagentur für Arbeit und der<br />

Bund die Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong>, allerdings erst<br />

mit Bewilligung der beantragten Leistung (in der Regel auch rückwirkend).

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