Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Ich möchte wissen, was ich zuzahlen muss 119<br />
Zuzahlungen quittiert werden können. Sobald Sie die Belastungsgrenze innerhalb<br />
eines Kalenderjahres erreichen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse<br />
eine Befreiung beantragen. Erst dann bekommen Sie ggf. einen Bescheid<br />
darüber erteilt, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen<br />
mehr zu leisten brauchen. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger,<br />
die bereits innerhalb kurzer Zeit relativ hohe Zuzahlungen leisten müssen,<br />
können mit den Sozialhilfeträgern eine darlehensweise Übernahme der Zuzahlungen<br />
vereinbaren. Dadurch können sie ihre Belastung über mehrere<br />
Monate verteilen. Voraussetzung ist, dass sich zuvor auch die Krankenkassen<br />
mit den Sozialhilfeträgern auf ein solches Verfahren verständigen.<br />
Der Befreiungsausweis wird von der Krankenkasse erstellt und enthält den<br />
Namen der ausstellenden Krankenkasse, Vorname und Name der bzw. des<br />
Versicherten, Geburtsdatum und/oder KV-Nummer, Datum der Ausstellung<br />
und die Gültigkeitsdauer. Ansprechpartner für alle Fragen zu Zuzahlungen<br />
ist Ihre Krankenkasse.<br />
Zuzahlungsbelege sammeln!<br />
Überall wo Sie Zuzahlungen leisten, ist man verpflichtet, Ihnen<br />
Zuzahlungsbelege auszustellen, aus denen<br />
• der Vor- und Zuname der bzw. des Versicherten,<br />
• die Art der Leistung (zum Beispiel Arzneimittel/Heilmittel),<br />
• der Zuzahlungsbetrag,<br />
• das Datum der Abgabe und<br />
• die abgebende Stelle<br />
hervorgehen.