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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Ich möchte wissen, was ich zuzahlen muss 119<br />

Zuzahlungen quittiert werden können. Sobald Sie die Belastungsgrenze innerhalb<br />

eines Kalenderjahres erreichen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse<br />

eine Befreiung beantragen. Erst dann bekommen Sie ggf. einen Bescheid<br />

darüber erteilt, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen<br />

mehr zu leisten brauchen. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger,<br />

die bereits innerhalb kurzer Zeit relativ hohe Zuzahlungen leisten müssen,<br />

können mit den Sozialhilfeträgern eine darlehensweise Übernahme der Zuzahlungen<br />

vereinbaren. Dadurch können sie ihre Belastung über mehrere<br />

Monate verteilen. Voraussetzung ist, dass sich zuvor auch die Krankenkassen<br />

mit den Sozialhilfeträgern auf ein solches Verfahren verständigen.<br />

Der Befreiungsausweis wird von der Krankenkasse erstellt und enthält den<br />

Namen der ausstellenden Krankenkasse, Vorname und Name der bzw. des<br />

Versicherten, Geburtsdatum und/oder KV-Nummer, Datum der Ausstellung<br />

und die Gültigkeitsdauer. Ansprechpartner für alle Fragen zu Zuzahlungen<br />

ist Ihre Krankenkasse.<br />

Zuzahlungsbelege sammeln!<br />

Überall wo Sie Zuzahlungen leisten, ist man verpflichtet, Ihnen<br />

Zuzahlungsbelege auszustellen, aus denen<br />

• der Vor- und Zuname der bzw. des Versicherten,<br />

• die Art der Leistung (zum Beispiel Arzneimittel/Heilmittel),<br />

• der Zuzahlungsbetrag,<br />

• das Datum der Abgabe und<br />

• die abgebende Stelle<br />

hervorgehen.

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