Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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So arbeitet die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong><br />
Ich möchte mich gut absichern 13<br />
Die GKV basiert auf dem Prinzip der Selbstverwaltung. Krankenkassen<br />
und Ärzteschaft sind vom Staat ermächtigt, die medizinische Versorgung<br />
in Deutschland zu organisieren. Unter staatlicher Aufsicht<br />
erfüllen Körperschaften des öffentlichen Rechts die ihnen gesetzlich<br />
zugewiesenen Aufgaben nach den Grundsätzen demokratischer Selbstverwaltung<br />
und Selbstverantwortung. Die Patienteninteressen werden<br />
dadurch gewahrt, dass Patientenvertretungen in allen wichtigen Gremien<br />
mitwirken.<br />
Das wichtigste Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame<br />
Bundesausschuss (G-BA). Er besteht aus drei unparteiischen<br />
Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft,<br />
der <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen und der Krankenhäuser.<br />
Die Patientinnen und Patienten haben über ihre Vertretungen ein<br />
Mitberatungsrecht im Ausschuss. Hauptaufgabe des Bundesausschusses<br />
ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung zu bestimmen. Er<br />
legt damit für mehr als 70 Millionen Versicherte fest, welche Leistungen<br />
der medizinischen Versorgung die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong><br />
erstattet. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung<br />
für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.