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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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So arbeitet die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong><br />

Ich möchte mich gut absichern 13<br />

Die GKV basiert auf dem Prinzip der Selbstverwaltung. Krankenkassen<br />

und Ärzteschaft sind vom Staat ermächtigt, die medizinische Versorgung<br />

in Deutschland zu organisieren. Unter staatlicher Aufsicht<br />

erfüllen Körperschaften des öffentlichen Rechts die ihnen gesetzlich<br />

zugewiesenen Aufgaben nach den Grundsätzen demokratischer Selbstverwaltung<br />

und Selbstverantwortung. Die Patienteninteressen werden<br />

dadurch gewahrt, dass Patientenvertretungen in allen wichtigen Gremien<br />

mitwirken.<br />

Das wichtigste Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame<br />

Bundesausschuss (G-BA). Er besteht aus drei unparteiischen<br />

Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft,<br />

der <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen und der Krankenhäuser.<br />

Die Patientinnen und Patienten haben über ihre Vertretungen ein<br />

Mitberatungsrecht im Ausschuss. Hauptaufgabe des Bundesausschusses<br />

ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung zu bestimmen. Er<br />

legt damit für mehr als 70 Millionen Versicherte fest, welche Leistungen<br />

der medizinischen Versorgung die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong><br />

erstattet. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung<br />

für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

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