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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Ich benötige medizinische Versorgung 73<br />

nachvollziehen kann. Familien brauchen deshalb nicht nur eine gute medizinische<br />

Versorgung für ihr Kind, sondern Zuwendung und eine liebevolle<br />

Umgebung.<br />

Haushaltshilfe<br />

In welchen Fällen habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?<br />

Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen in der Regel eine Haushaltshilfe<br />

unter zwei Voraussetzungen:<br />

• Ihnen ist wegen einer Krankenhausbehandlung oder bestimmter<br />

anderer Leistungen wie ambulanter oder stationärer Vorsorge- und<br />

Rehabilitationsleistungen oder häuslicher Krankenpflege die Weiterführung<br />

des Haushalts nicht möglich.<br />

• In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das<br />

zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und<br />

auf Hilfe angewiesen ist.<br />

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob sie auch zahlt, wenn ältere oder<br />

gar keine Kinder im Haushalt leben. Die Krankenkassen haben nämlich die<br />

Möglichkeit, in ihren Satzungen weitergehende Leistungen der Haushaltshilfe<br />

vorzusehen. Zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe<br />

zahlen Sie selbst, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro.<br />

Bei Haushaltshilfen im Rahmen von Schwangerschaften und Entbindungen<br />

entfallen die Zuzahlungen.

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