Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Ich benötige medizinische Versorgung 73<br />
nachvollziehen kann. Familien brauchen deshalb nicht nur eine gute medizinische<br />
Versorgung für ihr Kind, sondern Zuwendung und eine liebevolle<br />
Umgebung.<br />
Haushaltshilfe<br />
In welchen Fällen habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?<br />
Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen in der Regel eine Haushaltshilfe<br />
unter zwei Voraussetzungen:<br />
• Ihnen ist wegen einer Krankenhausbehandlung oder bestimmter<br />
anderer Leistungen wie ambulanter oder stationärer Vorsorge- und<br />
Rehabilitationsleistungen oder häuslicher Krankenpflege die Weiterführung<br />
des Haushalts nicht möglich.<br />
• In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das<br />
zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und<br />
auf Hilfe angewiesen ist.<br />
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob sie auch zahlt, wenn ältere oder<br />
gar keine Kinder im Haushalt leben. Die Krankenkassen haben nämlich die<br />
Möglichkeit, in ihren Satzungen weitergehende Leistungen der Haushaltshilfe<br />
vorzusehen. Zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe<br />
zahlen Sie selbst, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro.<br />
Bei Haushaltshilfen im Rahmen von Schwangerschaften und Entbindungen<br />
entfallen die Zuzahlungen.