Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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24 Ich möchte mich gut absichern<br />
Selbstständige<br />
Für Selbstständige, die freiwillig in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong><br />
versichert sind, gilt im Jahr 2010 ein Mindestbeitrag von 285 bis 294 Euro (je<br />
nach Krankengeldanspruch). Liegt Bedürftigkeit vor, kann dieser Beitrag<br />
auf 190 bis 198 Euro reduziert werden. Für die Beitragsbemessung werden<br />
alle Einnahmen aus der Selbstständigkeit sowie sonstige Einnahmen – zum<br />
Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden), Vermietung<br />
und Verpachtung – berücksichtigt.<br />
Krankengeld für Selbstständige<br />
Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen gilt der einheitliche ermäßigte<br />
Beitragssatz in Höhe von derzeit 13,4 Prozent. Dazu kommt der mitgliederbezogene<br />
Beitragssatzanteil in Höhe von 0,9 Prozent. Der Versicherungsschutz<br />
umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch.<br />
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige können jedoch ihr Verdienstausfallrisiko<br />
zusätzlich absichern über<br />
• einen Krankengeldwahltarif. Die Krankenkassen müssen einen solchen<br />
Tarif anbieten, dürfen dafür aber auch einen Prämienzuschlag<br />
verlangen, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich<br />
sein kann. Gesundheitsprüfungen wie in der privaten <strong>Krankenversicherung</strong><br />
sind dabei nicht zulässig.<br />
• die Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes, der den „<strong>gesetzlichen</strong>“<br />
Krankengeldanspruch, d. h. die Absicherung des Entgeltausfallrisikos<br />
ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, abdeckt.