Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Chronisch krank<br />
Ich möchte wissen, was ich zuzahlen muss 121<br />
Wann bin ich schwerwiegend chronisch krank?<br />
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang einen<br />
Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit nachweisen kann<br />
und zusätzlich eines der folgenden drei Kriterien erfüllt:<br />
• Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor oder<br />
• es liegt ein Grad der Behinderung oder eine Erwerbsminderung von<br />
mindestens 60 Prozent vor oder<br />
• es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder<br />
psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie oder die<br />
Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) notwendig, ohne die nach<br />
ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung<br />
der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine<br />
dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der<br />
Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.<br />
Informieren Sie sich bei Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihrem<br />
Arzt oder bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihre Erkrankung chronisch ist.<br />
Verminderte Belastungsgrenze bei regelmäßiger Vorsorge<br />
Es gibt keine Verpflichtung <strong>zur</strong> Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen.<br />
Um aber im Fall einer späteren chronischen Erkrankung die verminderte<br />
Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen in Anspruch nehmen zu<br />
können, sollen sich gesetzlich Versicherte über die Inhalte der jeweiligen<br />
Früherkennungsuntersuchung beraten lassen, sobald sie das entsprechende<br />
Anspruchsalter erreichen.