Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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72 Ich benötige medizinische Versorgung<br />
Die häusliche Krankenpflege umfasst die Grund- und hauswirtschaftliche<br />
Versorgung im erforderlichen Umfang. Außerdem erhalten Sie Behandlungspflege,<br />
wenn dies im Rahmen der ärztlichen Behandlung erforderlich<br />
ist. Ob die Grundpflege wie die Hilfe bei der Körperpflege und die hauswirtschaftliche<br />
Versorgung mit übernommen werden, erfahren Sie von<br />
Ihrer Krankenkasse. Für die häusliche Krankenpflege zahlen Sie zehn Euro<br />
je Verordnung und zehn Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr<br />
dazu. Die jeweiligen Beträge werden Ihnen von der Krankenkasse<br />
in Rechnung gestellt.<br />
Palliativversorgung<br />
Welche Betreuungsangebote gibt es für Sterbenskranke?<br />
Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte<br />
ambulante Palliativversorgung. Diese beinhaltet, dass die Patientinnen<br />
und Patienten in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung oder in<br />
stationären Pflegeeinrichtungen sowohl medizinisch als auch pflegerisch<br />
betreut werden. Damit kann ihnen ein würdevolles Sterben mit möglichst<br />
wenig Schmerzen ermöglicht werden. Der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung<br />
kommt dem Wunsch vieler schwer kranker Menschen entgegen,<br />
in der häuslichen Umgebung zu bleiben.<br />
Kinderhospize<br />
Die Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges<br />
und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Stärker noch<br />
als in Hospizeinrichtungen für Erwachsene werden bei den Kinderhospizen<br />
auch die Angehörigen in den Blick genommen. Die Hospizbewegung<br />
zeigt eindrucksvoll, was mitmenschliches Engagement leisten kann. Sie ist<br />
besonders in solchen Ausnahmesituationen unverzichtbar, wenn Kinder<br />
ohne Aussicht auf Heilung erkrankt sind. Die Eltern der Kinder sind in einer<br />
Weise gefordert, die eine Außenstehende oder ein Außenstehender kaum