Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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86 Ich brauche therapeutische Unterstützung<br />
Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, die Versicherten vorrangig<br />
mit den Vertragspräparaten der jeweiligen Krankenkasse zu versorgen.<br />
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Ärztin oder der Arzt „aut idem“ auf dem<br />
Rezept ausschließt, also ein ganz bestimmtes Arzneimittel verordnet. Jede<br />
Krankenkasse kann für rabattierte Arzneimittel die Zuzahlung halbieren<br />
oder aufheben.<br />
Die Krankenkassen können darüber hinaus auch einzelne Präparate von der<br />
Zuzahlungspflicht ausnehmen, wenn der Preis mindestens 30 Prozent unter<br />
dem Festbetrag liegt, den die Kassen für das Arzneimittel erstatten.<br />
Kosten-Nutzen-Bewertung<br />
Nicht jedes Arzneimittel, das neu ist, ist auch besser. Und nicht jedes<br />
Arzneimittel, das teuer ist, ist auch gut. Kosten-Nutzen-Bewertungen<br />
sollen daher sicherstellen, dass die Preise für Arzneimittel in einem angemessenen<br />
Verhältnis zu ihrem therapeutischen Nutzen stehen und<br />
das neue Arzneimittel die Behandlung der Patientinnen und Patienten<br />
auch wirklich verbessert. Die Prüfung und Bewertung von Arzneimitteln<br />
ist vor allen Dingen Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(G-BA) und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
(IQWiG).<br />
Rezeptfreie Arzneimittel<br />
Wie kann ich bei rezeptfreien Arzneimitteln Geld sparen?<br />
Die Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht festgelegt.<br />
Das bedeutet: Jede Apothekerin bzw. jeder Apotheker entscheidet<br />
selbst, wie preiswert sie oder er die Produkte anbietet. Der Wettbewerb<br />
um Kundinnen und Kunden ist nicht nur ein Wettbewerb um die beste