verbesserung der suchtprävention - Hochschule Merseburg
verbesserung der suchtprävention - Hochschule Merseburg
verbesserung der suchtprävention - Hochschule Merseburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Insgesamt ergeben sich somit folgende Empfehlungen:<br />
• Der häufig unterstellte verhaltenssteuernde Effekt von (Straf-)Gesetzen ist kritisch zu<br />
hinterfragen.<br />
• Die Nebenwirkungen von bestehenden und neuen Gesetzen sind intensiver als bisher zu<br />
untersuchen und zu dokumentieren.<br />
• Von den Möglichkeiten experimenteller Gesetzgebung (Befristungen/ Evaluationsgebot/<br />
Berichtspflichten) sollte verstärkt Gebrauch gemacht werden. Insbeson<strong>der</strong>e sollte eine<br />
durch unabhängige Gutachter durchzuführende Evaluation von (neuen) Gesetzen<br />
gewährleisten, dass nur solche Gesetze in Kraft bleiben, die ihre (klar definierten) Ziele<br />
auch tatsächlich erreichen.<br />
• Repressive Vorschriften sollten regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie präventive<br />
Maßnahmen behin<strong>der</strong>n. Im Zweifel sollte <strong>der</strong> Grundsatz „Prävention vor Repression“ gelten.<br />
Es böte sich in diesem Zusammenhang möglicherweise an, in einer Präambel zum<br />
BtMG nicht nur das vier Säulen Prinzip: a) Prävention, b) Therapie, c) Überlebenshilfe und<br />
d) Repression zu verankern, son<strong>der</strong>n auch eine Zielklausel aufzunehmen, die besagt, dass<br />
bei Wi<strong>der</strong>streit von Prävention (bzw. Drogenhilfe) und Repression dem Präventions- und<br />
Hilfegedanken den Vorrang einzuräumen ist.<br />
• Die Polizeigesetze <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren<br />
(RiStBV) sind dahin zu ergänzen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft alle Präventionsmaßnahmen<br />
nach Kräften zu unterstützen haben.<br />
• Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn sollte durch vermehrte<br />
Ausnahmegenehmigungen Erprobungsprojekte ermöglichen, ob zukünftig auf<br />
bestimmte repressive Bestimmungen verzichtet werden kann (z.B. Untersuchung von<br />
Betäubungsmittelproben zur Schadensminimierung – „drug checking“)<br />
2. Steuer- und subventionspolitische Maßnahmen in <strong>der</strong> Prävention<br />
Es wird bereits seit vielen Jahren wird von Seiten einzelner Verbände die For<strong>der</strong>ung erhoben,<br />
durch steuerpolitische Maßnahmen die Nachfrage nach Suchtmitteln zu reduzieren und<br />
somit <strong>der</strong> Suchtvorbeugung zu dienen. Vorgeschlagen wird in diesem Zusammenhang des<br />
öfteren auch, die so erzielten Steuermehreinnahmen <strong>der</strong> Suchtprävention und ggf. Suchthilfe<br />
zugute kommen zu lassen. Tatsächlich spricht einiges dafür, dass – jenseits zu berücksichtigen<strong>der</strong><br />
weiterer Faktoren (etwa: Trinkgewohnheiten, Einkommenshöhe) – eine Verteuerung<br />
des Erwerbs von Suchtmitteln zu einer Reduzierung des Verbrauchs beitragen könnte.<br />
V. Zur Lenkungswirkung des Rechts in <strong>der</strong> Prävention<br />
31