verbesserung der suchtprävention - Hochschule Merseburg
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4. Die für die Überzeugungskraft <strong>der</strong> Bürger/innen nicht unwichtige Zweckbindung<br />
(Affektation) <strong>der</strong> Steuermehreinnahmen für suchtpräventive und ggf. auch suchttherapeutische<br />
Maßnahmen ist nicht zielführend und zugleich systemfremd. Sie<br />
muss deshalb unterbleiben.<br />
5. Vorgängig bearbeitungsbedürftig ist das Vermittlungsproblem: Den Bürgern/innen<br />
müsste die gesundheitspolitische Absicht glaubhaft vermittelt werden. Dies dürfte<br />
kaum gelingen, solange die Produktion <strong>der</strong> in Rede stehenden Substanzen innerstaatlich<br />
und EU-weit mit hohen Beträgen subventioniert wird 16 . Mithin wäre ein<br />
rascher Subventionsabbau in diesem Feld als vordringlich anzusehen.<br />
16 siehe Fußnote 8<br />
VIII. Anhang III<br />
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