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verbesserung der suchtprävention - Hochschule Merseburg

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4. Die für die Überzeugungskraft <strong>der</strong> Bürger/innen nicht unwichtige Zweckbindung<br />

(Affektation) <strong>der</strong> Steuermehreinnahmen für suchtpräventive und ggf. auch suchttherapeutische<br />

Maßnahmen ist nicht zielführend und zugleich systemfremd. Sie<br />

muss deshalb unterbleiben.<br />

5. Vorgängig bearbeitungsbedürftig ist das Vermittlungsproblem: Den Bürgern/innen<br />

müsste die gesundheitspolitische Absicht glaubhaft vermittelt werden. Dies dürfte<br />

kaum gelingen, solange die Produktion <strong>der</strong> in Rede stehenden Substanzen innerstaatlich<br />

und EU-weit mit hohen Beträgen subventioniert wird 16 . Mithin wäre ein<br />

rascher Subventionsabbau in diesem Feld als vordringlich anzusehen.<br />

16 siehe Fußnote 8<br />

VIII. Anhang III<br />

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