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verbesserung der suchtprävention - Hochschule Merseburg

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I. Auftrag und Verfahren<br />

Die Drogen- und Suchtkommission, <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> 1 mit Datum vom 08.12.1999 von <strong>der</strong><br />

Bundesministerin für Gesundheit berufen wurden, ist mit dem Auftrag betraut worden, Eckpunkte<br />

für ein effektives und glaubwürdiges Präventionskonzept im Drogen- und Suchtbereich<br />

zu erarbeiten. Der Kommission wurde hierzu ein umfangreicher Fragenkatalog vorgelegt,<br />

<strong>der</strong> im wesentlichen drei Ebenen benennt:<br />

• übergeordnete Zielsetzung und Zielgruppenorientierung in <strong>der</strong> Prävention<br />

• strukturelle Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Prävention<br />

• Qualitätssicherung und Evaluation in <strong>der</strong> Prävention.<br />

Die einschlägigen thematischen Fragestellungen wurden jeweils von einzelnen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Kommission in Form schriftlicher Stellungnahmen erarbeitet und sodann in mehreren<br />

Arbeitssitzungen eingehend diskutiert. Die Kommission hat bewusst darauf verzichtet, die<br />

Standpunkte ihrer Mitglie<strong>der</strong> zu einem einheitlichen Text zu harmonisieren, weil dies nur<br />

unter Verlust <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Einzelbeiträge möglich gewesen wäre. Es gibt in <strong>der</strong> Wissenschaft<br />

– und so auch in <strong>der</strong> Präventionsforschung – keine quasi „endgültigen Wahrheiten“,<br />

son<strong>der</strong>n verschiedene Theorieansätze, Bewertungsunterschiede und nuancierte Handlungskonzepte.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Kommission wäre es verfehlt, diese zu einem vereinheitlichten und<br />

sodann gleichsam Allgemeingültigkeit beanspruchenden Gesamtkonzept nivellieren zu<br />

wollen.<br />

Gerade hierin kommt allerdings auch die wichtigste Empfehlung an die Adresse <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

zur Geltung: Die Bundesregierung sollte sich einer zu engen eigenen inhaltlich-konzeptionellen<br />

Ausrichtung und damit einer vom Grundsatz her zwangsläufig immer<br />

auch einseitig wertenden Sicht <strong>der</strong> Dinge enthalten. So stünde es ihr we<strong>der</strong> gut an, sich<br />

bspw. auf die Seite <strong>der</strong>er zu schlagen, die etwa eine „suchtmittelfreie Gesellschaft“ postulieren,<br />

umgekehrt ebenso wenig, sich denen zu verschreiben, die das Konzept <strong>der</strong> „Drogenakzeptanz"<br />

favorisieren. Der Meinungs- und Wertestreit sollte vielmehr im gesellschaftlichen<br />

Raum stattfinden, seitens <strong>der</strong> Bundesregierung dort auch ohne eigene Bewertung<br />

zugelassen und schließlich konkreten operativen Entscheidungen <strong>der</strong> Akteure vor Ort überlassen<br />

bleiben.<br />

Als unstreitig kann aus Sicht <strong>der</strong> Kommission gelten, dass es die Aufgabe <strong>der</strong> staatlichen<br />

Organe ist, die Rahmenbedingungen für den Gesundheitsschutz und für eine größt mögliche<br />

Freiheit <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Wie dies auf lokaler Ebene zu operationalisieren<br />

und in praktische Maßnahmen, Veranstaltungen und Aktionen umzusetzen ist,<br />

1 Im einzelnen sind dies: Prof’in Dr. G. Barsch, Prof. Dr. H. Bossong, Prof. Dr. Th. Feltes, Prof’in Dr. A. Franke, Prof. Dr. F. Gutzwiller, Prof’in Dr. C. Helfferich,<br />

Dr. H.-H. Körner, Prof. Dr. K.-A. Kovar, Prof. Dr. K. Mann, Prof. Dr. K.-H. Reuband, Prof. Dr. R. Silbereisen, Prof. Dr. K.Wanke sowie Dr. D. Deckers bis<br />

Okt. 2000 und Herr M. Hübner bis Feb. 2001.<br />

I. Auftrag und Verfahren<br />

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