verbesserung der suchtprävention - Hochschule Merseburg
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I. Auftrag und Verfahren<br />
Die Drogen- und Suchtkommission, <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> 1 mit Datum vom 08.12.1999 von <strong>der</strong><br />
Bundesministerin für Gesundheit berufen wurden, ist mit dem Auftrag betraut worden, Eckpunkte<br />
für ein effektives und glaubwürdiges Präventionskonzept im Drogen- und Suchtbereich<br />
zu erarbeiten. Der Kommission wurde hierzu ein umfangreicher Fragenkatalog vorgelegt,<br />
<strong>der</strong> im wesentlichen drei Ebenen benennt:<br />
• übergeordnete Zielsetzung und Zielgruppenorientierung in <strong>der</strong> Prävention<br />
• strukturelle Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Prävention<br />
• Qualitätssicherung und Evaluation in <strong>der</strong> Prävention.<br />
Die einschlägigen thematischen Fragestellungen wurden jeweils von einzelnen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Kommission in Form schriftlicher Stellungnahmen erarbeitet und sodann in mehreren<br />
Arbeitssitzungen eingehend diskutiert. Die Kommission hat bewusst darauf verzichtet, die<br />
Standpunkte ihrer Mitglie<strong>der</strong> zu einem einheitlichen Text zu harmonisieren, weil dies nur<br />
unter Verlust <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Einzelbeiträge möglich gewesen wäre. Es gibt in <strong>der</strong> Wissenschaft<br />
– und so auch in <strong>der</strong> Präventionsforschung – keine quasi „endgültigen Wahrheiten“,<br />
son<strong>der</strong>n verschiedene Theorieansätze, Bewertungsunterschiede und nuancierte Handlungskonzepte.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> Kommission wäre es verfehlt, diese zu einem vereinheitlichten und<br />
sodann gleichsam Allgemeingültigkeit beanspruchenden Gesamtkonzept nivellieren zu<br />
wollen.<br />
Gerade hierin kommt allerdings auch die wichtigste Empfehlung an die Adresse <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
zur Geltung: Die Bundesregierung sollte sich einer zu engen eigenen inhaltlich-konzeptionellen<br />
Ausrichtung und damit einer vom Grundsatz her zwangsläufig immer<br />
auch einseitig wertenden Sicht <strong>der</strong> Dinge enthalten. So stünde es ihr we<strong>der</strong> gut an, sich<br />
bspw. auf die Seite <strong>der</strong>er zu schlagen, die etwa eine „suchtmittelfreie Gesellschaft“ postulieren,<br />
umgekehrt ebenso wenig, sich denen zu verschreiben, die das Konzept <strong>der</strong> „Drogenakzeptanz"<br />
favorisieren. Der Meinungs- und Wertestreit sollte vielmehr im gesellschaftlichen<br />
Raum stattfinden, seitens <strong>der</strong> Bundesregierung dort auch ohne eigene Bewertung<br />
zugelassen und schließlich konkreten operativen Entscheidungen <strong>der</strong> Akteure vor Ort überlassen<br />
bleiben.<br />
Als unstreitig kann aus Sicht <strong>der</strong> Kommission gelten, dass es die Aufgabe <strong>der</strong> staatlichen<br />
Organe ist, die Rahmenbedingungen für den Gesundheitsschutz und für eine größt mögliche<br />
Freiheit <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Wie dies auf lokaler Ebene zu operationalisieren<br />
und in praktische Maßnahmen, Veranstaltungen und Aktionen umzusetzen ist,<br />
1 Im einzelnen sind dies: Prof’in Dr. G. Barsch, Prof. Dr. H. Bossong, Prof. Dr. Th. Feltes, Prof’in Dr. A. Franke, Prof. Dr. F. Gutzwiller, Prof’in Dr. C. Helfferich,<br />
Dr. H.-H. Körner, Prof. Dr. K.-A. Kovar, Prof. Dr. K. Mann, Prof. Dr. K.-H. Reuband, Prof. Dr. R. Silbereisen, Prof. Dr. K.Wanke sowie Dr. D. Deckers bis<br />
Okt. 2000 und Herr M. Hübner bis Feb. 2001.<br />
I. Auftrag und Verfahren<br />
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