verbesserung der suchtprävention - Hochschule Merseburg
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ansprechbar sind. Eine weitere Differenzierung betrifft eine die Unterscheidung einer<br />
Zielgruppe, die Drogenexperimente auf die Adoleszenz begrenzt (was für die Mehrzahl<br />
<strong>der</strong> Jugendlichen gilt) und eine an<strong>der</strong>e (Min<strong>der</strong>heits-)Gruppe mit einem verfestigten<br />
Konsummuster, das über die Jugendzeit hinweg beibehalten wird. Eine weitere<br />
Unterscheidung könnte sich auf Lebensphasen beziehen, in denen unter spezifischen<br />
Belastungen und in einem spezifischen sozialen Kontext Schritte in Richtung<br />
einer Abhängigkeitsentwicklung gegangen werden, also eine Differenzierung, die<br />
sich weniger an Personen im Sinne einer Etikettierung festmacht als vielmehr an sensiblen<br />
Übergängen o<strong>der</strong> Belastungsphasen.<br />
Bei <strong>der</strong> konkreten Umsetzung <strong>der</strong>artiger Differenzierungen in die Praxis ist das Kriterium<br />
<strong>der</strong> „Drogennähe" noch einigermaßen gut festzulegen. Das Kriterium <strong>der</strong> biografischen<br />
begrenztheit <strong>der</strong> Drogenerfahrungen kann aber nur entwe<strong>der</strong> in einem<br />
frühen Stadium mit prognostischer Unschärfe o<strong>der</strong> in einem späten Stadium ex post<br />
bestimmt werden. Um diesen Ansatz fruchtbar zu machen, muß zudem das Verhältnis<br />
von „Primär-“ und „Sekundärprävention“ und <strong>der</strong> Ziele für noch nicht Konsumierende<br />
und Konsumierende geklärt werden. Generell sollte bei einem kohärenten<br />
Entwicklungsbezug <strong>der</strong> Suchtprävention Entwicklungsbegleitung in einem unterschiedliche<br />
Risiko-Phase übergreifenden Sinn im Vor<strong>der</strong>grund stehen. Das hat auch<br />
zur Folge, dass die Trennung von Primär- und Sekundärprävention aufgehoben werden<br />
sollte in einem integrierenden Konzept von Prävention, das beides einschließt.<br />
Zielgruppendifferenzierung nach umrissenen sozialen Situation mit eigens definierten<br />
Punktzielen<br />
Einige suchtpräventive Aktivitäten richten sich an Personen, sofern und solange sie<br />
sich in spezifischen sozialen Situationen befinden, für die ein geson<strong>der</strong>tes Präventionsziel<br />
definiert ist. Das Ziel sind Punktnüchternheit; Beispiele sind Schwangere<br />
(Abstinenz bezogen auf Rauchen, Alkohol und illegale Drogen), Autofahrer (Abstinenz<br />
von Alkohol und illegalen Drogen) und Arbeitnehmer mit Arbeitsaufgaben, bei<br />
denen Nüchternheit erfor<strong>der</strong>lich ist. Diese Abstinenzziele beziehen sich nicht auf Personenmerkmale<br />
und sind nicht situationsunabhängig, son<strong>der</strong>n gelten für eine Phase<br />
im Leben bzw. auf eine Zeitspanne im Alltag bei einer spezifischen Tätigkeit. Gefor<strong>der</strong>t<br />
wird die Fähigkeit, in dieser Phase o<strong>der</strong> bei diesen Tätigkeiten auf einen Konsum<br />
zu verzichten; die Prävention argumentiert mit den konkreten Schäden, die durch<br />
einen Konsum mit mehr o<strong>der</strong> weniger hoher Wahrscheinlichkeit eintreten (Schädigung<br />
des Embryo, Unfälle) und die verhin<strong>der</strong>t werden sollen.<br />
VIII. Anhang II