verbesserung der suchtprävention - Hochschule Merseburg
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Zum einen rückte das Verursachungs- bzw. Schuldprinzip in den Fokus <strong>der</strong> gesundheitspolitischen<br />
Debatte: Wer säuft und raucht, soll dafür auch zur Kasse gebeten<br />
werden. Diese Sicht ist dem bisherigen System fremd und hätte zugleich weitreichende<br />
Folgen, denn mit gleichem Fug und Recht, mit dem eine Debatte über die medizinisch-therapeutischen<br />
Folgekosten des Alkohol- und Tabakkonsums losgetreten<br />
würde, könnte man eine solche mit Blick auf ernährungsbedingte Übergewichtigkeit<br />
und <strong>der</strong>en gesundheitliche Folgen, über Erkrankungen infolge riskanter Sportarten<br />
o<strong>der</strong> umgekehrt Bewegungsmangel auf die gesundheitspolitische Agenda setzen;<br />
man könnte des weiteren über die Verursachung von Zahnerkrankungen durch<br />
Süßigkeitenkonsum, von orthopädischen Erkrankungen durch schlechtes Schuhwerk<br />
usw. usf. diskutieren; kurz: Das gesamte System <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung<br />
stünde über kurz o<strong>der</strong> lang zur Disposition.<br />
Zum an<strong>der</strong>en bräche man einzelne, im hier diskutierten Kontext: eine Erkrankungsart,<br />
nämlich die Abhängigkeitserkrankung, aus dem solidarischen Versicherungssystem<br />
heraus und überführte sie in eine – wie auch immer ausgestaltete – Staatszuständigkeit.<br />
Nicht mehr durch Versichertenbeiträge, son<strong>der</strong>n durch staatlich festgesetzte<br />
und eingetriebene Steuern bzw. Son<strong>der</strong>abgaben würde das Risiko <strong>der</strong> Suchterkrankung<br />
abgedeckt. Doch nicht nur dies, zugleich hingen Behandlungs- und<br />
Präventionsqualität, Versorgungsgrad und (sucht-) medizinischer Fortschritt vom<br />
entsprechend zweckgebundenen Steuer- bzw. Abgabenaufkommen ab. An<strong>der</strong>s<br />
gesagt: Im Interesse einer möglichst hochwertigen Versorgung und ausreichen<strong>der</strong><br />
Ressourcen für die ätiologische und Therapieforschung müsste – zumal angesichts<br />
<strong>der</strong> auch in diesem Feld steigenden Kosten und <strong>der</strong> zugleich zu berücksichtigenden<br />
zeitlichen Diskrepanz zwischen aktuellem Konsum und späterer Behandlungsbedürftigkeit<br />
– wohl vor allem verhütet werden, dass zu wenig Abgaben- bzw. Steuerpflichtige<br />
vorhanden sind, kurz: dass zu wenig getrunken und geraucht wird.<br />
Resümiert man das Gesagte, dann zeigt sich:<br />
1. Eine steuerliche Mehrbelastung des Verbrauchs von Alkoholika und Tabakwaren<br />
zum Zweck <strong>der</strong> gesundheitsbezogenen Verhaltensbeeinflussung ist möglich.<br />
2. Hierbei kommt es allerdings zwangsläufig zu einer Kollision zwischen <strong>der</strong> gesundheitspolitischen<br />
Zielsetzung <strong>der</strong> Konsumreduzierung und <strong>der</strong> steuertypischen<br />
Zweckrichtung <strong>der</strong> staatlichen Einnahmenerhöhung.<br />
3. Um <strong>der</strong> Vermeidung eines um sich greifenden steuerausweichenden Verhaltens<br />
willen (Schwarzmarkt, Schwarzbrennerei, illegale Einfuhr) müsste die Steueranhebung<br />
möglichst mo<strong>der</strong>at erfolgen. Damit wird aber die intendierte nachhaltige Verhaltenslenkung<br />
torpediert und das gesundheitspolitische Ziel tendenziell verpasst.<br />
VIII. Anhang III