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verbesserung der suchtprävention - Hochschule Merseburg

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Zum einen rückte das Verursachungs- bzw. Schuldprinzip in den Fokus <strong>der</strong> gesundheitspolitischen<br />

Debatte: Wer säuft und raucht, soll dafür auch zur Kasse gebeten<br />

werden. Diese Sicht ist dem bisherigen System fremd und hätte zugleich weitreichende<br />

Folgen, denn mit gleichem Fug und Recht, mit dem eine Debatte über die medizinisch-therapeutischen<br />

Folgekosten des Alkohol- und Tabakkonsums losgetreten<br />

würde, könnte man eine solche mit Blick auf ernährungsbedingte Übergewichtigkeit<br />

und <strong>der</strong>en gesundheitliche Folgen, über Erkrankungen infolge riskanter Sportarten<br />

o<strong>der</strong> umgekehrt Bewegungsmangel auf die gesundheitspolitische Agenda setzen;<br />

man könnte des weiteren über die Verursachung von Zahnerkrankungen durch<br />

Süßigkeitenkonsum, von orthopädischen Erkrankungen durch schlechtes Schuhwerk<br />

usw. usf. diskutieren; kurz: Das gesamte System <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung<br />

stünde über kurz o<strong>der</strong> lang zur Disposition.<br />

Zum an<strong>der</strong>en bräche man einzelne, im hier diskutierten Kontext: eine Erkrankungsart,<br />

nämlich die Abhängigkeitserkrankung, aus dem solidarischen Versicherungssystem<br />

heraus und überführte sie in eine – wie auch immer ausgestaltete – Staatszuständigkeit.<br />

Nicht mehr durch Versichertenbeiträge, son<strong>der</strong>n durch staatlich festgesetzte<br />

und eingetriebene Steuern bzw. Son<strong>der</strong>abgaben würde das Risiko <strong>der</strong> Suchterkrankung<br />

abgedeckt. Doch nicht nur dies, zugleich hingen Behandlungs- und<br />

Präventionsqualität, Versorgungsgrad und (sucht-) medizinischer Fortschritt vom<br />

entsprechend zweckgebundenen Steuer- bzw. Abgabenaufkommen ab. An<strong>der</strong>s<br />

gesagt: Im Interesse einer möglichst hochwertigen Versorgung und ausreichen<strong>der</strong><br />

Ressourcen für die ätiologische und Therapieforschung müsste – zumal angesichts<br />

<strong>der</strong> auch in diesem Feld steigenden Kosten und <strong>der</strong> zugleich zu berücksichtigenden<br />

zeitlichen Diskrepanz zwischen aktuellem Konsum und späterer Behandlungsbedürftigkeit<br />

– wohl vor allem verhütet werden, dass zu wenig Abgaben- bzw. Steuerpflichtige<br />

vorhanden sind, kurz: dass zu wenig getrunken und geraucht wird.<br />

Resümiert man das Gesagte, dann zeigt sich:<br />

1. Eine steuerliche Mehrbelastung des Verbrauchs von Alkoholika und Tabakwaren<br />

zum Zweck <strong>der</strong> gesundheitsbezogenen Verhaltensbeeinflussung ist möglich.<br />

2. Hierbei kommt es allerdings zwangsläufig zu einer Kollision zwischen <strong>der</strong> gesundheitspolitischen<br />

Zielsetzung <strong>der</strong> Konsumreduzierung und <strong>der</strong> steuertypischen<br />

Zweckrichtung <strong>der</strong> staatlichen Einnahmenerhöhung.<br />

3. Um <strong>der</strong> Vermeidung eines um sich greifenden steuerausweichenden Verhaltens<br />

willen (Schwarzmarkt, Schwarzbrennerei, illegale Einfuhr) müsste die Steueranhebung<br />

möglichst mo<strong>der</strong>at erfolgen. Damit wird aber die intendierte nachhaltige Verhaltenslenkung<br />

torpediert und das gesundheitspolitische Ziel tendenziell verpasst.<br />

VIII. Anhang III

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