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Qualitative Freiraumplanung

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Instrumentelles Konzept<br />

Im Folgenden soll gezeigt werden, wie die in den vorstehenden Abschnitten<br />

aus den aktuellen Leitbildern der Stadtentwicklung abgeleiteten<br />

Qualitäten und Kategorien städtischer Grün- und Freiräume<br />

entsprechend ihrer Zielsetzung und Perspektive in den maßgeblichen<br />

Berliner Planungs- und Verwaltungsinstrumenten verankert werden<br />

können.<br />

Planung<br />

Der für das Berliner Landschaftsprogramm beschriebene egalisierte<br />

Natur-, Landschaftsbild- und Erholungsbegriff ( 53ff., 57ff., 124f.)<br />

kann nicht alle Qualitäten städtischer Grün- und Freiräume umfassen,<br />

wie sie in den Kategorien Offenes Grün, Strukturgrün, Regiegrün,<br />

Produktgrün und Latentes Grün beschrieben wurden. Zwar werden in<br />

der Einleitung zum Landschaftsprogramm etliche der in der qualitativen<br />

Strukturanalyse gewonnenen Qualitäten genannt: Identität, Kompensation,<br />

Integration, Extensität, Vielfalt, Mischung, Signifikanz,<br />

Wirtschaftlichkeit, Permanenz, Unwillkürlichkeit, Stabilisierung, Vernetzung.<br />

Aus ihnen werden aber keine planerischen Kategorien und<br />

konzeptionellen Aufgaben abgeleitet. Andere Qualitäten fehlen zudem:<br />

Experiment, Freiheit, Möglichkeit, Kontrast, Verdichtung, Stimulanz,<br />

Unentschiedenheit (Lapro 1994b, 7ff.).<br />

Auch wenn dies zunächst auf das hier verwendete Analyseverfahren<br />

zurückzuführen ist, das überkommene Kategorien der <strong>Freiraumplanung</strong><br />

ausgegrenzt hat, um neue Kategorien auffinden zu können, so<br />

wird doch ebenso die im ersten Kapitel vertretene These unterlegt,<br />

dass die Leitbildkategorien und -qualitäten der Berliner <strong>Freiraumplanung</strong><br />

vom Kern aktueller Leitbilder abweichen. Zwar lässt sich feststellen,<br />

dass sich die begrifflichen Setzungen seit Verabschiedung des<br />

Landschaftsprogramms 1994 in Richtung zunehmender Kompatibilität<br />

zu einigen Leitbildern von Stadtentwicklung entwickeln und so von<br />

der Bindung an die Naturschutzgesetzgebung emanzipieren ( 100).<br />

Damit stoßen ihre Setzungen, aber auch ihre Methode zur Bedarfsermittlung<br />

aber an Grenzen, an denen sich neue Konflikte aus Flächen-<br />

und Budgetkonkurrenzen eröffnen, wie sich exemplarisch an der Diskussion<br />

um die Verwendung von Ausgleichsmaßnahmen nach der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zeigen lässt ( 95 u. 193).<br />

Landschaftsprogramm und Ausgleichskonzeption zur Eingriffsregelung<br />

weisen einen spezifischen Einschnitt auf, der den Übergang vom<br />

INSTRUMENTELLES KONZEPT<br />

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