Qualitative Freiraumplanung
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Instrumentelles Konzept<br />
Im Folgenden soll gezeigt werden, wie die in den vorstehenden Abschnitten<br />
aus den aktuellen Leitbildern der Stadtentwicklung abgeleiteten<br />
Qualitäten und Kategorien städtischer Grün- und Freiräume<br />
entsprechend ihrer Zielsetzung und Perspektive in den maßgeblichen<br />
Berliner Planungs- und Verwaltungsinstrumenten verankert werden<br />
können.<br />
Planung<br />
Der für das Berliner Landschaftsprogramm beschriebene egalisierte<br />
Natur-, Landschaftsbild- und Erholungsbegriff ( 53ff., 57ff., 124f.)<br />
kann nicht alle Qualitäten städtischer Grün- und Freiräume umfassen,<br />
wie sie in den Kategorien Offenes Grün, Strukturgrün, Regiegrün,<br />
Produktgrün und Latentes Grün beschrieben wurden. Zwar werden in<br />
der Einleitung zum Landschaftsprogramm etliche der in der qualitativen<br />
Strukturanalyse gewonnenen Qualitäten genannt: Identität, Kompensation,<br />
Integration, Extensität, Vielfalt, Mischung, Signifikanz,<br />
Wirtschaftlichkeit, Permanenz, Unwillkürlichkeit, Stabilisierung, Vernetzung.<br />
Aus ihnen werden aber keine planerischen Kategorien und<br />
konzeptionellen Aufgaben abgeleitet. Andere Qualitäten fehlen zudem:<br />
Experiment, Freiheit, Möglichkeit, Kontrast, Verdichtung, Stimulanz,<br />
Unentschiedenheit (Lapro 1994b, 7ff.).<br />
Auch wenn dies zunächst auf das hier verwendete Analyseverfahren<br />
zurückzuführen ist, das überkommene Kategorien der <strong>Freiraumplanung</strong><br />
ausgegrenzt hat, um neue Kategorien auffinden zu können, so<br />
wird doch ebenso die im ersten Kapitel vertretene These unterlegt,<br />
dass die Leitbildkategorien und -qualitäten der Berliner <strong>Freiraumplanung</strong><br />
vom Kern aktueller Leitbilder abweichen. Zwar lässt sich feststellen,<br />
dass sich die begrifflichen Setzungen seit Verabschiedung des<br />
Landschaftsprogramms 1994 in Richtung zunehmender Kompatibilität<br />
zu einigen Leitbildern von Stadtentwicklung entwickeln und so von<br />
der Bindung an die Naturschutzgesetzgebung emanzipieren ( 100).<br />
Damit stoßen ihre Setzungen, aber auch ihre Methode zur Bedarfsermittlung<br />
aber an Grenzen, an denen sich neue Konflikte aus Flächen-<br />
und Budgetkonkurrenzen eröffnen, wie sich exemplarisch an der Diskussion<br />
um die Verwendung von Ausgleichsmaßnahmen nach der<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zeigen lässt ( 95 u. 193).<br />
Landschaftsprogramm und Ausgleichskonzeption zur Eingriffsregelung<br />
weisen einen spezifischen Einschnitt auf, der den Übergang vom<br />
INSTRUMENTELLES KONZEPT<br />
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