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Urheberrechtliche Hinweise zur Nutzung Elektronischer Bachelor ...

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3.2.1 Gemeinwirtschaftliche und ökologische Leistungen<br />

Im Rahmen des Direktzahlungssystems werden die verschiedenen Leistungen durch unterschiedliche<br />

Beiträge abgegolten. Es wird zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen<br />

unterschieden. Flächenbeiträge (gekoppelt an die Nutzfläche des jeweiligen Bauernhofes)<br />

und Beiträge für Raufutter verzehrende Tiere (Wiederkäuer, Pferde etc.) zählen zu<br />

den allgemeinen Direktzahlungen. Diese Beiträge sollen eine flächendeckende <strong>Nutzung</strong> und<br />

Pflege sicherstellen. Für erschwerte Produktionsbedingungen in der Hügel- und Bergregion<br />

erhalten die Bewirtschaftenden zusätzliche Hangbeiträge und Beiträge für die Tierhaltung<br />

unter erschwerten Produktionsbedingungen. Somit werden die regionalen Bewirtschaftungserschwernisse<br />

berücksichtigt. Diese Berücksichtigung soll dafür sorgen, dass die Grundleistungen<br />

in allen Regionen der Schweiz erbracht werden. Grundbedingung für den Bezug von<br />

Direktzahlungen, ausgenommen in den Sömmerungsgebieten, ist die Erfüllung des ökologischen<br />

Leistungsausweises (ÖLN). (BLW, 2009b)<br />

Besondere Leistungen werden durch ökologische Direktzahlungen unabhängig von den allgemeinen<br />

Direktzahlungen abgegolten. Diesbezüglich bestehen verschiedene Programme,<br />

an denen Bäuerinnen und Landwirte teilnehmen können. Die Teilnahme ist bei diesen Programmen<br />

freiwillig. Die teilnehmenden Betriebe erhalten Beiträge unter anderem für extensiv<br />

bewirtschaftete Wiesen, Ackerschonstreifen, Hecken, Feld- und Ufergehölz sowie Hochstamm-Feldobstbäume<br />

– alles sogenannte ökologische Ausgleichsflächen, deren Vorhandensein<br />

für eine lebendige Artenvielfallt nötig ist. Auch Gewässerschutz- und Sömmerungsbeiträge<br />

gehören zu den ökologischen Direktzahlungen. Besonders tierfreundliche Stallungen<br />

sowie überdurchschnittlicher Auslauf für Nutztiere ins Freie werden ebenfalls gefördert.<br />

Diese Tierwohlprogramme sind sogenannte Ethnoprogramme. Um in den Genuss dieser<br />

Beiträge zu kommen, müssen Anforderungen erfüllt werden, die über die Bestimmungen des<br />

Tierschutzgesetzes hinausreichen. (BLW, 2004, S.10)<br />

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