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Urheberrechtliche Hinweise zur Nutzung Elektronischer Bachelor ...

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Zusätzlich rechnen die Betriebsleitungen bei einer Intensivierung von Angeboten im Freizeitund<br />

Erlebnisbereich mit beachtlichen Einschränkungen für ihr Familienleben. So wird erwartet,<br />

dass die Zeit, welche eigentlich für die Familie zu reservieren wäre, zusätzlich eingeschränkt<br />

würde. Dies nicht zuletzt weil Angebote in diesem Bereich häufig am Wochenende<br />

oder in den Schulferien und namentlich beim Betrieb einer Besenbeiz, am Abend stattfinden.<br />

Ein Betriebsleiterpaar sagte diesbezüglich, dass sie sich, wenn es allgemein um die Realisierung<br />

neuer Betriebszweige gehe, jeweils fragten was betriebswirtschaftlich und was für das<br />

Familienleben sinnvoll sei (Betrieb E, 14.7.09, Leitfadeninterview). Die Betriebsleiterin, welche<br />

aktuell Angebote im Bereich der Erwachsenenbildung auf ihrem Betrieb aufbaut, erwähnte,<br />

dass sie erst jetzt, wo ihre Kinder aus dem Schulalter raus seien, Zeit für diese Tätigkeit<br />

habe (Betrieb G, 30.6.09, Leitfadeninterview). Zusätzlich muss auch auf saisonal bedingte<br />

arbeitsintensive Zeiten geachtet werden; als Beispiel wurde die Erntezeit genannt<br />

(Betrieb F, 25.8.09, Leitfadeninterview). Diese Hochbetriebszeiten fallen häufig mit den<br />

Schulferien zusammen.<br />

Betriebsleitende, welche einem Nebenjob ausserhalb ihres eigenen Betriebes nachgehen,<br />

müssten diesen voraussichtlich zu Gunsten von intensiv betriebenen Dienstleistungen im<br />

Freizeit- und Erlebnisbereich aufgeben. Da durch diese Nebenjobs ein gut planbares zusätzliches<br />

Einkommen erwirtschaftet werden kann, würden diese jedoch nur zu Gunsten einer<br />

anderweitigen Tätigkeit aufgegeben, wenn dadurch mit grosser Wahrscheinlichkeit eine ähnliche<br />

hohe oder noch höhere Rentabilität erzielt werden kann.<br />

Die Rentabilität muss verständlicherweise nicht nur bezüglich der Nebenjobs besser ausfallen.<br />

Dies gilt auch gegenüber bereits existierenden Betriebszweigen, die zu Gunsten von<br />

Aktivitäten im Freizeit- und Erlebnisbereich aufgegeben oder eingeschränkt werden müssten.<br />

8.1.7 Zusammenarbeit<br />

Anhand der Aussagen aus den Interviews wurde klar, dass der Begriff der Zusammenarbeit<br />

und die damit verbundene Ansprüche von den verschiedenen Betriebsleitenden teilweise<br />

sehr unterschiedlich verstanden werden können. Bei der Auswertung wurde dem Autorenteam<br />

bewusst, dass die Fragestellungen bezüglich der Zusammenarbeit bereits im vordefinierten<br />

Leitfaden ungenügend differenziert waren. Dies hatte <strong>zur</strong> Folge, dass einige Befragte<br />

von einer Zusammenarbeit mit anderen Betrieben sprachen, während andere von Fachpersonen,<br />

beispielsweise aus der Sozialen Arbeit, ausgegangen sind.<br />

Des Weiteren stellten die Autorin und der Autor fest, dass ohne die Schilderung eines konkreten<br />

Beispiels für ein Projekt oder einem Tätigkeitsbereiches, wo eine Zusammenarbeit<br />

stattfinden könnte, keine konkreten Aussagen zu erwarten waren.<br />

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