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winter/zima 2004/2005 - Pavlova hiša

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Derzeit ist nicht sicher, ob die Arbeit des Konvents einen positiven<br />

Abschluss – nämlich die Annahme einer neuen Verfassung im<br />

Parlament – erfahren wird, ja es ist gar fraglich, ob es dem Konvent<br />

gelingen wird, einen gesamtheitlichen Vorschlag für eine neue<br />

Bundesverfassung vorzulegen. Die parteipolitischen Gefechte werden<br />

nicht nur am bekannten Beispiel der Einbindung von Schöpfung und<br />

Gott in die Verfassung ausgetragen. Viel hitziger, wenngleich zum Teil<br />

weniger öffentlich, wird über Weltlicheres gestritten. Vor allem über<br />

Finanzfragen, staatliche Kontrolle, Kompetenzverteilung zwischen<br />

Bund und Land sowie über Fragen der sozialen Sicherheit.<br />

Von besonderer Bedeutung ist gerade in Bezug auf die Frage des<br />

Volksgruppenschutzes die Debatte über die Notwendigkeit der<br />

Verankerung von konkreten durchsetzbaren Grundrechten in einem<br />

besonderen Artikel der neuen Bundesverfassung oder, im Gegensatz<br />

dazu, lediglich in Form von Staatszielbestimmungen im B-VG bzw.<br />

in einer eventuellen Präambel zur BV, wobei gleich anzumerken ist,<br />

dass Staatszielbestimmungen vor Gericht nicht durchsetzbar sind.<br />

Für eine derartige Verfassungspräambel haben sich vor allem einige<br />

ÖVP-Vertreter ausgesprochen, wohl um sich so der Verankerung<br />

von sozialer Sicherheit und des Rechts auf Arbeit – eingefordert vor<br />

allem von den Sozialdemokraten - zu entziehen. Es ist zu befürchten,<br />

dass zwischen solchen Mühlsteinen auch der Volksgruppenschutz<br />

letztendlich zerrieben werden könnte.<br />

In den Konvent wurden mehrere konkrete Vorschläge für die<br />

Rechte von Volksgruppen in der neuen Verfassung eingebracht.<br />

Der Rat der Kärntner Slowenen hat Ende des vergangenen<br />

Jahres dem Konvent einen gesamtheitlichen Entwurf für ein<br />

Volksgruppengesetz sowie klar ausgearbeitete Modelle zur Einsetzung<br />

einer demokratischen öffentlich-rechtlichen Vertretung<br />

und für ein vollwertiges Volksgruppenmandat vorgelegt, beides<br />

insbesondere für die slowenische Volksgruppe in Kärnten. Das<br />

Österreichische Volksgruppenzentrum hat eine kooperative<br />

Petition der Mitgliedsorganisationen samt einem Antrag auf<br />

eine Neuformulierung des Artikel 19 StGG sowie einen Antrag<br />

für ein Volksgruppengrundgesetz eingebracht. Alle genannten<br />

Entwürfe ergänzen einander und sind mit allen partei- und<br />

regierungsunabhängigen Vertretungsorganisationen der österreichischen<br />

Volksgruppen akkordiert. Wenn sich auch einige<br />

Bestimmungen im Bezug auf die Siedlungsbesonderheiten<br />

lediglich auf die Kärntner Slowenen oder auf die burgenländischen<br />

Volksgruppen beziehen, handelt es sich doch kurz gesagt um<br />

eine Vereinheitlichung des Volksgruppenschutzes auf Niveau des<br />

Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages von 1955, ergänzt<br />

ZUR PERSON / O AVTORJU<br />

HUBERT MIKL<br />

Hubert Mikel, rojen 1964 v Beljaku/Villach, je generalni tajnik<br />

Centra avstrijskih narodnih skupnosti na Dunaju: oevz@twinet.<br />

net<br />

Hubert Mikel, geb 1964 in Villach/Beljak ist Generalsekretär<br />

des Österreichischen Volksgruppenzentrums in Wien: oevz@twinet.net<br />

um den Anspruch auf eigene Medien und Vorschulerziehung in<br />

der Muttersprache sowie um das Recht auf Selbstverwaltung der<br />

finanziellen Mittel, um kollektive Rechte und um die Möglichkeit der<br />

Durchsetzung dieser Rechte auch auf dem Gerichtsweg.<br />

Im Auftrag des Grundrechtsausschusses des Konvents hat Univ.-<br />

Prof. Dr. Dieter Kolonovits Ende Jänner einen Vorschlag zur<br />

Neufassung des verfassungsrechtlichen Volksgruppenschutzes in<br />

einem ausgewogenen Minderheitenschutzartikel – konzipiert als Teil<br />

eines neuen Grundrechtskataloges in der österreichischen Verfassung<br />

– vorgelegt. Die Abgeordnete der Grünen, Mag. Terezija Stoisits,<br />

hat im Vorfeld die Vertretungsorganisationen der österreichischen<br />

Volksgruppen zu einer Gesprächsrunde eingeladen. Der von<br />

Kolonovits erarbeitete Vorschlag beinhaltet die derzeit geltenden<br />

Verfassungsrechte der Volksgruppen und setzt diese teilweise für<br />

alle Minderheiten auch als kollektive Rechte um; er bringt auch<br />

eine vorsichtige Weiterentwicklung des Volksgruppenschutzes im<br />

Bereich der vorschulischen Erziehung, schafft die Durchsetzung von<br />

Gruppenrechten vor Behörden und Gerichten und erwähnt eigene<br />

Vertretungskörper der Volksgruppen. Der Vorschlag würde also<br />

den Rechtsschutz vor allem für jene Volksgruppen verbessern, die<br />

nicht vom Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrages erfasst sind,<br />

und darüber hinaus aktuelle Gegebenheiten und die europäische<br />

Entwicklung miteinbeziehen.<br />

Das Österreichische Volksgruppenzentrum hat in einem eigenen Entwurf<br />

den Vorschlag von Kolonovits ergänzt, in dem der Begriff der Volksgruppe<br />

sowie eigene Förderungen für Medien und die Einrichtung von Selbstve<br />

rwaltungskörperschaften definiert werden. Auch die Sozialdemokraten<br />

haben im Grundrechtsausschuss einen besonderen Beitrag geleistet,<br />

indem sie über öffentliche Hearings, zu denen auch parteiunabhängige<br />

NGOs der Volksgruppen geladen wurden, einen eigenen umfassenden<br />

Grundrechtskatalog erarbeiteten. Im Volksgruppenbereich folgt dieser<br />

inhaltlich ziemlich dem Vorschlag von Kolonovits, ergänzt diesen<br />

jedoch um den Anspruch auf eigene Medien und setzt einen besonderen<br />

Akzent im Bereich der Offenheit und der gegenseitigen Akzeptanz der<br />

verschiedenen Volksgruppen.<br />

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