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Kolumne<br />

Soll & Haben<br />

Erwin Reichholf ist Steuerberater<br />

und Partner <strong>de</strong>r Steuerberatungsgesellschaft<br />

Ecovis in Augsburg.<br />

INFO: www.ecovis.com<br />

Die Eigendynamik<br />

<strong>de</strong>r Missbrauchsbekämpfung<br />

Von Erwin Reichholf<br />

Die Schönheit liegt bekanntlich im Auge <strong>de</strong>s Betrachters. So<br />

ähnlich ist es auch, wenn Betriebsprüfer umsatzsteuerliche<br />

Sachverhalte würdigen müssen. Gera<strong>de</strong> für kleinere und mittlere<br />

Unternehmen kann das nachteilige Folgen haben. Denn<br />

die Erkenntnis, dass die Umsatzsteuer eine <strong>de</strong>r betrugsanfälligsten<br />

Steuerarten innerhalb <strong>de</strong>r EU ist, und das zunehmen<strong>de</strong><br />

Interesse <strong>de</strong>r Finanzverwaltung, so viel Einnahmen wie möglich<br />

zu generieren, verbaut <strong>de</strong>n Prüfern oftmals <strong>de</strong>n Blick für<br />

eine sachgerechte und praxisnahe Bewertung umsatzsteuerpflichtiger<br />

Geschäftsvorgänge.<br />

So wer<strong>de</strong>n Unternehmer und Steuerberater in <strong>de</strong>r jüngsten<br />

Zeit immer wie<strong>de</strong>r damit konfrontiert, dass <strong>de</strong>r gleiche Geschäftsvorgang<br />

zwischen zwei beteiligten Unternehmen steuerlich<br />

unterschiedlich beurteilt wird. In solchen Fällen kommt<br />

es vor, dass ein Betriebsprüfer, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Empfänger <strong>de</strong>r Leistung<br />

unter die Lupe nimmt, Umsätze gerne mal als steuerfrei<br />

einstuft o<strong>de</strong>r statt <strong>de</strong>s vollen Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent<br />

<strong>de</strong>n ermäßigten Satz von sieben Prozent ansetzt. Für das<br />

Unternehmen hat das zur Folge, dass die Umsatzsteuerschuld<br />

und somit <strong>de</strong>r Vorsteuerabzug sinkt und eine Steuernachzahlung<br />

fällig wird. Abgesehen von <strong>de</strong>m damit verbun<strong>de</strong>nen Verwaltungsaufwand<br />

wäre dies verschmerzbar, wenn es dabei<br />

bliebe, dass <strong>de</strong>r leisten<strong>de</strong> Geschäftspartner seine Rechnung<br />

entsprechend korrigiert, sich <strong>de</strong>n unberechtigten Anteil <strong>de</strong>r<br />

Umsatzsteuer von seinem Finanzamt erstatten lässt und <strong>de</strong>m<br />

Leistungsempfänger überweist. Für bei<strong>de</strong> Seiten wäre dann<br />

<strong>de</strong>r Fall erledigt.<br />

Doch in <strong>de</strong>r Praxis kann sich dieses Proze<strong>de</strong>re über einen langen<br />

Zeitraum hinziehen. Immer wie<strong>de</strong>r kommt es nämlich<br />

vor, dass das Finanzamt <strong>de</strong>s leisten<strong>de</strong>n Unternehmers bei<br />

<strong>de</strong>r umsatzsteuerlichen Bewertung <strong>de</strong>s Geschäftsvorgangs<br />

zu einem an<strong>de</strong>ren Ergebnis kommt als das Finanzamt <strong>de</strong>s<br />

Leistungsempfängers. Denn auch dieses Finanzamt ist bestrebt,<br />

so viel Mehreinnahmen wie möglich zu erzielen. Deshalb<br />

versucht es, die Steuererstattung zu vermei<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m<br />

es die entsprechen<strong>de</strong>n Belege anfor<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r seinen Prüfer<br />

vor Ort schickt. Am En<strong>de</strong> kann eine an<strong>de</strong>re Bewertung <strong>de</strong>s<br />

Geschäftsvorgangs stehen mit <strong>de</strong>r Folge, dass die beteiligten<br />

Finanzämter erst einmal untereinan<strong>de</strong>r zu einem Konsens fin<strong>de</strong>n<br />

müssen. Beson<strong>de</strong>rs schwierig wird dies dann, wenn bei<strong>de</strong><br />

Finanzämter in unterschiedlichen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn angesie<strong>de</strong>lt<br />

sind und damit nicht <strong>de</strong>r gleichen obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong><br />

(Oberfinanzdirektion) unterstellt sind.<br />

Damit ist die eigentlich gewollte Neutralität <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Unternehmerkette nicht mehr gewährleistet,<br />

und teilweise erhebliche Zeitverzögerungen zwischen Steuerzahlung<br />

und Steuererstattung können zu einem beachtlichen<br />

Liquiditätsrisiko für die betroffenen Unternehmen wer<strong>de</strong>n.<br />

Denn bis zu 19 Prozent <strong>de</strong>s Umsatzes müssen für das Finanzamt<br />

zwischenfinanziert wer<strong>de</strong>n. Für die Unternehmen ist<br />

diese Situation auch <strong>de</strong>swegen problematisch, weil sie über<br />

keinen unmittelbaren und schnell durchsetzbaren Rechtsanspruch<br />

verfügen, aufgrund <strong>de</strong>ssen sie eine zeitnahe Prüfung<br />

o<strong>de</strong>r eine einvernehmliche Lösung zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Finanzämtern<br />

erwirken könnten. Sie sind <strong>de</strong>n Finanzbehör<strong>de</strong>n<br />

fast schutzlos ausgeliefert.<br />

Es erscheint daher dringend geboten, dass sich die Finanzverwaltung<br />

auf nationaler Ebene eine baldige Lösung <strong>de</strong>s Problems<br />

einfallen lässt. Gelingt dies nicht, kann man auch die<br />

Hoffnung auf eine ebenso notwendige europaweite Lösung<br />

begraben. Denn <strong>de</strong>r oben beschriebene Fall lässt sich ohne<br />

Weiteres auf zwei Unternehmen aus unterschiedlichen EU-<br />

Län<strong>de</strong>rn übertragen, die grenzüberschreiten<strong>de</strong> Geschäfte abwickeln.<br />

ProFirma 12 2011<br />

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