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Finanzen & Steuern – Steuertipp<br />

Steuerän<strong>de</strong>rungen 2012<br />

Hausaufgaben für das neue Jahr<br />

Zum 1. Januar 2012 treten wie<strong>de</strong>r zahlreiche Neuerungen in Kraft, die sich auf die<br />

Gewinnermittlung bei Betrieben, auf die Lohnabrechnung und auf die private Steuererklärung<br />

auswirken. VON OTTFRIED WEISS<br />

Der Reformeifer <strong>de</strong>s Gesetzgebers in Sachen<br />

Steuerrecht war in diesem Jahr gebremst.<br />

Dennoch müssen Firmenchefs<br />

wie<strong>de</strong>r eine Reihe neuer Vorschriften<br />

berücksichtigen. Hier ein erster Überblick,<br />

was steuerlich am 1. Januar 2012<br />

auf Unternehmer zukommt und wie sie<br />

darauf reagieren sollten.<br />

Gewerbesteuervorauszahlungen<br />

Unternehmer durften bis zum Jahr<br />

2011 Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten in Höhe<br />

von zwei Dritteln, höchstens 4.000 Euro<br />

im Jahr, als Betriebsausgaben von ihrem<br />

Gewinn abziehen. Vorteil: Dadurch<br />

min<strong>de</strong>rte sich auch die Gewerbesteuerbelastung.<br />

Von 2012 an ist ein Betriebsausgabenabzug<br />

für die Kin<strong>de</strong>rbetreuung<br />

nicht mehr zulässig.<br />

ProFirma rät: Um 2012 Nachzahlungen<br />

zu vermei<strong>de</strong>n, sollten Sie beim Finanzamt<br />

die Anpassung <strong>de</strong>r Gewerbesteuervorauszahlungen<br />

– ohne Einbeziehung<br />

<strong>de</strong>r Gewerbesteuer – beantragen.<br />

E-Bilanz<br />

Für das Wirtschaftsjahr 2012 erwartet<br />

das Finanzamt nach <strong>de</strong>n Buchstaben<br />

<strong>de</strong>s Gesetzes eigentlich die elektronische<br />

Übermittlung <strong>de</strong>r Bilanzdaten.<br />

Doch in einem Infoschreiben hat<br />

das Bun<strong>de</strong>sfinanzministerium klargestellt,<br />

dass noch keine Konsequenzen<br />

drohen, wenn die Bilanz für 2012 ein<br />

weiteres Mal in Papierform beim Finanzamt<br />

eingeht.<br />

ProFirma rät: Nutzen Sie diese Frist, um<br />

Ihre Software Schritt für Schritt anzupassen,<br />

und lassen Sie Ihr Personal<br />

schulen, damit Sie die Bilanz vom 1. Januar<br />

2013 an nach <strong>de</strong>m E-Bilanz-Standard<br />

erstellen können.<br />

Lohnsteuerkarte 2010<br />

Der Abruf <strong>de</strong>r elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

startet wegen<br />

technischer Probleme nicht wie vorgesehen<br />

zum 1. Januar 2012, son<strong>de</strong>rn<br />

wohl erst im zweiten Quartal 2012.<br />

Wenn Sie beim Lohnabzug auf Nummer<br />

Sicher gehen wollen, sollten Sie die<br />

Lohnsteuerkarte 2010 aufbewahren, die<br />

auch noch 2011 gültig ist.<br />

ProFirma rät: Nur wenn Ihnen ein Mitarbeiter<br />

einen aktuellen Ausdruck <strong>de</strong>r<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale <strong>de</strong>s Finanzamts<br />

aushändigt, sollten Sie <strong>de</strong>n<br />

Lohnsteuerabzug basierend auf diesen<br />

Daten vornehmen. Ohne aktualisierte<br />

Unterlagen gelten die Daten <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte<br />

2010 weiter.<br />

Verbindliche Auskunft<br />

Bei verbindlichen Auskünften mit<br />

einem Gegenstandswert von weniger<br />

als 10.000 Euro o<strong>de</strong>r bei einer Bearbeitungszeit<br />

von weniger als zwei Stun<strong>de</strong>n<br />

fallen im kommen<strong>de</strong>n Jahr keine Gebühren<br />

mehr an. Zu<strong>de</strong>m erheben die Finanzämter<br />

keine Gebühren mehr, wenn<br />

die verbindliche Auskunft zurückgezogen<br />

wird.<br />

ProFirma rät: Im internen Schreiben einer<br />

Finanzbehör<strong>de</strong> heißt es, dass diese<br />

Neuregelungen bereits für verbindliche<br />

Auskünfte greifen, die nach <strong>de</strong>m 4. Januar<br />

2011 beim Finanzamt eingegangen<br />

sind.<br />

Riester-Vertrag<br />

Haben Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen,<br />

weil Ihnen als Ehegatte ein<br />

abgeleiteter Riester-Anspruch zusteht,<br />

mussten Sie bisher keinen Euro Beitrag<br />

zahlen. Von 2012 an müssen Sie Min<strong>de</strong>stbeiträge<br />

von 60 Euro im Jahr entrichten,<br />

sonst erhalten Sie keine Riester-<br />

Zulagen.<br />

Sanierungsklausel wird<br />

suspendiert<br />

Im Entwurf <strong>de</strong>s Beitreibungsrichtlinien-<br />

Umsetzungsgesetzes fin<strong>de</strong>t sich eine<br />

interessante Passage zur Sanierungsklausel<br />

bei Kapitalgesellschaften nach<br />

Paragraf 8c Abs. 1a KStG. Diese Passage<br />

wur<strong>de</strong> jedoch im Paragrafen 34 Abs. 7c<br />

KStG gut versteckt. Die Sanierungsklausel,<br />

nach <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Übernahme<br />

von Anteilen im Sanierungsfall die<br />

Verluste auf <strong>de</strong>n neuen Anteilseigner<br />

übergingen, wur<strong>de</strong> rückwirkend wegen<br />

Einwendungen <strong>de</strong>r EU-Kommission gekippt.<br />

Der neu eingefügte Paragraf 34<br />

Abs. 7c Sätze 3 und 4 KStG sieht danach<br />

Folgen<strong>de</strong>s vor: Sollte <strong>de</strong>r EuGH feststellen,<br />

dass die Sanierungsklausel keine<br />

staatliche Beihilfe ist, wird die Regelung<br />

60 ProFirma 12 2011

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