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Finanzen & Steuern – Steuertipp<br />
Steuerän<strong>de</strong>rungen 2012<br />
Hausaufgaben für das neue Jahr<br />
Zum 1. Januar 2012 treten wie<strong>de</strong>r zahlreiche Neuerungen in Kraft, die sich auf die<br />
Gewinnermittlung bei Betrieben, auf die Lohnabrechnung und auf die private Steuererklärung<br />
auswirken. VON OTTFRIED WEISS<br />
Der Reformeifer <strong>de</strong>s Gesetzgebers in Sachen<br />
Steuerrecht war in diesem Jahr gebremst.<br />
Dennoch müssen Firmenchefs<br />
wie<strong>de</strong>r eine Reihe neuer Vorschriften<br />
berücksichtigen. Hier ein erster Überblick,<br />
was steuerlich am 1. Januar 2012<br />
auf Unternehmer zukommt und wie sie<br />
darauf reagieren sollten.<br />
Gewerbesteuervorauszahlungen<br />
Unternehmer durften bis zum Jahr<br />
2011 Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten in Höhe<br />
von zwei Dritteln, höchstens 4.000 Euro<br />
im Jahr, als Betriebsausgaben von ihrem<br />
Gewinn abziehen. Vorteil: Dadurch<br />
min<strong>de</strong>rte sich auch die Gewerbesteuerbelastung.<br />
Von 2012 an ist ein Betriebsausgabenabzug<br />
für die Kin<strong>de</strong>rbetreuung<br />
nicht mehr zulässig.<br />
ProFirma rät: Um 2012 Nachzahlungen<br />
zu vermei<strong>de</strong>n, sollten Sie beim Finanzamt<br />
die Anpassung <strong>de</strong>r Gewerbesteuervorauszahlungen<br />
– ohne Einbeziehung<br />
<strong>de</strong>r Gewerbesteuer – beantragen.<br />
E-Bilanz<br />
Für das Wirtschaftsjahr 2012 erwartet<br />
das Finanzamt nach <strong>de</strong>n Buchstaben<br />
<strong>de</strong>s Gesetzes eigentlich die elektronische<br />
Übermittlung <strong>de</strong>r Bilanzdaten.<br />
Doch in einem Infoschreiben hat<br />
das Bun<strong>de</strong>sfinanzministerium klargestellt,<br />
dass noch keine Konsequenzen<br />
drohen, wenn die Bilanz für 2012 ein<br />
weiteres Mal in Papierform beim Finanzamt<br />
eingeht.<br />
ProFirma rät: Nutzen Sie diese Frist, um<br />
Ihre Software Schritt für Schritt anzupassen,<br />
und lassen Sie Ihr Personal<br />
schulen, damit Sie die Bilanz vom 1. Januar<br />
2013 an nach <strong>de</strong>m E-Bilanz-Standard<br />
erstellen können.<br />
Lohnsteuerkarte 2010<br />
Der Abruf <strong>de</strong>r elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />
startet wegen<br />
technischer Probleme nicht wie vorgesehen<br />
zum 1. Januar 2012, son<strong>de</strong>rn<br />
wohl erst im zweiten Quartal 2012.<br />
Wenn Sie beim Lohnabzug auf Nummer<br />
Sicher gehen wollen, sollten Sie die<br />
Lohnsteuerkarte 2010 aufbewahren, die<br />
auch noch 2011 gültig ist.<br />
ProFirma rät: Nur wenn Ihnen ein Mitarbeiter<br />
einen aktuellen Ausdruck <strong>de</strong>r<br />
Lohnsteuerabzugsmerkmale <strong>de</strong>s Finanzamts<br />
aushändigt, sollten Sie <strong>de</strong>n<br />
Lohnsteuerabzug basierend auf diesen<br />
Daten vornehmen. Ohne aktualisierte<br />
Unterlagen gelten die Daten <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte<br />
2010 weiter.<br />
Verbindliche Auskunft<br />
Bei verbindlichen Auskünften mit<br />
einem Gegenstandswert von weniger<br />
als 10.000 Euro o<strong>de</strong>r bei einer Bearbeitungszeit<br />
von weniger als zwei Stun<strong>de</strong>n<br />
fallen im kommen<strong>de</strong>n Jahr keine Gebühren<br />
mehr an. Zu<strong>de</strong>m erheben die Finanzämter<br />
keine Gebühren mehr, wenn<br />
die verbindliche Auskunft zurückgezogen<br />
wird.<br />
ProFirma rät: Im internen Schreiben einer<br />
Finanzbehör<strong>de</strong> heißt es, dass diese<br />
Neuregelungen bereits für verbindliche<br />
Auskünfte greifen, die nach <strong>de</strong>m 4. Januar<br />
2011 beim Finanzamt eingegangen<br />
sind.<br />
Riester-Vertrag<br />
Haben Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen,<br />
weil Ihnen als Ehegatte ein<br />
abgeleiteter Riester-Anspruch zusteht,<br />
mussten Sie bisher keinen Euro Beitrag<br />
zahlen. Von 2012 an müssen Sie Min<strong>de</strong>stbeiträge<br />
von 60 Euro im Jahr entrichten,<br />
sonst erhalten Sie keine Riester-<br />
Zulagen.<br />
Sanierungsklausel wird<br />
suspendiert<br />
Im Entwurf <strong>de</strong>s Beitreibungsrichtlinien-<br />
Umsetzungsgesetzes fin<strong>de</strong>t sich eine<br />
interessante Passage zur Sanierungsklausel<br />
bei Kapitalgesellschaften nach<br />
Paragraf 8c Abs. 1a KStG. Diese Passage<br />
wur<strong>de</strong> jedoch im Paragrafen 34 Abs. 7c<br />
KStG gut versteckt. Die Sanierungsklausel,<br />
nach <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Übernahme<br />
von Anteilen im Sanierungsfall die<br />
Verluste auf <strong>de</strong>n neuen Anteilseigner<br />
übergingen, wur<strong>de</strong> rückwirkend wegen<br />
Einwendungen <strong>de</strong>r EU-Kommission gekippt.<br />
Der neu eingefügte Paragraf 34<br />
Abs. 7c Sätze 3 und 4 KStG sieht danach<br />
Folgen<strong>de</strong>s vor: Sollte <strong>de</strong>r EuGH feststellen,<br />
dass die Sanierungsklausel keine<br />
staatliche Beihilfe ist, wird die Regelung<br />
60 ProFirma 12 2011