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für alle offenen Steuerfälle rückwirkend<br />
wie<strong>de</strong>r eingeführt.<br />
Stichtag 1. Januar 2012<br />
Steuerzahler müssen alle steuerlich relevanten<br />
Unterlagen zwischen sechs und<br />
zehn Jahren aufbewahren. Die Aufbewahrung<br />
for<strong>de</strong>rt oft viel Platz, <strong>de</strong>r eigentlich<br />
besser für <strong>de</strong>n Betrieb genutzt wer<strong>de</strong>n<br />
könnte. Doch zum 1. Januar 2012<br />
laufen wie<strong>de</strong>r Aufbewahrungspflichten<br />
aus. Die Unterlagen aus längst vergangenen<br />
Jahren dürfen danach entsorgt<br />
wer<strong>de</strong>n. Fragt sich nur, für welche Jahre<br />
die Unterlagen in <strong>de</strong>n Reißwolf dürfen?<br />
Folgen<strong>de</strong> Spielregeln müssen Sie beachten:<br />
Die sechs- o<strong>de</strong>r zehnjährige Aufbewahrungspflicht<br />
beginnt mit Ablauf<br />
<strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m die Unterlagen ein<br />
letztes Mal für die Erstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n. Konkret:<br />
Haben Sie <strong>de</strong>n Jahresabschluss für 1999<br />
beispielsweise im Jahr 2001 erstellt, beginnt<br />
die zehnjährige Aufbewahrungspflicht<br />
für diese Unterlagen am 1. Januar<br />
2002 und en<strong>de</strong>t am 31. Dezember 2011.<br />
Die Unterlagen für 1999 können Sie also<br />
entsorgen.<br />
Elektronische<br />
Ausgangsrechnungen<br />
Im Steuervereinfachungsgesetz 2011<br />
wur<strong>de</strong>n rückwirkend zum 1. Juli 2011<br />
die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug<br />
bei elektronischen Rechnungen<br />
entschärft. Für <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug<br />
muss die elektronische Rechnung nun<br />
keine digitale Signatur mehr enthalten.<br />
Unternehmer, die viele Ausgangsrechnungen<br />
verschicken, sollten <strong>de</strong>shalb<br />
prüfen, ob sich die Umstellung von Papierrechnung<br />
auf <strong>de</strong>n elektronischen<br />
Rechnungsversand lohnt. Meist ist das<br />
aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fall:<br />
> Kostenersparnis: weniger Tinte,<br />
Papier, Porto,<br />
> Zeitersparnis,<br />
> schnellere Übermittlung und somit<br />
schnellere Bezahlung <strong>de</strong>r Rechnung.<br />
Unter elektronische Rechnungen fallen<br />
alle Rechnungen per E-Mail, per Datei,<br />
per USB-Stick o<strong>de</strong>r Rechnungen, die auf<br />
ein Computer-Fax verschickt wer<strong>de</strong>n.<br />
Steuerfreiheit von Stipendien<br />
Bisher sind nur die Stipendien steuerfrei,<br />
die „unmittelbar“ aus öffentlichen<br />
Mitteln o<strong>de</strong>r von zwischenstaatlichen<br />
o<strong>de</strong>r überstaatlichen Einrichtungen,<br />
<strong>de</strong>nen die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />
als Mitglied angehört, zur För<strong>de</strong>rung<br />
und Forschung gewährt wer<strong>de</strong>n. Von<br />
2011 an erstreckt sich die Streuerfreiheit<br />
<strong>de</strong>s Paragrafen 3 Nr. 44 EStG auch<br />
auf Stipendien, die nur „mittelbar“ <strong>de</strong>m<br />
geför<strong>de</strong>rten Zweck zugute kommen.<br />
KURZ NOTIERT<br />
Altersvorsorge: Für Beiträge in einen<br />
Rürup-Vertrag kommt im Jahr 2012 ein<br />
Son<strong>de</strong>rausgabenabzug von 74 Prozent<br />
<strong>de</strong>r Beiträge in Betracht. Tipp: Haben<br />
Sie <strong>de</strong>n Vertrag bereits vor <strong>de</strong>m Jahr<br />
2010 abgeschlossen, wan<strong>de</strong>ln Sie diesen<br />
unbedingt noch bis spätestens 31.<br />
Dezember 2011 in einen zertifizierten<br />
Vertrag um. An<strong>de</strong>rnfalls verlieren Sie<br />
rückwirkend von 2010 an Ihren Son<strong>de</strong>rausgabenabzug<br />
für die Beitragszahlungen.<br />
Auslandssachverhalte: Beteiligen Sie<br />
sich an einer Firma im Ausland o<strong>de</strong>r<br />
grün<strong>de</strong>n in einem an<strong>de</strong>ren Land eine<br />
Firma, müssen Sie das von 2012 an<br />
spätestens nach fünf Monaten beim<br />
Finanzamt anzeigen (Paragraf 138<br />
AO). An<strong>de</strong>rnfalls droht eine Strafzahlung.<br />
Mahlzeiten: Die Sachbezugswerte für<br />
die Gewährung von Mahlzeiten beträgt<br />
im Jahr 2012 für ein Frühstück<br />
weiterhin 1,57 Euro, für ein Mittagessen<br />
und ein Aben<strong>de</strong>ssen jeweils 2,87<br />
Euro (bisher 2,83 Euro). Passen Sie<br />
diese Werte in Ihrer Lohnbuchhaltung<br />
an.<br />
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