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für alle offenen Steuerfälle rückwirkend<br />

wie<strong>de</strong>r eingeführt.<br />

Stichtag 1. Januar 2012<br />

Steuerzahler müssen alle steuerlich relevanten<br />

Unterlagen zwischen sechs und<br />

zehn Jahren aufbewahren. Die Aufbewahrung<br />

for<strong>de</strong>rt oft viel Platz, <strong>de</strong>r eigentlich<br />

besser für <strong>de</strong>n Betrieb genutzt wer<strong>de</strong>n<br />

könnte. Doch zum 1. Januar 2012<br />

laufen wie<strong>de</strong>r Aufbewahrungspflichten<br />

aus. Die Unterlagen aus längst vergangenen<br />

Jahren dürfen danach entsorgt<br />

wer<strong>de</strong>n. Fragt sich nur, für welche Jahre<br />

die Unterlagen in <strong>de</strong>n Reißwolf dürfen?<br />

Folgen<strong>de</strong> Spielregeln müssen Sie beachten:<br />

Die sechs- o<strong>de</strong>r zehnjährige Aufbewahrungspflicht<br />

beginnt mit Ablauf<br />

<strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m die Unterlagen ein<br />

letztes Mal für die Erstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n. Konkret:<br />

Haben Sie <strong>de</strong>n Jahresabschluss für 1999<br />

beispielsweise im Jahr 2001 erstellt, beginnt<br />

die zehnjährige Aufbewahrungspflicht<br />

für diese Unterlagen am 1. Januar<br />

2002 und en<strong>de</strong>t am 31. Dezember 2011.<br />

Die Unterlagen für 1999 können Sie also<br />

entsorgen.<br />

Elektronische<br />

Ausgangsrechnungen<br />

Im Steuervereinfachungsgesetz 2011<br />

wur<strong>de</strong>n rückwirkend zum 1. Juli 2011<br />

die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug<br />

bei elektronischen Rechnungen<br />

entschärft. Für <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug<br />

muss die elektronische Rechnung nun<br />

keine digitale Signatur mehr enthalten.<br />

Unternehmer, die viele Ausgangsrechnungen<br />

verschicken, sollten <strong>de</strong>shalb<br />

prüfen, ob sich die Umstellung von Papierrechnung<br />

auf <strong>de</strong>n elektronischen<br />

Rechnungsversand lohnt. Meist ist das<br />

aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fall:<br />

> Kostenersparnis: weniger Tinte,<br />

Papier, Porto,<br />

> Zeitersparnis,<br />

> schnellere Übermittlung und somit<br />

schnellere Bezahlung <strong>de</strong>r Rechnung.<br />

Unter elektronische Rechnungen fallen<br />

alle Rechnungen per E-Mail, per Datei,<br />

per USB-Stick o<strong>de</strong>r Rechnungen, die auf<br />

ein Computer-Fax verschickt wer<strong>de</strong>n.<br />

Steuerfreiheit von Stipendien<br />

Bisher sind nur die Stipendien steuerfrei,<br />

die „unmittelbar“ aus öffentlichen<br />

Mitteln o<strong>de</strong>r von zwischenstaatlichen<br />

o<strong>de</strong>r überstaatlichen Einrichtungen,<br />

<strong>de</strong>nen die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

als Mitglied angehört, zur För<strong>de</strong>rung<br />

und Forschung gewährt wer<strong>de</strong>n. Von<br />

2011 an erstreckt sich die Streuerfreiheit<br />

<strong>de</strong>s Paragrafen 3 Nr. 44 EStG auch<br />

auf Stipendien, die nur „mittelbar“ <strong>de</strong>m<br />

geför<strong>de</strong>rten Zweck zugute kommen.<br />

KURZ NOTIERT<br />

Altersvorsorge: Für Beiträge in einen<br />

Rürup-Vertrag kommt im Jahr 2012 ein<br />

Son<strong>de</strong>rausgabenabzug von 74 Prozent<br />

<strong>de</strong>r Beiträge in Betracht. Tipp: Haben<br />

Sie <strong>de</strong>n Vertrag bereits vor <strong>de</strong>m Jahr<br />

2010 abgeschlossen, wan<strong>de</strong>ln Sie diesen<br />

unbedingt noch bis spätestens 31.<br />

Dezember 2011 in einen zertifizierten<br />

Vertrag um. An<strong>de</strong>rnfalls verlieren Sie<br />

rückwirkend von 2010 an Ihren Son<strong>de</strong>rausgabenabzug<br />

für die Beitragszahlungen.<br />

Auslandssachverhalte: Beteiligen Sie<br />

sich an einer Firma im Ausland o<strong>de</strong>r<br />

grün<strong>de</strong>n in einem an<strong>de</strong>ren Land eine<br />

Firma, müssen Sie das von 2012 an<br />

spätestens nach fünf Monaten beim<br />

Finanzamt anzeigen (Paragraf 138<br />

AO). An<strong>de</strong>rnfalls droht eine Strafzahlung.<br />

Mahlzeiten: Die Sachbezugswerte für<br />

die Gewährung von Mahlzeiten beträgt<br />

im Jahr 2012 für ein Frühstück<br />

weiterhin 1,57 Euro, für ein Mittagessen<br />

und ein Aben<strong>de</strong>ssen jeweils 2,87<br />

Euro (bisher 2,83 Euro). Passen Sie<br />

diese Werte in Ihrer Lohnbuchhaltung<br />

an.<br />

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