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Finanzen & Steuern<br />
volumen von 20 Millionen Euro zu<br />
viel sind. Folge: Nicht mehr <strong>de</strong>r Markt<br />
entschei<strong>de</strong>t, wie viel <strong>de</strong>r Geschäftsführer<br />
verdienen darf. Vielmehr darf das<br />
Finanzamt genau hochrechnen, wie viel<br />
je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r drei Geschäftsführer verdienen<br />
darf – und zwar anhand <strong>de</strong>ssen, was<br />
ein Geschäftsführer allein in einer Firma<br />
dieser Größenordnung verdient.<br />
Nur wer sich wehrt,<br />
kommt zu seinem Recht<br />
Dazu gibt das Gericht eine höchst<br />
genaue Rechenmetho<strong>de</strong> vor. Es gilt:<br />
Nicht <strong>de</strong>r dreifache Verdienst <strong>de</strong>s für<br />
die GmbH-Größe angemessenen Geschäftsführer-Gehalts<br />
ist steuerlich<br />
zulässig. Laut Finanzgericht ist <strong>de</strong>r<br />
„verdreifachte Vergleichswert um 30<br />
Prozent zu reduzieren“.<br />
Beispiel: Eine Bau-GmbH mit einem<br />
Geschäftsführer, 50 Mitarbeitern und<br />
zehn bis 20 Millionen Umsatz zahlt<br />
einem Geschäftsführer laut Branchenvergleich<br />
rund 160.000 Euro. Hat die<br />
gleiche GmbH drei Geschäftsführer<br />
Dass es sich bei <strong>de</strong>r vGA und <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Besteuerungspraxis nicht um<br />
Einzelfälle han<strong>de</strong>lt, belegen zahlreiche<br />
Finanzgerichtsurteile dazu. Inhaltlich<br />
geht es dabei um nahezu alle Zahlungen,<br />
die zwischen <strong>de</strong>r GmbH und<br />
ihren Gesellschaftern möglich sind.<br />
Das reicht von A wie Abfindungszahlungen<br />
beim Ausschei<strong>de</strong>n über Beiträge<br />
zur Pensionsrückstellung und zu<br />
Vergütungen für ein nachvertragliches<br />
Wettbewerbsverbot bis Z wie überhöhte<br />
Zinszahlungen für ein Darlehen,<br />
das <strong>de</strong>r Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
seiner GmbH gewährt hat. Wer die<br />
Fachliteratur studiert, fin<strong>de</strong>t Monat für<br />
Monat neue Fälle, in <strong>de</strong>nen sich die Finanzgerichte<br />
mit Streitfragen zwischen<br />
<strong>de</strong>n örtlichen Finanzämtern und <strong>de</strong>n<br />
GmbH-Gesellschaftern um die steuerliche<br />
Behandlung von Zahlungen<br />
– meist um die Höhe <strong>de</strong>s gezahlten Gesamtgehalts<br />
– streiten.<br />
Jüngstes Beispiel: Das Finanzgericht<br />
<strong>de</strong>s Saarlan<strong>de</strong>s entschied, dass drei Geschäftsführer<br />
für eine Kfz-Han<strong>de</strong>ls- und<br />
Reparatur-GmbH mit einem Umsatzdarf<br />
je<strong>de</strong>r Geschäftsführer maximal<br />
(160.000 x 3) x 0,7 x 0,33 = 110.000 Euro<br />
verdienen, vorbehaltlich beson<strong>de</strong>rer<br />
Grün<strong>de</strong>. Die muss dann <strong>de</strong>r Steuerberater<br />
liefern.<br />
Ständige Rechtsprechung <strong>de</strong>r Finanzgerichte<br />
ist allerdings auch, dass die Finanzämter<br />
dazu angehalten sind, je<strong>de</strong>n<br />
Einzelfall zu prüfen. Im Umkehrschuss<br />
heißt das: Betroffene Unternehmen und<br />
Gesellschafter haben einen Anspruch<br />
darauf, dass ihr Einzelfall gründlich geprüft,<br />
analysiert und je<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>rheit<br />
individuell gewürdigt wird. Passiert<br />
das nicht, müssen die Firmenleiter zur<br />
Selbsthilfe greifen und sich wehren –<br />
verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m vollen Kostenrisiko<br />
und <strong>de</strong>r Gewissheit, dass die nächste<br />
Betriebsprüfung beson<strong>de</strong>rs kritisch ausfallen<br />
dürfte.<br />
Übrigens: Dass auf eine vGA auch noch<br />
Schenkungsteuer gezahlt wer<strong>de</strong>n muss,<br />
ist laut mündlicher BMF-Ankündigung<br />
unter<strong>de</strong>ssen vom Tisch. Die offizielle<br />
Aussetzung <strong>de</strong>s zitierten Finanzerlasses<br />
steht allerdings noch aus. Es bleibt also<br />
spannend.<br />
Checkliste: Was tun, wenn das Finanzamt<br />
eine ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung feststellt?<br />
Das passiert:<br />
Die Finanzbehör<strong>de</strong> unterstellt eine ver<strong>de</strong>ckte<br />
Gewinnausschüttung (vGA) und<br />
lässt <strong>de</strong>r GmbH einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Steuerbescheid zukommen.<br />
Rechtsposition begrün<strong>de</strong>n<br />
Ablehnung <strong>de</strong>s<br />
Einspruchs durch das Finanzamt<br />
Überprüfung <strong>de</strong>s<br />
Sachverhalts durch<br />
eine Klage vor <strong>de</strong>m<br />
Finanzgericht<br />
Ablehnung<br />
Ihres Klagebegehrens<br />
Maßnahmen:<br />
> Sie informieren Ihren Steuerberater.<br />
> Sie legen Einspruch gegen <strong>de</strong>n Steuerbescheid ein.<br />
> Sie beantragen Aussetzung <strong>de</strong>r Vollziehung.<br />
> Beachten Sie die Frist zur Vorlage Ihrer Stellungnahme/Begründung.<br />
> Lassen Sie <strong>de</strong>n monierten Vorgang anhand <strong>de</strong>r dazu ergangenen Rechtsprechung vom Steuerberater prüfen.<br />
> Formulieren Sie Ihre Stellungnahme/Begründung unter Hinzuziehung Ihres Steuerberaters.<br />
> Ziehen Sie in komplizierten Fällen einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzu.<br />
> Prüfen Sie die Ablehnungsgrün<strong>de</strong> zusammen mit Ihrem Steuerberater.<br />
> Prüfen Sie die in <strong>de</strong>r Ablehnung zitierten Rechtsnormen/Urteile/Erlasse.<br />
> Lassen Sie die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Klage durch Ihren steuerlichen Berater o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Fachanwalt für Steuerrecht prüfen.<br />
> Beauftragen Sie <strong>de</strong>n Steuerberater o<strong>de</strong>r Fachanwalt für Steuerrecht mit <strong>de</strong>r Klageerhebung.<br />
> Stellen Sie die klageerheblichen Unterlagen (Verträge, Protokolle, sonstige schriftlich Aufzeichnungen,<br />
Gedächtnisprotokolle) zusammen.<br />
> Begrün<strong>de</strong>n Sie die Klage<br />
> Bereiten Sie mit Ihrem Anwalt und <strong>de</strong>m Steuerberater die mündliche Verhandlung vor.<br />
> Prüfen Sie, ob Prozesskostenhilfe beansprucht wer<strong>de</strong>n kann.<br />
> Sofern Revision zugelassen: Lassen Sie die faktische Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Steuerfalls bewerten (Höhe <strong>de</strong>s strittigen<br />
Betrags, Dauer <strong>de</strong>s voraussichtlichen Verfahrens, grundsätzliche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Falls usw.), und entschei<strong>de</strong>n Sie<br />
nach wirtschaftlichen Kriterien, ob Sie Revision einlegen wollen.<br />
> Lassen Sie die Erfolgswahrscheinlichkeit anhand <strong>de</strong>r zum Fall vorliegen<strong>de</strong>n Rechtsprechung prüfen.<br />
> Prüfen Sie, ob Verfahrensfehler vorliegen.<br />
> Legen Sie Revision vor <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sfi nanzhof ein.<br />
> Prüfen Sie, ob Prozesskostenhilfe beansprucht wer<strong>de</strong>n kann.<br />
64 ProFirma 12 2011