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Finanzen & Steuern<br />

volumen von 20 Millionen Euro zu<br />

viel sind. Folge: Nicht mehr <strong>de</strong>r Markt<br />

entschei<strong>de</strong>t, wie viel <strong>de</strong>r Geschäftsführer<br />

verdienen darf. Vielmehr darf das<br />

Finanzamt genau hochrechnen, wie viel<br />

je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r drei Geschäftsführer verdienen<br />

darf – und zwar anhand <strong>de</strong>ssen, was<br />

ein Geschäftsführer allein in einer Firma<br />

dieser Größenordnung verdient.<br />

Nur wer sich wehrt,<br />

kommt zu seinem Recht<br />

Dazu gibt das Gericht eine höchst<br />

genaue Rechenmetho<strong>de</strong> vor. Es gilt:<br />

Nicht <strong>de</strong>r dreifache Verdienst <strong>de</strong>s für<br />

die GmbH-Größe angemessenen Geschäftsführer-Gehalts<br />

ist steuerlich<br />

zulässig. Laut Finanzgericht ist <strong>de</strong>r<br />

„verdreifachte Vergleichswert um 30<br />

Prozent zu reduzieren“.<br />

Beispiel: Eine Bau-GmbH mit einem<br />

Geschäftsführer, 50 Mitarbeitern und<br />

zehn bis 20 Millionen Umsatz zahlt<br />

einem Geschäftsführer laut Branchenvergleich<br />

rund 160.000 Euro. Hat die<br />

gleiche GmbH drei Geschäftsführer<br />

Dass es sich bei <strong>de</strong>r vGA und <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Besteuerungspraxis nicht um<br />

Einzelfälle han<strong>de</strong>lt, belegen zahlreiche<br />

Finanzgerichtsurteile dazu. Inhaltlich<br />

geht es dabei um nahezu alle Zahlungen,<br />

die zwischen <strong>de</strong>r GmbH und<br />

ihren Gesellschaftern möglich sind.<br />

Das reicht von A wie Abfindungszahlungen<br />

beim Ausschei<strong>de</strong>n über Beiträge<br />

zur Pensionsrückstellung und zu<br />

Vergütungen für ein nachvertragliches<br />

Wettbewerbsverbot bis Z wie überhöhte<br />

Zinszahlungen für ein Darlehen,<br />

das <strong>de</strong>r Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

seiner GmbH gewährt hat. Wer die<br />

Fachliteratur studiert, fin<strong>de</strong>t Monat für<br />

Monat neue Fälle, in <strong>de</strong>nen sich die Finanzgerichte<br />

mit Streitfragen zwischen<br />

<strong>de</strong>n örtlichen Finanzämtern und <strong>de</strong>n<br />

GmbH-Gesellschaftern um die steuerliche<br />

Behandlung von Zahlungen<br />

– meist um die Höhe <strong>de</strong>s gezahlten Gesamtgehalts<br />

– streiten.<br />

Jüngstes Beispiel: Das Finanzgericht<br />

<strong>de</strong>s Saarlan<strong>de</strong>s entschied, dass drei Geschäftsführer<br />

für eine Kfz-Han<strong>de</strong>ls- und<br />

Reparatur-GmbH mit einem Umsatzdarf<br />

je<strong>de</strong>r Geschäftsführer maximal<br />

(160.000 x 3) x 0,7 x 0,33 = 110.000 Euro<br />

verdienen, vorbehaltlich beson<strong>de</strong>rer<br />

Grün<strong>de</strong>. Die muss dann <strong>de</strong>r Steuerberater<br />

liefern.<br />

Ständige Rechtsprechung <strong>de</strong>r Finanzgerichte<br />

ist allerdings auch, dass die Finanzämter<br />

dazu angehalten sind, je<strong>de</strong>n<br />

Einzelfall zu prüfen. Im Umkehrschuss<br />

heißt das: Betroffene Unternehmen und<br />

Gesellschafter haben einen Anspruch<br />

darauf, dass ihr Einzelfall gründlich geprüft,<br />

analysiert und je<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>rheit<br />

individuell gewürdigt wird. Passiert<br />

das nicht, müssen die Firmenleiter zur<br />

Selbsthilfe greifen und sich wehren –<br />

verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m vollen Kostenrisiko<br />

und <strong>de</strong>r Gewissheit, dass die nächste<br />

Betriebsprüfung beson<strong>de</strong>rs kritisch ausfallen<br />

dürfte.<br />

Übrigens: Dass auf eine vGA auch noch<br />

Schenkungsteuer gezahlt wer<strong>de</strong>n muss,<br />

ist laut mündlicher BMF-Ankündigung<br />

unter<strong>de</strong>ssen vom Tisch. Die offizielle<br />

Aussetzung <strong>de</strong>s zitierten Finanzerlasses<br />

steht allerdings noch aus. Es bleibt also<br />

spannend.<br />

Checkliste: Was tun, wenn das Finanzamt<br />

eine ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung feststellt?<br />

Das passiert:<br />

Die Finanzbehör<strong>de</strong> unterstellt eine ver<strong>de</strong>ckte<br />

Gewinnausschüttung (vGA) und<br />

lässt <strong>de</strong>r GmbH einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Steuerbescheid zukommen.<br />

Rechtsposition begrün<strong>de</strong>n<br />

Ablehnung <strong>de</strong>s<br />

Einspruchs durch das Finanzamt<br />

Überprüfung <strong>de</strong>s<br />

Sachverhalts durch<br />

eine Klage vor <strong>de</strong>m<br />

Finanzgericht<br />

Ablehnung<br />

Ihres Klagebegehrens<br />

Maßnahmen:<br />

> Sie informieren Ihren Steuerberater.<br />

> Sie legen Einspruch gegen <strong>de</strong>n Steuerbescheid ein.<br />

> Sie beantragen Aussetzung <strong>de</strong>r Vollziehung.<br />

> Beachten Sie die Frist zur Vorlage Ihrer Stellungnahme/Begründung.<br />

> Lassen Sie <strong>de</strong>n monierten Vorgang anhand <strong>de</strong>r dazu ergangenen Rechtsprechung vom Steuerberater prüfen.<br />

> Formulieren Sie Ihre Stellungnahme/Begründung unter Hinzuziehung Ihres Steuerberaters.<br />

> Ziehen Sie in komplizierten Fällen einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzu.<br />

> Prüfen Sie die Ablehnungsgrün<strong>de</strong> zusammen mit Ihrem Steuerberater.<br />

> Prüfen Sie die in <strong>de</strong>r Ablehnung zitierten Rechtsnormen/Urteile/Erlasse.<br />

> Lassen Sie die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Klage durch Ihren steuerlichen Berater o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Fachanwalt für Steuerrecht prüfen.<br />

> Beauftragen Sie <strong>de</strong>n Steuerberater o<strong>de</strong>r Fachanwalt für Steuerrecht mit <strong>de</strong>r Klageerhebung.<br />

> Stellen Sie die klageerheblichen Unterlagen (Verträge, Protokolle, sonstige schriftlich Aufzeichnungen,<br />

Gedächtnisprotokolle) zusammen.<br />

> Begrün<strong>de</strong>n Sie die Klage<br />

> Bereiten Sie mit Ihrem Anwalt und <strong>de</strong>m Steuerberater die mündliche Verhandlung vor.<br />

> Prüfen Sie, ob Prozesskostenhilfe beansprucht wer<strong>de</strong>n kann.<br />

> Sofern Revision zugelassen: Lassen Sie die faktische Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Steuerfalls bewerten (Höhe <strong>de</strong>s strittigen<br />

Betrags, Dauer <strong>de</strong>s voraussichtlichen Verfahrens, grundsätzliche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Falls usw.), und entschei<strong>de</strong>n Sie<br />

nach wirtschaftlichen Kriterien, ob Sie Revision einlegen wollen.<br />

> Lassen Sie die Erfolgswahrscheinlichkeit anhand <strong>de</strong>r zum Fall vorliegen<strong>de</strong>n Rechtsprechung prüfen.<br />

> Prüfen Sie, ob Verfahrensfehler vorliegen.<br />

> Legen Sie Revision vor <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sfi nanzhof ein.<br />

> Prüfen Sie, ob Prozesskostenhilfe beansprucht wer<strong>de</strong>n kann.<br />

64 ProFirma 12 2011

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