04.11.2013 Aufrufe

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Finanzen & Steuern<br />

Ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung<br />

GMBH-CHEF<br />

Fiskus bestimmt beim Gehalt mit<br />

Die ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung ist für je<strong>de</strong> GmbH ein Albtraum, weil hohe<br />

Steuernachzahlungen drohen. Gesellschafter-Geschäftsführer sollten Steuerbeschei<strong>de</strong><br />

genau prüfen lassen und sich notfalls gerichtlich wehren. VON LOTHAR VOLKELT<br />

Zunächst hielt <strong>de</strong>r Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

einer GmbH <strong>de</strong>n Steuerbescheid<br />

für einen <strong>de</strong>r fast schon<br />

üblichen Irrläufer aus <strong>de</strong>m Finanzamt.<br />

Aber dann musste er sich von seinem<br />

Steuerberater nach einem Telefonat mit<br />

<strong>de</strong>m Finanzamt belehren lassen: „Die<br />

wollen Schenkungsteuer von Ihnen.“<br />

Und zwar zusätzlich zur Steuernachzahlung<br />

aus einer sogenannten ver<strong>de</strong>ckten<br />

Gewinnausschüttung (vGA).<br />

In <strong>de</strong>r Tat: Diese steuerliche Einschätzung<br />

<strong>de</strong>s Finanzamts auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

eines entsprechen<strong>de</strong>n Schreibens <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sfinanzministeriums (BStBl. I, S.<br />

1207) war ein weiterer Höhepunkt in<br />

<strong>de</strong>n Wirrungen um diese Steuerfalle.<br />

Was ist eigentlich eine „ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung“?<br />

Im besten Juristen<strong>de</strong>utsch<br />

heißt es in einem BFH-Urteil<br />

vom 22. Februar 1989 (Az: IR 44/85):<br />

„Die ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung<br />

ist eine Vermögensmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r<br />

verhin<strong>de</strong>rte Vermögensmehrung, die<br />

durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst<br />

ist, sich auf die Höhe <strong>de</strong>s Einkommens<br />

auswirkt und nicht auf einem <strong>de</strong>n<br />

gesellschaftsrechtlichen Vorschriften<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Gewinnverteilungsbeschluss<br />

beruht.“ In <strong>de</strong>r Verwaltungspraxis<br />

be<strong>de</strong>utet das: Bei Unklarheiten<br />

stellt das Finanzamt schnell eine vGA<br />

fest und verschickt <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Steuerbescheid nach <strong>de</strong>m Motto: Der<br />

betroffene Steuerzahler kann sich ja ans<br />

Finanzgericht wen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>n Sachverhalt<br />

gerichtlich klären lassen, wenn<br />

ihm <strong>de</strong>r Bescheid nicht passt.<br />

Der Ermessensspielraum, <strong>de</strong>n das Finanzamt<br />

bei <strong>de</strong>r Auslegung dieser<br />

Rechtsvorschrift hat, ist groß:<br />

> Mal sind die Formvorschriften für<br />

Zahlungen <strong>de</strong>r GmbH an <strong>de</strong>n Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

nicht korrekt<br />

eingehalten,<br />

> mal wer<strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>r GmbH an<br />

<strong>de</strong>n Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

in „unüblicher“ Höhe anhand mehr<br />

o<strong>de</strong>r weniger verlässlicher Vergleichszahlen<br />

moniert (Gehalt, Tantieme,<br />

Zahlungen für die Alterssicherung),<br />

> o<strong>de</strong>r per Erlass wird das Gesetz ganz<br />

einfach neu interpretiert.<br />

Dabei sind die Folgen für <strong>de</strong>n Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

enorm. Neben<br />

<strong>de</strong>r Lohnsteuer, die er für sein Gehalt<br />

zahlen muss, fallen für <strong>de</strong>n als unangemessen<br />

veranlagten Teil <strong>de</strong>s Gehalts<br />

15 Prozent Körperschaftsteuer und<br />

Gewerbesteuer sowie 25 Prozent Abgeltungsteuer<br />

an. Das summiert sich zu<br />

einer Steuerbelastung von 60 Prozent<br />

und mehr. Im obigen Beispielfall käme<br />

noch zusätzlich Schenkungsteuer hinzu.<br />

Die Strafsteuer muss er auch dann<br />

entrichten, wenn es sich um eine irrtümliche<br />

Auszahlung han<strong>de</strong>lt, weil eine<br />

vGA regelmäßig nicht mehr rückgängig<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Foto: Finanzamt<br />

62 ProFirma 12 2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!