Als PDF downloaden - Haufe.de
Als PDF downloaden - Haufe.de
Als PDF downloaden - Haufe.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Finanzen & Steuern<br />
Ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung<br />
GMBH-CHEF<br />
Fiskus bestimmt beim Gehalt mit<br />
Die ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung ist für je<strong>de</strong> GmbH ein Albtraum, weil hohe<br />
Steuernachzahlungen drohen. Gesellschafter-Geschäftsführer sollten Steuerbeschei<strong>de</strong><br />
genau prüfen lassen und sich notfalls gerichtlich wehren. VON LOTHAR VOLKELT<br />
Zunächst hielt <strong>de</strong>r Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
einer GmbH <strong>de</strong>n Steuerbescheid<br />
für einen <strong>de</strong>r fast schon<br />
üblichen Irrläufer aus <strong>de</strong>m Finanzamt.<br />
Aber dann musste er sich von seinem<br />
Steuerberater nach einem Telefonat mit<br />
<strong>de</strong>m Finanzamt belehren lassen: „Die<br />
wollen Schenkungsteuer von Ihnen.“<br />
Und zwar zusätzlich zur Steuernachzahlung<br />
aus einer sogenannten ver<strong>de</strong>ckten<br />
Gewinnausschüttung (vGA).<br />
In <strong>de</strong>r Tat: Diese steuerliche Einschätzung<br />
<strong>de</strong>s Finanzamts auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
eines entsprechen<strong>de</strong>n Schreibens <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sfinanzministeriums (BStBl. I, S.<br />
1207) war ein weiterer Höhepunkt in<br />
<strong>de</strong>n Wirrungen um diese Steuerfalle.<br />
Was ist eigentlich eine „ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung“?<br />
Im besten Juristen<strong>de</strong>utsch<br />
heißt es in einem BFH-Urteil<br />
vom 22. Februar 1989 (Az: IR 44/85):<br />
„Die ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung<br />
ist eine Vermögensmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r<br />
verhin<strong>de</strong>rte Vermögensmehrung, die<br />
durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst<br />
ist, sich auf die Höhe <strong>de</strong>s Einkommens<br />
auswirkt und nicht auf einem <strong>de</strong>n<br />
gesellschaftsrechtlichen Vorschriften<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Gewinnverteilungsbeschluss<br />
beruht.“ In <strong>de</strong>r Verwaltungspraxis<br />
be<strong>de</strong>utet das: Bei Unklarheiten<br />
stellt das Finanzamt schnell eine vGA<br />
fest und verschickt <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Steuerbescheid nach <strong>de</strong>m Motto: Der<br />
betroffene Steuerzahler kann sich ja ans<br />
Finanzgericht wen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>n Sachverhalt<br />
gerichtlich klären lassen, wenn<br />
ihm <strong>de</strong>r Bescheid nicht passt.<br />
Der Ermessensspielraum, <strong>de</strong>n das Finanzamt<br />
bei <strong>de</strong>r Auslegung dieser<br />
Rechtsvorschrift hat, ist groß:<br />
> Mal sind die Formvorschriften für<br />
Zahlungen <strong>de</strong>r GmbH an <strong>de</strong>n Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
nicht korrekt<br />
eingehalten,<br />
> mal wer<strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>r GmbH an<br />
<strong>de</strong>n Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
in „unüblicher“ Höhe anhand mehr<br />
o<strong>de</strong>r weniger verlässlicher Vergleichszahlen<br />
moniert (Gehalt, Tantieme,<br />
Zahlungen für die Alterssicherung),<br />
> o<strong>de</strong>r per Erlass wird das Gesetz ganz<br />
einfach neu interpretiert.<br />
Dabei sind die Folgen für <strong>de</strong>n Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
enorm. Neben<br />
<strong>de</strong>r Lohnsteuer, die er für sein Gehalt<br />
zahlen muss, fallen für <strong>de</strong>n als unangemessen<br />
veranlagten Teil <strong>de</strong>s Gehalts<br />
15 Prozent Körperschaftsteuer und<br />
Gewerbesteuer sowie 25 Prozent Abgeltungsteuer<br />
an. Das summiert sich zu<br />
einer Steuerbelastung von 60 Prozent<br />
und mehr. Im obigen Beispielfall käme<br />
noch zusätzlich Schenkungsteuer hinzu.<br />
Die Strafsteuer muss er auch dann<br />
entrichten, wenn es sich um eine irrtümliche<br />
Auszahlung han<strong>de</strong>lt, weil eine<br />
vGA regelmäßig nicht mehr rückgängig<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Foto: Finanzamt<br />
62 ProFirma 12 2011