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Finanzen & Steuern – Umsatzsteuer<br />

Umsatzsteuer-Nachschau<br />

Prüfung ohne Warnung<br />

Viele Selbstständige haben Angst vor einer Betriebsprüfung. Bei <strong>de</strong>r Umsatzsteuernachschau<br />

ist diese Angst berechtigt. Denn sie ist entgegen <strong>de</strong>r harmlosen Bezeichnung wohl<br />

die unangenehmste Form einer Kontrolle durch das Finanzamt. VON KLAUS LINKE<br />

Umsatzsteuerbetrug hat Hochkonjunktur.<br />

Um die zunehmen<strong>de</strong>n Betrügereien<br />

zu unterbin<strong>de</strong>n, steht <strong>de</strong>n Betriebsprüfern<br />

mit <strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Nachschau<br />

ein starkes Instrument zur Verfügung.<br />

Das Tückische daran: Im Gegensatz zu<br />

einer Betriebsprüfung wird sie nicht angekündigt.<br />

Und seit Mitte 2011 räumt<br />

<strong>de</strong>r Gesetzgeber <strong>de</strong>n Prüfern noch weitergehen<strong>de</strong><br />

Befugnisse ein als bisher.<br />

Gesetzlich geregelt ist die Umsatzsteuer-Nachschau<br />

in Paragraf 27 Abs. 1 Satz<br />

1 Umsatzsteuergesetz. Danach dürfen<br />

die Prüfer ohne vorherige Ankündigung<br />

während <strong>de</strong>r Geschäfts- und Arbeitszeit<br />

Grundstücke und Räume <strong>de</strong>s<br />

Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte<br />

festzustellen, die für die Erhebung<br />

UMSATZSTEUER-NACHSCHAU<br />

Wo die Prüfer Betrug wittern<br />

Die Finanzverwaltung hat einen Katalog erarbeitet, <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs<br />

prüfungsrelevante Sachverhalte auflistet und die Steuerpflichtigen,<br />

auf die solche Erkenntnisse zutreffen, einem erhöhten<br />

Prüfungsrisiko aussetzt. Dazu gehören folgen<strong>de</strong> Punkte:<br />

> Das Unternehmen wur<strong>de</strong> erst vor<br />

Kurzem erworben,<br />

> das Unternehmen vermietet hochwertige<br />

Freizeitgegenstän<strong>de</strong> wie Segelyachten<br />

o<strong>de</strong>r Wohnmobile,<br />

> im vorigen Voranmeldungszeitraum<br />

wur<strong>de</strong>n ungewöhnlich hohe Anschaffungen<br />

getätigt,<br />

> <strong>de</strong>r Betrieb hat Geschäftsbeziehungen<br />

ins Ausland,<br />

> es wur<strong>de</strong>n Vorsteuerberichtigungen<br />

zugunsten <strong>de</strong>s Steuerpflichtigen vorgenommen,<br />

> das Unternehmen hat verstärkt mit Subunternehmern<br />

zusammengearbeitet,<br />

> die Umsatzsteuerzahlung <strong>de</strong>r<br />

Jahreserklärung weicht erheblich von<br />

in früheren Jahren gemel<strong>de</strong>ten<br />

Beträgen ab,<br />

> es wer<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>rholt Geschäfte<br />

mit nahestehen<strong>de</strong>n Personen<br />

abgewickelt,<br />

> die letzte Betriebsprüfung hat<br />

Unregelmäßigkeiten bei <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />

ergeben,<br />

> <strong>de</strong>r Betrieb hatte Geschäftsbeziehungen<br />

mit mittlerweile insolventen<br />

Partnern.<br />

<strong>de</strong>r Umsatzsteuer von Be<strong>de</strong>utung sein<br />

könnten. Beson<strong>de</strong>re Verdachtsmomente<br />

sind dazu nicht erfor<strong>de</strong>rlich. In<br />

<strong>de</strong>n Anwendungsbereich <strong>de</strong>r Nachschau<br />

fällt je<strong>de</strong>r Steuerzahler, <strong>de</strong>r eine<br />

berufliche o<strong>de</strong>r gewerbliche Tätigkeit<br />

ausübt und somit Unternehmer im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes ist. Der<br />

Umfang <strong>de</strong>r Kontrollen ist auf umsatzsteuerliche<br />

Sachverhalte beschränkt.<br />

Es ist damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltung<br />

die Anzahl solcher Prüfungen<br />

<strong>de</strong>utlich erhöhen wird. Denn<br />

mit <strong>de</strong>m Steuervereinfachungsgesetz<br />

2011 sind die Befugnisse <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rprüfer<br />

zusätzlich erweitert wor<strong>de</strong>n. So<br />

sind sie jetzt auch berechtigt, auf elektronisch<br />

gespeicherte Aufzeichnungen,<br />

Geschäftspapiere, Bücher, elektronische<br />

Rechnungen und an<strong>de</strong>re Urkun<strong>de</strong>n zuzugreifen.<br />

ProFirma rät: Erledigen Sie Ihre Umsatzsteuerangelegenheiten,<br />

wenn möglich,<br />

auf einem eigens dafür eingerichteten<br />

PC. Diesen kann <strong>de</strong>r Prüfer dann einsehen,<br />

ohne dass er die zahlreichen an<strong>de</strong>ren<br />

Daten zu sehen bekommt, die für<br />

ihn auch von Interesse sind.<br />

Unterschie<strong>de</strong> zur Außenprüfung<br />

und Steuerfahndung<br />

Eine Außenprüfung gemäß <strong>de</strong>n Paragrafen<br />

193 bis 203 <strong>de</strong>r Abgabenordnung<br />

muss stets rechzeitig schriftlich angekündigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Diese Ankündigung<br />

58 ProFirma 12 2011

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