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Finanzen & Steuern – Umsatzsteuer<br />
Umsatzsteuer-Nachschau<br />
Prüfung ohne Warnung<br />
Viele Selbstständige haben Angst vor einer Betriebsprüfung. Bei <strong>de</strong>r Umsatzsteuernachschau<br />
ist diese Angst berechtigt. Denn sie ist entgegen <strong>de</strong>r harmlosen Bezeichnung wohl<br />
die unangenehmste Form einer Kontrolle durch das Finanzamt. VON KLAUS LINKE<br />
Umsatzsteuerbetrug hat Hochkonjunktur.<br />
Um die zunehmen<strong>de</strong>n Betrügereien<br />
zu unterbin<strong>de</strong>n, steht <strong>de</strong>n Betriebsprüfern<br />
mit <strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Nachschau<br />
ein starkes Instrument zur Verfügung.<br />
Das Tückische daran: Im Gegensatz zu<br />
einer Betriebsprüfung wird sie nicht angekündigt.<br />
Und seit Mitte 2011 räumt<br />
<strong>de</strong>r Gesetzgeber <strong>de</strong>n Prüfern noch weitergehen<strong>de</strong><br />
Befugnisse ein als bisher.<br />
Gesetzlich geregelt ist die Umsatzsteuer-Nachschau<br />
in Paragraf 27 Abs. 1 Satz<br />
1 Umsatzsteuergesetz. Danach dürfen<br />
die Prüfer ohne vorherige Ankündigung<br />
während <strong>de</strong>r Geschäfts- und Arbeitszeit<br />
Grundstücke und Räume <strong>de</strong>s<br />
Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte<br />
festzustellen, die für die Erhebung<br />
UMSATZSTEUER-NACHSCHAU<br />
Wo die Prüfer Betrug wittern<br />
Die Finanzverwaltung hat einen Katalog erarbeitet, <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs<br />
prüfungsrelevante Sachverhalte auflistet und die Steuerpflichtigen,<br />
auf die solche Erkenntnisse zutreffen, einem erhöhten<br />
Prüfungsrisiko aussetzt. Dazu gehören folgen<strong>de</strong> Punkte:<br />
> Das Unternehmen wur<strong>de</strong> erst vor<br />
Kurzem erworben,<br />
> das Unternehmen vermietet hochwertige<br />
Freizeitgegenstän<strong>de</strong> wie Segelyachten<br />
o<strong>de</strong>r Wohnmobile,<br />
> im vorigen Voranmeldungszeitraum<br />
wur<strong>de</strong>n ungewöhnlich hohe Anschaffungen<br />
getätigt,<br />
> <strong>de</strong>r Betrieb hat Geschäftsbeziehungen<br />
ins Ausland,<br />
> es wur<strong>de</strong>n Vorsteuerberichtigungen<br />
zugunsten <strong>de</strong>s Steuerpflichtigen vorgenommen,<br />
> das Unternehmen hat verstärkt mit Subunternehmern<br />
zusammengearbeitet,<br />
> die Umsatzsteuerzahlung <strong>de</strong>r<br />
Jahreserklärung weicht erheblich von<br />
in früheren Jahren gemel<strong>de</strong>ten<br />
Beträgen ab,<br />
> es wer<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>rholt Geschäfte<br />
mit nahestehen<strong>de</strong>n Personen<br />
abgewickelt,<br />
> die letzte Betriebsprüfung hat<br />
Unregelmäßigkeiten bei <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />
ergeben,<br />
> <strong>de</strong>r Betrieb hatte Geschäftsbeziehungen<br />
mit mittlerweile insolventen<br />
Partnern.<br />
<strong>de</strong>r Umsatzsteuer von Be<strong>de</strong>utung sein<br />
könnten. Beson<strong>de</strong>re Verdachtsmomente<br />
sind dazu nicht erfor<strong>de</strong>rlich. In<br />
<strong>de</strong>n Anwendungsbereich <strong>de</strong>r Nachschau<br />
fällt je<strong>de</strong>r Steuerzahler, <strong>de</strong>r eine<br />
berufliche o<strong>de</strong>r gewerbliche Tätigkeit<br />
ausübt und somit Unternehmer im<br />
Sinne <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes ist. Der<br />
Umfang <strong>de</strong>r Kontrollen ist auf umsatzsteuerliche<br />
Sachverhalte beschränkt.<br />
Es ist damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltung<br />
die Anzahl solcher Prüfungen<br />
<strong>de</strong>utlich erhöhen wird. Denn<br />
mit <strong>de</strong>m Steuervereinfachungsgesetz<br />
2011 sind die Befugnisse <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rprüfer<br />
zusätzlich erweitert wor<strong>de</strong>n. So<br />
sind sie jetzt auch berechtigt, auf elektronisch<br />
gespeicherte Aufzeichnungen,<br />
Geschäftspapiere, Bücher, elektronische<br />
Rechnungen und an<strong>de</strong>re Urkun<strong>de</strong>n zuzugreifen.<br />
ProFirma rät: Erledigen Sie Ihre Umsatzsteuerangelegenheiten,<br />
wenn möglich,<br />
auf einem eigens dafür eingerichteten<br />
PC. Diesen kann <strong>de</strong>r Prüfer dann einsehen,<br />
ohne dass er die zahlreichen an<strong>de</strong>ren<br />
Daten zu sehen bekommt, die für<br />
ihn auch von Interesse sind.<br />
Unterschie<strong>de</strong> zur Außenprüfung<br />
und Steuerfahndung<br />
Eine Außenprüfung gemäß <strong>de</strong>n Paragrafen<br />
193 bis 203 <strong>de</strong>r Abgabenordnung<br />
muss stets rechzeitig schriftlich angekündigt<br />
wer<strong>de</strong>n. Diese Ankündigung<br />
58 ProFirma 12 2011