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Unternehmen, die hochwertige Freizeitgegenstän<strong>de</strong> wie Yachten vermieten, sind beliebte Ziele <strong>de</strong>r Umsatzsteuerprüfer.<br />
(Prüfungsanordnung) enthält Angaben<br />
zum sachlichen Umfang und Zeitraum<br />
<strong>de</strong>r Prüfung. Der Steuerpflichtige kann<br />
dadurch Zeit gewinnen, dass er gegen<br />
die Prüfungsanordnung Wi<strong>de</strong>rspruch<br />
einlegt. Bis zur Zurückweisung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs<br />
vergehen in <strong>de</strong>r Regel mehrere<br />
Wochen. Diese Zeit kann <strong>de</strong>r Firmenchef<br />
mithilfe seines Beraters nutzen,<br />
um Argumente zu sammeln, kritische<br />
Vorgänge zu „bereinigen“ o<strong>de</strong>r um noch<br />
vor Erscheinen <strong>de</strong>s Prüfers eine strafbefreien<strong>de</strong><br />
Selbstanzeige zu erstatten,<br />
wenn trotz allem Steuerstrafbestän<strong>de</strong><br />
nicht zu vermei<strong>de</strong>n sind. Der wichtigste<br />
Unterschied zur Steuerfahndung besteht<br />
darin, dass <strong>de</strong>r Prüfer bei <strong>de</strong>r Umsatzsteuernachschau<br />
nicht berechtigt<br />
ist, alle Unterlagen zu durchsuchen und<br />
bei Bedarf zu beschlagnahmen.<br />
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Weiterführen<strong>de</strong> Informationen und Arbeitshilfen<br />
haben wir für Sie als Dossier<br />
auf www.profirma.<strong>de</strong> zusammengestellt.<br />
Unter an<strong>de</strong>rem:<br />
> Fachbeitrag Umsatzsteuer<br />
> Fachbeitrag Vorsteuerabzug<br />
> Tabelle: Umrechnungskurse 2011<br />
> Übersicht: Bemessungsgrundlage<br />
Lesen Sie mehr unter<br />
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Der wohl häufigste Anwendungsfall<br />
<strong>de</strong>r Nachschau ist die Existenzprüfung<br />
bei neu gegrün<strong>de</strong>ten Unternehmen. Der<br />
Prüfer vergewissert sich vor Ort, ob das<br />
Unternehmen, das in <strong>de</strong>r Anlaufphase<br />
regelmäßig hohe Vorsteuerbeträge<br />
geltend macht, unter <strong>de</strong>r offiziellen<br />
Anschrift tatsächlich existiert. Auch<br />
prüft er, ob <strong>de</strong>r Jungunternehmer meist<br />
kostenintensive Anschaffungen wirklich<br />
wie angegeben getätigt hat und betrieblich<br />
nutzt. Die Anmeldung hoher<br />
Vorsteuerbeträge erhöht die Gefahr, in<br />
<strong>de</strong>n Fokus einer Kontrolle zu geraten.<br />
Immer wie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n Scheinfirmen<br />
aufge<strong>de</strong>ckt, die sich mit fingierten Rechnungen<br />
Vorsteuererstattungsansprüche<br />
erschleichen wollen. Grundsätzlich<br />
wird überprüft, ob die Eingangs- und<br />
Ausgangsrechnungen korrekt sind.<br />
Weitere Anlässe für eine Nachschau<br />
sind folgen<strong>de</strong> Unregelmäßigkeiten:<br />
> das Fehlen von Umsatzsteuervoranmeldungen,<br />
wie<strong>de</strong>rholte Null-Meldungen,<br />
hohe steuerfreie Umsätze,<br />
> beson<strong>de</strong>rs hohe Vorsteuererstattungen,<br />
> häufiger Wechsel zwischen Umsatzsteuerzahlungen<br />
und Vorsteuererstattungen,<br />
> Kontrollmitteilungen an<strong>de</strong>rer<br />
Finanzämter,<br />
> Umsätze mit unterschiedlichen<br />
Steuersätzen,<br />
> starke Umsatzabweichungen vom<br />
Branchendurchschnitt,<br />
> Wechsel <strong>de</strong>r Branche,<br />
> (anonyme) Anzeige,<br />
> unvollständige Angaben auf<br />
Geschäftsbriefen.<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Nachschau<br />
Der Prüfer muss sich bei seinem Erscheinen<br />
ausweisen. Soweit notwendig,<br />
müssen ihm die Personen, die von <strong>de</strong>r<br />
Nachschau betroffen sind, angefor<strong>de</strong>rte<br />
Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere<br />
und an<strong>de</strong>re Unterlagen über<br />
Sachverhalte vorlegen, die <strong>de</strong>r Nachschau<br />
unterliegen und entsprechen<strong>de</strong><br />
Auskünfte erteilen. Auch <strong>de</strong>r elektronische<br />
Zugriff muss gewährleistet sein.<br />
Die Mitwirkungspflicht braucht sich<br />
allerdings nur auf umsatzsteuerliche<br />
Aspekte zu beziehen.<br />
Wie sollte sich <strong>de</strong>r Geprüfte verhalten?<br />
Es empfiehlt sich, nach Erscheinen <strong>de</strong>s<br />
Prüfers unverzüglich Kontakt mit <strong>de</strong>m<br />
Steuerberater aufzunehmen, damit dieser<br />
die Nachschau begleiten o<strong>de</strong>r noch<br />
wichtige Hinweise geben kann. Es empfiehlt<br />
sich ferner, sich kooperativ zu<br />
verhalten. Konkrete Fragen <strong>de</strong>s Prüfers<br />
sollten kurz und knapp beantwortet<br />
wer<strong>de</strong>n. Allzu redselige Steuerpflichtige<br />
re<strong>de</strong>n sich nicht selten um Kopf<br />
und Kragen. Der Prüfer sollte genau<br />
erläutern, aus welchen Grün<strong>de</strong>n die<br />
Nachschau stattfin<strong>de</strong>t, und über <strong>de</strong>n<br />
geplanten Umfang seiner Ermittlungen<br />
Auskunft geben.<br />
ProFirma 12 2011<br />
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