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Unternehmen, die hochwertige Freizeitgegenstän<strong>de</strong> wie Yachten vermieten, sind beliebte Ziele <strong>de</strong>r Umsatzsteuerprüfer.<br />

(Prüfungsanordnung) enthält Angaben<br />

zum sachlichen Umfang und Zeitraum<br />

<strong>de</strong>r Prüfung. Der Steuerpflichtige kann<br />

dadurch Zeit gewinnen, dass er gegen<br />

die Prüfungsanordnung Wi<strong>de</strong>rspruch<br />

einlegt. Bis zur Zurückweisung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs<br />

vergehen in <strong>de</strong>r Regel mehrere<br />

Wochen. Diese Zeit kann <strong>de</strong>r Firmenchef<br />

mithilfe seines Beraters nutzen,<br />

um Argumente zu sammeln, kritische<br />

Vorgänge zu „bereinigen“ o<strong>de</strong>r um noch<br />

vor Erscheinen <strong>de</strong>s Prüfers eine strafbefreien<strong>de</strong><br />

Selbstanzeige zu erstatten,<br />

wenn trotz allem Steuerstrafbestän<strong>de</strong><br />

nicht zu vermei<strong>de</strong>n sind. Der wichtigste<br />

Unterschied zur Steuerfahndung besteht<br />

darin, dass <strong>de</strong>r Prüfer bei <strong>de</strong>r Umsatzsteuernachschau<br />

nicht berechtigt<br />

ist, alle Unterlagen zu durchsuchen und<br />

bei Bedarf zu beschlagnahmen.<br />

MEHR WISSEN ONLINE<br />

www.profirma.<strong>de</strong><br />

Weiterführen<strong>de</strong> Informationen und Arbeitshilfen<br />

haben wir für Sie als Dossier<br />

auf www.profirma.<strong>de</strong> zusammengestellt.<br />

Unter an<strong>de</strong>rem:<br />

> Fachbeitrag Umsatzsteuer<br />

> Fachbeitrag Vorsteuerabzug<br />

> Tabelle: Umrechnungskurse 2011<br />

> Übersicht: Bemessungsgrundlage<br />

Lesen Sie mehr unter<br />

www.profirma.<strong>de</strong>/knowledgeStart<br />

Der wohl häufigste Anwendungsfall<br />

<strong>de</strong>r Nachschau ist die Existenzprüfung<br />

bei neu gegrün<strong>de</strong>ten Unternehmen. Der<br />

Prüfer vergewissert sich vor Ort, ob das<br />

Unternehmen, das in <strong>de</strong>r Anlaufphase<br />

regelmäßig hohe Vorsteuerbeträge<br />

geltend macht, unter <strong>de</strong>r offiziellen<br />

Anschrift tatsächlich existiert. Auch<br />

prüft er, ob <strong>de</strong>r Jungunternehmer meist<br />

kostenintensive Anschaffungen wirklich<br />

wie angegeben getätigt hat und betrieblich<br />

nutzt. Die Anmeldung hoher<br />

Vorsteuerbeträge erhöht die Gefahr, in<br />

<strong>de</strong>n Fokus einer Kontrolle zu geraten.<br />

Immer wie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n Scheinfirmen<br />

aufge<strong>de</strong>ckt, die sich mit fingierten Rechnungen<br />

Vorsteuererstattungsansprüche<br />

erschleichen wollen. Grundsätzlich<br />

wird überprüft, ob die Eingangs- und<br />

Ausgangsrechnungen korrekt sind.<br />

Weitere Anlässe für eine Nachschau<br />

sind folgen<strong>de</strong> Unregelmäßigkeiten:<br />

> das Fehlen von Umsatzsteuervoranmeldungen,<br />

wie<strong>de</strong>rholte Null-Meldungen,<br />

hohe steuerfreie Umsätze,<br />

> beson<strong>de</strong>rs hohe Vorsteuererstattungen,<br />

> häufiger Wechsel zwischen Umsatzsteuerzahlungen<br />

und Vorsteuererstattungen,<br />

> Kontrollmitteilungen an<strong>de</strong>rer<br />

Finanzämter,<br />

> Umsätze mit unterschiedlichen<br />

Steuersätzen,<br />

> starke Umsatzabweichungen vom<br />

Branchendurchschnitt,<br />

> Wechsel <strong>de</strong>r Branche,<br />

> (anonyme) Anzeige,<br />

> unvollständige Angaben auf<br />

Geschäftsbriefen.<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Nachschau<br />

Der Prüfer muss sich bei seinem Erscheinen<br />

ausweisen. Soweit notwendig,<br />

müssen ihm die Personen, die von <strong>de</strong>r<br />

Nachschau betroffen sind, angefor<strong>de</strong>rte<br />

Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere<br />

und an<strong>de</strong>re Unterlagen über<br />

Sachverhalte vorlegen, die <strong>de</strong>r Nachschau<br />

unterliegen und entsprechen<strong>de</strong><br />

Auskünfte erteilen. Auch <strong>de</strong>r elektronische<br />

Zugriff muss gewährleistet sein.<br />

Die Mitwirkungspflicht braucht sich<br />

allerdings nur auf umsatzsteuerliche<br />

Aspekte zu beziehen.<br />

Wie sollte sich <strong>de</strong>r Geprüfte verhalten?<br />

Es empfiehlt sich, nach Erscheinen <strong>de</strong>s<br />

Prüfers unverzüglich Kontakt mit <strong>de</strong>m<br />

Steuerberater aufzunehmen, damit dieser<br />

die Nachschau begleiten o<strong>de</strong>r noch<br />

wichtige Hinweise geben kann. Es empfiehlt<br />

sich ferner, sich kooperativ zu<br />

verhalten. Konkrete Fragen <strong>de</strong>s Prüfers<br />

sollten kurz und knapp beantwortet<br />

wer<strong>de</strong>n. Allzu redselige Steuerpflichtige<br />

re<strong>de</strong>n sich nicht selten um Kopf<br />

und Kragen. Der Prüfer sollte genau<br />

erläutern, aus welchen Grün<strong>de</strong>n die<br />

Nachschau stattfin<strong>de</strong>t, und über <strong>de</strong>n<br />

geplanten Umfang seiner Ermittlungen<br />

Auskunft geben.<br />

ProFirma 12 2011<br />

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