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Blätter der Erinnerung Dr. Kaspar Olevianus - Licht und Recht

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lichen Werkes: „Von <strong>der</strong> christlichen Disziplin o<strong>der</strong> Kirchenzucht“, ein rechtes Handbüchlein für<br />

Kirchenälteste. Ein Jahr vorher hatte er sein Hauptwerk, das sofort nach seinem Erscheinen vergriffen<br />

<strong>und</strong> wie<strong>der</strong> aufgelegt wurde, erscheinen lassen: De Politia ecclesiastica (über den kirchlichen<br />

Staat). In <strong>der</strong>selben stellt Zepper Synodal- <strong>und</strong> Presbyterialverfassung auf mit Anlehnung an das obrigkeitliche<br />

Element. Doch ist er weit entfernt von den Doktrinen unserer heutigen Staatskirchenmänner.<br />

Die Leitung <strong>der</strong> Kirche legt er in die Hände <strong>der</strong> Synoden, an welchen außer den Predigern<br />

ein Kanzler o<strong>der</strong> Rat des Fürsten als dessen Abgeordneter teilnimmt, ja dieselben nach dem Gebete<br />

eröffnet. Aber die Obrigkeit ist nicht als Herr, nicht als über <strong>der</strong> Kirche stehend, son<strong>der</strong>n als zu ihr<br />

gehörend, als <strong>der</strong>en Glied in kirchlichen Angelegenheiten anzusehen <strong>und</strong> als <strong>der</strong>selben insofern unterworfen.<br />

Wir finden dieselben konservativen Ideen in dem von Olevian begründeten Synodal- <strong>und</strong><br />

Presbyterialwesen mit völliger Wahrung <strong>der</strong> Selbständigkeit <strong>der</strong> Kirche in betreff ihrer Lehre, ihres<br />

Kultus <strong>und</strong> ihrer Verfassung. Wohl ist die Obrigkeit Schirmherr <strong>der</strong> Kirche, aber nicht <strong>der</strong>en Vorgesetzter;<br />

das göttliche Gesetz hat sie zu handhaben, dessen Auslegung den Dienern des Wortes obliegt.<br />

Auch verwirft Zepper den Summepiscopat des Landesherrn, welchen er nur ein an<strong>der</strong>es Papsttum<br />

nennt. Auf den Synoden sollen Staatsmänner, welche dazu passend sind, zugelassen werden,<br />

damit sie die staatlichen Fragen behandeln, welche die Erhaltung <strong>der</strong> Kirche betreffen, doch sollen<br />

sie auch in inneren Angelegenheiten mitstimmen. Es werden dabei zwei Vorsitzende gewählt, ein<br />

geistlicher <strong>und</strong> ein weltlicher, welche stets in den Dingen, die in ihr Ressort gehören, das Präsidium<br />

führen. Was kirchliche Verwaltungssachen sind, soll die Obrigkeit besorgen, auf Bestand <strong>der</strong> Kirche<br />

<strong>und</strong> Schule, Handhabung <strong>der</strong> Kirchenzucht <strong>und</strong> an<strong>der</strong>es sehen. Damit auch solche Dinge, welche<br />

nicht bis zur Berufung einer Synode aufgeschoben o<strong>der</strong> auch nicht gut ohne Mitwirkung <strong>der</strong> Obrigkeit<br />

erledigt werden können, besorgt werden, hat er die Errichtung eines Konsistoriums aus etlichen<br />

gottesfürchtigen Kirchen- <strong>und</strong> Staatsdienern im Schlußkapitel seiner Politie vorgeschlagen, wobei<br />

ihm offenbar <strong>der</strong> von aller Staatsgewalt unabhängige rein kirchliche pfälzische Kirchenrat als Ideal<br />

vorgeschwebt hat. Ohne es zu ahnen, ist aber dadurch Zepper <strong>der</strong> Bahnbrecher einer aus Konsistorial-<br />

<strong>und</strong> Presbyterialverfassung gemischten Kirchenverfassung in den deutschen reformierten Kirchen<br />

geworden.<br />

Dieselbe Tätigkeit wie für die Kirche entfaltete Zepper auch für die Schulen. Auf seine Anregung<br />

entstanden in Nassau 1582 deutsche Schulen. Seine im genannten Jahre aufgestellte Schulordnung<br />

o<strong>der</strong> Anordnung <strong>und</strong> Bestellung deutscher Schulen in den Städten, Flecken <strong>und</strong> Dörfern verdient<br />

heute noch Bewun<strong>der</strong>ung. Unter den noch vorhandenen Entwürfen <strong>und</strong> Gutachten Zeppers sahen<br />

wir auch von seiner Hand geschrieben: „Was für Ursachen Christliche Eltern, auch den gemeinen<br />

Man bewegen sollen, Iro Kin<strong>der</strong> fleißig <strong>und</strong> gern zur schulen zu halten.“<br />

Als im Oktober 1594 Naum an die Stelle Pilger’s nach Siegen ging, kam Zepper als Inspektor<br />

des Amtes Herborn <strong>und</strong> Beilstein nach Herborn. Damals wütete die Pest in dieser Stadt so sehr, daß<br />

die Landesschule nach Siegen verlegt worden war. Nach <strong>der</strong>en Rückverlegung 1599 wurde ihm zugleich<br />

das Amt eines Lehrers <strong>der</strong> Theologie an <strong>der</strong>selben übertragen. Einmal bekleidete er auch das<br />

Rektorat, nämlich vom Herbste 1604 bis 1605. Seine trefflichen homiletischen Schriften sind ein<br />

glänzendes Zeugnis seiner akademischen Wirksamkeit. Zu frühe wurde er <strong>der</strong>selben entrissen, indem<br />

er am 20. August 1607 von <strong>der</strong> Pest weggerafft wurde, die damals wie<strong>der</strong> dort wütete,<br />

Zepper sah es als seine Aufgabe an, das Wissen mit <strong>der</strong> Praxis zu vereinigen <strong>und</strong> die Wissenschaft<br />

für die Kirche selbst fruchtbar zu machen. Seine wenigen Schriften, welche wir in <strong>der</strong> Ev. reform.<br />

Kirchenzeitung f. 1876 eingehend illustriert haben, sind auch noch für unsere Zeit sehr belehrend<br />

<strong>und</strong> wegen ihrer kirchlichen Objektivität erfrischend <strong>und</strong> stärkend. Ein schönes Lob hat ihm<br />

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