Blätter der Erinnerung Dr. Kaspar Olevianus - Licht und Recht
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lichen Werkes: „Von <strong>der</strong> christlichen Disziplin o<strong>der</strong> Kirchenzucht“, ein rechtes Handbüchlein für<br />
Kirchenälteste. Ein Jahr vorher hatte er sein Hauptwerk, das sofort nach seinem Erscheinen vergriffen<br />
<strong>und</strong> wie<strong>der</strong> aufgelegt wurde, erscheinen lassen: De Politia ecclesiastica (über den kirchlichen<br />
Staat). In <strong>der</strong>selben stellt Zepper Synodal- <strong>und</strong> Presbyterialverfassung auf mit Anlehnung an das obrigkeitliche<br />
Element. Doch ist er weit entfernt von den Doktrinen unserer heutigen Staatskirchenmänner.<br />
Die Leitung <strong>der</strong> Kirche legt er in die Hände <strong>der</strong> Synoden, an welchen außer den Predigern<br />
ein Kanzler o<strong>der</strong> Rat des Fürsten als dessen Abgeordneter teilnimmt, ja dieselben nach dem Gebete<br />
eröffnet. Aber die Obrigkeit ist nicht als Herr, nicht als über <strong>der</strong> Kirche stehend, son<strong>der</strong>n als zu ihr<br />
gehörend, als <strong>der</strong>en Glied in kirchlichen Angelegenheiten anzusehen <strong>und</strong> als <strong>der</strong>selben insofern unterworfen.<br />
Wir finden dieselben konservativen Ideen in dem von Olevian begründeten Synodal- <strong>und</strong><br />
Presbyterialwesen mit völliger Wahrung <strong>der</strong> Selbständigkeit <strong>der</strong> Kirche in betreff ihrer Lehre, ihres<br />
Kultus <strong>und</strong> ihrer Verfassung. Wohl ist die Obrigkeit Schirmherr <strong>der</strong> Kirche, aber nicht <strong>der</strong>en Vorgesetzter;<br />
das göttliche Gesetz hat sie zu handhaben, dessen Auslegung den Dienern des Wortes obliegt.<br />
Auch verwirft Zepper den Summepiscopat des Landesherrn, welchen er nur ein an<strong>der</strong>es Papsttum<br />
nennt. Auf den Synoden sollen Staatsmänner, welche dazu passend sind, zugelassen werden,<br />
damit sie die staatlichen Fragen behandeln, welche die Erhaltung <strong>der</strong> Kirche betreffen, doch sollen<br />
sie auch in inneren Angelegenheiten mitstimmen. Es werden dabei zwei Vorsitzende gewählt, ein<br />
geistlicher <strong>und</strong> ein weltlicher, welche stets in den Dingen, die in ihr Ressort gehören, das Präsidium<br />
führen. Was kirchliche Verwaltungssachen sind, soll die Obrigkeit besorgen, auf Bestand <strong>der</strong> Kirche<br />
<strong>und</strong> Schule, Handhabung <strong>der</strong> Kirchenzucht <strong>und</strong> an<strong>der</strong>es sehen. Damit auch solche Dinge, welche<br />
nicht bis zur Berufung einer Synode aufgeschoben o<strong>der</strong> auch nicht gut ohne Mitwirkung <strong>der</strong> Obrigkeit<br />
erledigt werden können, besorgt werden, hat er die Errichtung eines Konsistoriums aus etlichen<br />
gottesfürchtigen Kirchen- <strong>und</strong> Staatsdienern im Schlußkapitel seiner Politie vorgeschlagen, wobei<br />
ihm offenbar <strong>der</strong> von aller Staatsgewalt unabhängige rein kirchliche pfälzische Kirchenrat als Ideal<br />
vorgeschwebt hat. Ohne es zu ahnen, ist aber dadurch Zepper <strong>der</strong> Bahnbrecher einer aus Konsistorial-<br />
<strong>und</strong> Presbyterialverfassung gemischten Kirchenverfassung in den deutschen reformierten Kirchen<br />
geworden.<br />
Dieselbe Tätigkeit wie für die Kirche entfaltete Zepper auch für die Schulen. Auf seine Anregung<br />
entstanden in Nassau 1582 deutsche Schulen. Seine im genannten Jahre aufgestellte Schulordnung<br />
o<strong>der</strong> Anordnung <strong>und</strong> Bestellung deutscher Schulen in den Städten, Flecken <strong>und</strong> Dörfern verdient<br />
heute noch Bewun<strong>der</strong>ung. Unter den noch vorhandenen Entwürfen <strong>und</strong> Gutachten Zeppers sahen<br />
wir auch von seiner Hand geschrieben: „Was für Ursachen Christliche Eltern, auch den gemeinen<br />
Man bewegen sollen, Iro Kin<strong>der</strong> fleißig <strong>und</strong> gern zur schulen zu halten.“<br />
Als im Oktober 1594 Naum an die Stelle Pilger’s nach Siegen ging, kam Zepper als Inspektor<br />
des Amtes Herborn <strong>und</strong> Beilstein nach Herborn. Damals wütete die Pest in dieser Stadt so sehr, daß<br />
die Landesschule nach Siegen verlegt worden war. Nach <strong>der</strong>en Rückverlegung 1599 wurde ihm zugleich<br />
das Amt eines Lehrers <strong>der</strong> Theologie an <strong>der</strong>selben übertragen. Einmal bekleidete er auch das<br />
Rektorat, nämlich vom Herbste 1604 bis 1605. Seine trefflichen homiletischen Schriften sind ein<br />
glänzendes Zeugnis seiner akademischen Wirksamkeit. Zu frühe wurde er <strong>der</strong>selben entrissen, indem<br />
er am 20. August 1607 von <strong>der</strong> Pest weggerafft wurde, die damals wie<strong>der</strong> dort wütete,<br />
Zepper sah es als seine Aufgabe an, das Wissen mit <strong>der</strong> Praxis zu vereinigen <strong>und</strong> die Wissenschaft<br />
für die Kirche selbst fruchtbar zu machen. Seine wenigen Schriften, welche wir in <strong>der</strong> Ev. reform.<br />
Kirchenzeitung f. 1876 eingehend illustriert haben, sind auch noch für unsere Zeit sehr belehrend<br />
<strong>und</strong> wegen ihrer kirchlichen Objektivität erfrischend <strong>und</strong> stärkend. Ein schönes Lob hat ihm<br />
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