Blätter der Erinnerung Dr. Kaspar Olevianus - Licht und Recht
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dem Reformator Olevian zur Unterstützung in seinem Werke, auf Bitten des Trierer Stadtrates, zugeschickt.<br />
An ihn wie an Olevian selbst richteten sich in jenen bewegten Tagen manche brü<strong>der</strong>liche<br />
Schreiben von Zweibrücken aus, unter denen das des edlen Kanzlers Ulrich Sitzinger, vom 17. Oktober<br />
1559, an Flinsbach in erhebend christlicher Weise u. a. lautet: „Ich ermahne dich, daß du<br />
einen festen <strong>und</strong> beständigen Geist habest <strong>und</strong> mehr auf die Gebete <strong>der</strong> Gemeine <strong>und</strong> die Hilfe Gottes<br />
als auf menschliche Mittel vertrauest. Denn sowohl aus <strong>der</strong> heiligen Schrift wie aus <strong>der</strong> Erfahrung<br />
weißt du, daß alles menschliche trügerisch <strong>und</strong> vergänglich sei.“ Auch gab ihm <strong>der</strong>selbe weiter<br />
den Rat, nicht über das <strong>Recht</strong> des Erzbischofes von Trier o<strong>der</strong> das <strong>der</strong> Stadt zu disputieren, denn<br />
dieses reize nur die Gegner. Wir wissen aus Olevians Leben, wie damals die treuen Zeugen <strong>der</strong><br />
Wahrheit aus <strong>der</strong> Gewalt des Feindes durch Gottes Gnade unversehrt herausgeführt wurden. Ob<br />
Flinsbach seinem Olevian in seinem späteren Leben wie<strong>der</strong> begegnet ist, wissen wir nicht.<br />
Die letzten Lebensjahre Flinsbachs wurden vielfach verbittert durch den konfessionellen Ha<strong>der</strong>geist<br />
<strong>der</strong> immer mehr um sich greifenden ultra-lutherischen Richtung. Ein <strong>der</strong>selben ergebener<br />
sächsischer Edelmann, Wolfgang von Köteritz, welchen <strong>der</strong> Zweibrücker Herzog an seinen Hof<br />
nach Neuburg 1562 gezogen, machte es zu seinem Hauptbestreben, das ganze Herzogtum samt seinem<br />
Fürsten solcher zuzuführen. Eine unangenehme Mission wurde unserm Flinsbach 1563 mit<br />
diesem Manne sowie dem Rate Heinrich Schwebel zuteil. Sie sollten als Zweibrücker Abgeordnete<br />
auf Bitte des Magistrates <strong>der</strong> Stadt Straßburg die Streitigkeiten helfen beilegen, welche <strong>der</strong> Präsident<br />
des dortigen Kirchenkonvents <strong>und</strong> Professor Johann Marbach über die Gnadenwahl, die Beharrung<br />
<strong>der</strong> Erwählten, das Abendmahl <strong>und</strong> damit zusammenhängende Wahrheiten gegen den Professor<br />
Zanchius heraufbeschworen hatte. Württemberg hatte seinen Jakob Andreae geschickt, Basel<br />
seine stark lutheranisierenden Theologen Simon Sulzer <strong>und</strong> Ulrich Coccius. Flinsbach, <strong>der</strong> mit<br />
Schwebel allein unter diesen Schiedsrichtern reformiert dachte, suchte Zanchius des lieben Friedens<br />
wegen zu bereden, die bis dahin in <strong>der</strong> Straßburger Kirche nicht anerkannte Augsburger Konfession<br />
zu unterschreiben, wie solches Marbach verlangte. Indessen auch damit war die Sache noch nicht<br />
beigelegt. Ein Jahr später entbrannte <strong>der</strong> Streit nur heftiger. Aber Flinsbach selbst sollte nun auch<br />
erfahren, wessen sich ein Reformierter von solchen Leuten zu versehen hat. Magister Georg Codonius,<br />
eine Kreatur des genannten von Köteritz, war kaum Hofprediger in Zweibrücken geworden,<br />
als er auch alsbald im Frühjahre 1564 gegen die Pfarrer <strong>der</strong> Stadt, Flinsbach <strong>und</strong> Hilspach, sowie<br />
gegen mehrere an<strong>der</strong>e Prediger des Landes mit <strong>der</strong> Beschuldigung auftrat, daß sie im Abendmahle<br />
nicht mit <strong>der</strong> neuburgischen Kirchenordnung übereinstimmten u. a. m. Die beiden beschweren sich<br />
hierauf beim Herzoge, daß sie von unruhigen Leuten „übel angegossen würden“, <strong>und</strong> bezeugen, wie<br />
sie in <strong>der</strong> Lehre vom Nachtmahl es stets mit <strong>der</strong> sächsischen, meisenischen, württembergischen,<br />
straßburgischen u. a. Kirchen gehalten, auch alles Gezänk über diese Lehre auf <strong>der</strong> Kanzel vermieden<br />
hätten. Auch begehren sie, daß <strong>der</strong> Herzog die nächste Kirchenvisitation durch <strong>Dr</strong>. Marbach<br />
von Straßburg, den ihm von Köteritz als seinen lieben Gevatter empfohlen, halten lassen möchte.<br />
An Marbach hatte von Köteritz dat. Zweibrücken den 24. August 1563 aber geschrieben: „Der Teufel<br />
ist gar mächtig in den Sakramentierern“ d. i. den reformiert Gesinnten. Und unterm Donnerstag<br />
nach Judica 1564 bereitet er Marbach auf diese Visitation selbst vor: „Alsdann werdet Ihr (hier) allerlei<br />
Bericht empfangen, die <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong> nicht zu befehlen. Auf unser Vertrauen: es offenbart sich allhier<br />
auch eine discordia (Zwietracht). Ihrer viel (darunter Flinsbach) wollen Libellum Eberi de coena,<br />
Domini (das Büchlein Ebers über das Abendmahl des Herrn) also pro authentico halten, daß<br />
darauf alle Kirchendiener sich wohl obligieren könnten, <strong>und</strong> stärken solches mit Eurem Testimonio<br />
(Zeugnisse) von ermeldtem Büchlein. Dagegen habe ich ein groß Bedenken.“<br />
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