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Studienführer 2013 - 2014<br />
Integrale Prüfung Logopädie Niveau 1 Propädeutikum (Kompass Niveau 1 und 2)<br />
Diese Beschreibung ist Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Art. 4.1 Absatz 4 entnommen.<br />
Die Integrale Prüfung auf Niveau 1 ist Bestandteil der Prüfungen zur Unterrichtseinheit ‘Nicht mehr können was man konnte’.<br />
Integrale Prüfung Logopädie Niveau 1, IP-1<br />
Studiengang<br />
Logopädie<br />
Zielgruppe und Niveau<br />
Vollzeitstudenten Logopädie werden mit Hilfe dieser Prüfung am Ende ihres Propädeutikums auf ihre Studienfähigkeit geprüft.<br />
Dementsprechend findet die Prüfung auf Niveau 1 (Kompass Niveau 1-2) statt.<br />
Berufsaufgaben<br />
Arbeiten mit und für Klienten (Kompass Niveau 1-2)<br />
Förderung der Professionalisierung (Kompass Niveau 1-2)<br />
Produkte<br />
• Durchführung eines Anamnesegesprächs oder einer logopädischen Untersuchung. Der Student muss dazu ergänzende Fragen<br />
beantworten können.<br />
• Durchführung eines Beratungs-/Aufklärungsgesprächs oder einer logopädischen Behandlung. Der Student muss dazu ergänzende<br />
Fragen beantworten können.<br />
• Gespräch über die Kompetenzentwicklung während des Propädeutikums. Das Gespräch findet auf Basis des ausgefüllten Kompetenzprofils<br />
und anhand von Produkten aus dem Propädeutikum statt, die im digitalen Portfolio (DPF) bereitgestellt werden. Der Student<br />
muss dazu ergänzende Fragen beantworten können.<br />
Studienpunkte und/oder Überschneidung mit anderen regulären Prüfungen<br />
Die Integrale Prüfung auf Niveau 1 überschneidet sich mit den Teilprüfungen aus der UE „Nicht mehr können was konnte“ (NMKWK), die<br />
in Periode 1.4 angeboten wird. Eine Beschreibung der Teilprüfungen findet sich in der Beschreibung dieser UE. Wenn der Student alle<br />
entsprechenden Teilprüfungen sowie die Integrale Prüfung Niveau 1 bestanden hat, erhält er 7.5 Studienpunkte.<br />
Kontext (Zusammenhang mit anderen (integralen) Prüfungen)<br />
Der Studiengang Logopädie kennt drei integrale Prüfungen, die über die Dauer des Studiums verteilt sind. Eine integrale Prüfung findet<br />
jeweils am Übergang von einem Kompetenzbeherrschungsniveau zum Nächsten statt. In der ersten integralen Prüfung liegt der<br />
Schwerpunkt auf der Performance, mit dem Fokus auf: einfache Fallbeispiele, hoher Anleitungsbedarf.<br />
Außerdem wird von dem Studenten erwartet anhand seines Kompetenzprofils und seines erstellten DPF’s auf seine Kompetenzentwicklung<br />
während des Propädeutikums zurückblicken zu können.<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
• Der Student hat ein ausgefülltes Kompetenzprofil bei sich<br />
• Der Student hat ein DPF mit Produkten aus den verschiedenen Unterrichtseinheiten des Propädeutikums erstellt. Das DPF ist während<br />
der Prüfung zugänglich.<br />
Allgemeine Beschreibung<br />
Für die Integrale Prüfung auf Niveau 1 wurden zwei Prüfungsfallbeispiele entwickelt, die für alle Studenten gelten und an die UE „Nicht<br />
mehr können was konnte“ angelehnt sind. Ein Fallbeispiel hat das Störungsbild Aphasie, das andere das Störungsbild Dysarthrie zum<br />
Thema. Zu Beginn der Prüfung wird per Los erst über das Fallbeispiel und dann über die Art der Durchführung entschieden: Anamnesegespräch<br />
oder logopädische Untersuchung. Falls das Anamnesegespräch gelost wurde, wird als zweiter Unterteil automatisch die<br />
Durchführung einer logopädischen Behandlung geprüft. Umgekehrt wird die Durchführung des Beratungsgesprächs automatisch an die<br />
Durchführung der logopädischen Untersuchung gekoppelt. Der Student zeigt während der Prüfung also insgesamt zwei Performances.<br />
Jede Performance dauert etwa 25 Minuten und hat eine feste Struktur: Der Student führt die Performance ohne Unterbrechung durch.<br />
Direkt im Anschluss beantwortet er die ergänzenden Fragen der Prüfer zu seiner Performance. Anschließend folgt die zweite Performance,<br />
nach der ebenfalls die Fragen der Prüfer beantwortet werden müssen.<br />
Logopädie | pag 43