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Studienführer 2013 - 2014<br />

9. Prüfungen und Integrale Prüfungen<br />

Allgemeine Informationen<br />

Während des Studiums entwickeln die Studenten<br />

Kompetenzen, um Berufsaufgaben durchführen zu<br />

können. Die Berufsaufgaben sind in Unterrichtseinheiten<br />

integriert. Anhand von Prüfungen, die an Unterrichtseinheiten<br />

gebunden sind oder integralen Prüfungen<br />

wird beurteilt, ob ein Student die Kompetenzen auf<br />

dem geforderten Niveau beherrscht. Während des<br />

Studiums durchläuft jeder Student das Prüfungsprogramm,<br />

welches je nach Unterrichtseinheit eine oder<br />

mehrere Prüfungen umfasst.<br />

Berufsaufgaben sind niemals unabhängig voneinander zu<br />

betrachten, sondern stehen oft in direktem Zusammenhang.<br />

Beispiel: Die Berufsaufgabe ‘Arbeiten mit und für<br />

Klienten’ wird in einem Krankenhaus sicher anders<br />

ausgefüllt als von einem Therapeuten, der zu Hause<br />

arbeitet. Anhand der integralen Prüfungen wird der<br />

Zusammenhang zwischen Berufsaufgaben untersucht.<br />

Kompetenzen beweisen<br />

Während der gesamten Studienzeit werden Aufgaben<br />

ausgeführt wobei die Berufspraxis so gut wie möglich<br />

nachempfunden wird. Von Anfang an arbeitet man an<br />

Kompetenzen die zum jeweiligen Beruf gehören. Während<br />

des Studiums gilt es, Beweismaterial zu sammeln mit dem<br />

das Beherrschen bestimmter Kompetenzen bewiesen<br />

werden kann.<br />

Es gibt verschiedenen Arten von Beweismaterial,<br />

wie zum Beispiel:<br />

• Erfahrungsberichte<br />

• Zeugnisse und Bescheinigungen<br />

• Referenzen<br />

• Berufsprodukte<br />

• Video-Aufnahmen von Berufshandlungen<br />

• Reflexionsberichte<br />

• Feedback von Studenten/Dozenten/Praxisbegleitern<br />

• Hausarbeiten<br />

• Zertifikate und Kursbeschreibungen von Dritten<br />

• Beobachtungen des Handelns und Interviews<br />

• Ausarbeitung von Arbeitsaufträgen in der Unterrichtseinheit.<br />

Dieses Beweismaterial kann bei studienlaufbahnabhängigen<br />

und bei studienlaufbahnunabhängigen Prüfungen<br />

eingesetzt werden. Bei studienlaufbahnabhängigen<br />

Prüfungen beurteilen die Dozenten, die die Prüfung<br />

abnehmen, ob das Beweismaterial den vorgegebenen<br />

Kriterien entspricht.<br />

Der Prüfungsausschuss urteilt darüber, ob das Beweismaterial<br />

die formalen Zulassungsbedingungen für die Teilnahme<br />

an einer studienlaufbahnunabhängigen Prüfung erfüllt.<br />

Der Prüfungsausschuss hat diese Zulassungsbedingungen<br />

in der ‘Uitvoeringsregeling van het HAN-reglement<br />

Examencommissies’ festgelegt.<br />

Studienpunkte<br />

Studenten erhalten Studienpunkte (STP) für eine bestandene<br />

Unterrichtseinheit (UE). Eine Übersicht, wie viele<br />

Studienpunkte eine Unterrichtseinheit umfasst, befindet<br />

sich in Kapitel 5. Die Anzahl Studienpunkte kann je UE<br />

unterschiedlich ausfallen, beträgt jedoch meist 7,5 oder<br />

ein Vielfaches davon.<br />

Prüfungen und Integrale Prüfungen<br />

Eine Prüfung kann aus mehreren Teilprüfungen bestehen.<br />

Zudem finden während des Studiums mindestens drei<br />

integrale Prüfungen statt: am Ende des Propädeutikums<br />

(Niveau 1), am Ende des Grundstudiums, d.h am Ende des<br />

zweiten Studienjahrs, (Niveau 2) und am Ende des zweiten<br />

Praktikums (Niveau 3).Die Prüfungen und integralen<br />

Prüfungen können auf zwei Arten abgelegt werden:<br />

Prüfungen infolge belegter<br />

Unterrichtseinheiten<br />

Die meisten Studenten legen Prüfungen auf diese Art ab<br />

und absolvieren alle Prüfungen einer entsprechenden<br />

Unterrichtseinheit, um zu zeigen, dass sie die relevanten<br />

Kompetenzen beherrschen. Hierbei handelt es sich um die<br />

studienlaufbahnabhängigen Prüfungen.<br />

Studienlaufbahnunabhängige<br />

Prüfungen<br />

Studenten haben außerdem die Möglichkeit beim Prüfungsausschuss<br />

Prüfungen zu beantragen, bei denen sie das<br />

Beherrschen relevanter Kompetenzen einer Unterrichtsein-<br />

Logopädie | pag 87

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