Jahresbericht - Gesundheitsserver - Land Steiermark
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Die Erhebungen ergaben, dass die Familie diverses eingelegtes Gemüse und auch<br />
Fleischaufstrich aus der Dose gegessen hatte. Alle untersuchten Lebensmittelproben<br />
waren jedoch negativ, und auch in den Patientenproben konnten weder das Toxin noch<br />
der Keim nachgewiesen werden, - dies möglicherweise aufgrund der initial<br />
durchgeführten Therapie, sodass es sich hier „nur“ um wahrscheinliche Fälle handelt.<br />
Cholerafälle: Anfang Juni reiste ein Wiener, der im Mai eine Trekking-Tour in Indien,<br />
inkl. Rafting am Ganges gemacht hatte, ins Ausseerland; in Indien hatte er leichten<br />
Durchfall gehabt, sodass er im AKH einen Stuhl zur Untersuchung abgegeben hatte.<br />
Dieser erwies sich als positiv auf Vibrio cholerae 01. Das Ergebnis der Untersuchung<br />
wurde von der MA 15 an die <strong>Steiermark</strong> weitergeleitet. Sein Reisebegleiter blieb krank<br />
in Wien.<br />
Mit dem Urlaubsgast, der beschwerdefrei war, wurde eine „gelockerte“ Hausisolierung<br />
mit erlaubtem Ausgang in die freie Natur und strikte Händehygiene ausgemacht. Mit<br />
dem Betreiber der Fremdenpension wurde ein vorläufiges Verbot, neue Gäste<br />
aufzunehmen, vereinbart. Eine weitere Stuhlkontrolluntersuchung des Betroffenen, als<br />
auch Stuhluntersuchungen der Kontaktpersonen war negativ. Das BMGF informierte<br />
auch die Austrian Airlines wegen eventueller Kontaktpersonen im Flugzeug und -<br />
vereinbarungsgemäß - auch die EU-Komission (Early Warning) und die WHO (Cholera<br />
unterliegt den International Health Regulations).<br />
Im Oktober hatte man im Bezirk Leoben mit einem fraglichen Cholerafall zu tun, der<br />
im Zusammenhang mit einem Urlaub in Ägypten stand. Die Beschwerden der Patientin<br />
- wässrige Durchfälle - begannen schon im Urlaubsort, anamnestisch hatten die meisten<br />
Hotelgäste Durchfall; im hiesigen Labor wuchsen Vibrionen. Aus Ägypten waren<br />
keinerlei Choleraausbrüche bekannt (Anm.: lt. Bericht des RKI erkrankte 2004 ein<br />
deutscher Urlauber an einer Cholera (01) nach einem Urlaub auf der Insel Phuket in<br />
Thailand, ohne dass dort Fälle gemeldet worden wären).<br />
Die genaue Identifizierung des Keims erwies sich als langwierig und schwierig. Als die<br />
Behörde informiert wurde, ging die Patientin schon länger wieder ihrer Arbeit in einem<br />
Büro nach, sodass ausgemacht wurde, besonderes Augenmerk auf Händehygiene und –<br />
desinfektion zu legen und es wurde ihr abgeraten, Gemeinschafts-Einrichtungen zu<br />
besuchen, das BMGF wurde informiert. Eine Kontaktpersonenuntersuchung war lt.<br />
Expertenmeinung (Prof. Wewalka, Prof. Feierl) nicht notwendig, solange keine<br />
Durchfälle oder eine konkrete Laborbestätigung vorlagen. Schließlich wurde<br />
Entwarnung gegeben, der Keim wurde zwar als Vibrio cholerae bestätigt, aber Non-0-1<br />
und Non-0-139.<br />
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