Jahresbericht - Gesundheitsserver - Land Steiermark
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Kurze Stellungnahme zum Problem der sogenannten Referenzzentralen<br />
Herwig Kollaritsch<br />
Seit einigen Jahren sind viele universitäre Einrichtungen auf Bitte des Bundesministeriums für<br />
Gesundheit als „Referenzzentralen“ für verschiedene Infektionskrankheiten tätig. Natürlich ist<br />
es bis zu einem gewissen Punkt eine Ehre, vom Ministerium als kompetent genug eingestuft<br />
zu werden, dass man für die Republik nationsweit die oberste Instanz ist und wir alle nehmen<br />
die damit verbundenen Aufgaben auch sehr ernst. Während in der Anfangszeit dieser<br />
Referenzzentralen deren Aufgabengebiete nicht definiert waren und vor allem auch nicht<br />
festgelegt war, welche Aufgaben außer der Kompetenz in der Thematik zu erfüllen wären,<br />
sind hier in den letzten Jahren doch Änderungen eingetreten, die das gegenwärtige System als<br />
nicht mehr aufgabengerecht erscheinen lassen.<br />
Die internationalen Standards bedingen nun zunehmend, dass alle Referenzzentralen<br />
Datenerfassung rund um ihr Aufgabengebiet betreiben und diese Daten auch entsprechend<br />
auswerten. An sich wäre dies alles Aufgabe der nationalen Gesundheitsbehörde (wie in den<br />
USA z.B das CDC), diese hat aber eben durch Beauftragung von Referenzzentralen diese<br />
Aufgabe quasi ausgelagert.<br />
Der Arbeitsaufwand steigt also zunehmend und parallel dazu fordert nunmehr auch das<br />
Ministerium als „Gegenleistung“ für die Benennung als Referenzzentrum, dass wir die Daten<br />
dem Ministerium zu dessen Gebrauch überlassen. Und dies alles völlig kostenlos.<br />
Dieser Zustand ist für die Zukunft nicht mehr haltbar, dies sowohl aus budgetären als auch<br />
aus rechtlichen Gründen:<br />
• Die meisten Referenzzentralen könnten schon auf Grund der allgemeinen<br />
Verknappung der universitären Ressourcen keinesfalls weiterhin unbezahlt für das<br />
Ministerium arbeiten.<br />
• Die neue rechtliche Situation der Medizinuniversitäten verbietet es auch<br />
dienstrechtlich, institutionseigene Daten an Dritte weiterzugeben, außer es existiert<br />
dafür eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ministerium und erhebender<br />
Institution. Konnte man vor dem UG 2002 mit einer Amtshilfe zwischen BM für<br />
Wissenschaft und BM für Gesundheit argumentieren, fällt dies nun durch die<br />
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