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Jahresbericht - Gesundheitsserver - Land Steiermark

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Kurze Stellungnahme zum Problem der sogenannten Referenzzentralen<br />

Herwig Kollaritsch<br />

Seit einigen Jahren sind viele universitäre Einrichtungen auf Bitte des Bundesministeriums für<br />

Gesundheit als „Referenzzentralen“ für verschiedene Infektionskrankheiten tätig. Natürlich ist<br />

es bis zu einem gewissen Punkt eine Ehre, vom Ministerium als kompetent genug eingestuft<br />

zu werden, dass man für die Republik nationsweit die oberste Instanz ist und wir alle nehmen<br />

die damit verbundenen Aufgaben auch sehr ernst. Während in der Anfangszeit dieser<br />

Referenzzentralen deren Aufgabengebiete nicht definiert waren und vor allem auch nicht<br />

festgelegt war, welche Aufgaben außer der Kompetenz in der Thematik zu erfüllen wären,<br />

sind hier in den letzten Jahren doch Änderungen eingetreten, die das gegenwärtige System als<br />

nicht mehr aufgabengerecht erscheinen lassen.<br />

Die internationalen Standards bedingen nun zunehmend, dass alle Referenzzentralen<br />

Datenerfassung rund um ihr Aufgabengebiet betreiben und diese Daten auch entsprechend<br />

auswerten. An sich wäre dies alles Aufgabe der nationalen Gesundheitsbehörde (wie in den<br />

USA z.B das CDC), diese hat aber eben durch Beauftragung von Referenzzentralen diese<br />

Aufgabe quasi ausgelagert.<br />

Der Arbeitsaufwand steigt also zunehmend und parallel dazu fordert nunmehr auch das<br />

Ministerium als „Gegenleistung“ für die Benennung als Referenzzentrum, dass wir die Daten<br />

dem Ministerium zu dessen Gebrauch überlassen. Und dies alles völlig kostenlos.<br />

Dieser Zustand ist für die Zukunft nicht mehr haltbar, dies sowohl aus budgetären als auch<br />

aus rechtlichen Gründen:<br />

• Die meisten Referenzzentralen könnten schon auf Grund der allgemeinen<br />

Verknappung der universitären Ressourcen keinesfalls weiterhin unbezahlt für das<br />

Ministerium arbeiten.<br />

• Die neue rechtliche Situation der Medizinuniversitäten verbietet es auch<br />

dienstrechtlich, institutionseigene Daten an Dritte weiterzugeben, außer es existiert<br />

dafür eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ministerium und erhebender<br />

Institution. Konnte man vor dem UG 2002 mit einer Amtshilfe zwischen BM für<br />

Wissenschaft und BM für Gesundheit argumentieren, fällt dies nun durch die<br />

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