LEITLINIEN ZUR EIGENKONTROLLE IN FLEISCHEREIEN - Favv
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Das Register kann durch ein elektronisches Verwaltungssystem ersetzt werden, wenn dieses<br />
dieselben Angaben gewährleistet.<br />
Das Register muss vor Ort zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Die Lockerungsregelung ist<br />
hier nicht anwendbar.<br />
Die Rechnungen des Zwischenbetriebs oder des Verwendungs-, Verarbeitungs- oder Entsorgungsbetriebs,<br />
welche bestätigen, dass die tierischen Nebenprodukte die vorgesehene Bestimmung<br />
erreicht haben, müssen ebenfalls zwei Jahre lang aufbewahrt werden.<br />
6 ZERTIFIZIERUNGSREGELUNG<br />
Es gelten die Anforderungen gemäß Artikel 10 des Königlichen Erlasses vom 14. November 2003<br />
über Eigenkontrolle, Meldepflicht und Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette.<br />
Die Zertifizierung der Eigenkontrollsysteme basierend auf diesen Leitlinien darf nur von Inspektionsstellen<br />
durchgeführt werden, welche von der FASNK zugelassen und von Belac (oder Ähnlichen) für<br />
die Validierung von Eigenkontrollsystemen basierend auf diesen sektoriellen Leitlinien akkreditiert<br />
sind.<br />
Die Audits werden anhand der von der FASNK herausgegebenen spezifischen Checkliste und unter<br />
Berücksichtigung des von der FASNK verfassten Leitfadens durchgeführt. Die Audit-Gutachten müssen<br />
den von der FASNK festgelegten Vorschriften entsprechen.<br />
Zusätzliche Anforderungen für die Zertifizierung<br />
Akkreditierungsnorm für die ISO 17020<br />
Inspektionsstelle<br />
Ausbildung der Auditoren Hochschulniveau in einem mit der Lebensmittelsicherheit zusammenhängenden<br />
Fach<br />
Berufserfahrung der Auditoren Mindestens zwei Jahre im Bereich der Qualitätsverwaltung oder der<br />
Produktion im Fleischsektor<br />
Häufigkeit der Audits<br />
Dauer der Audits<br />
Ein Audit alle 4 Jahren<br />
Mindestens 3 Stunden; das Audit kann länger dauern, wenn die Größe<br />
des Betriebs oder die Komplexität des Audits dies erfordert. Diese<br />
Dauer beinhaltet nicht die Vorbereitung des Audits, die Untersuchung<br />
der Dokumente, das Gutachten, die Vorbereitungsbesuche und die<br />
verwaltungstechnische Abwicklung.<br />
Die Begriffe "Audit, Auditor, Zertifizierungsregelung" werden für Tätigkeiten, die in<br />
den Bereich der Norm ISO/IEC 17020 fallen, im Sinne von "Inspektion, Inspektor, Inspektionsregelung"<br />
verwendet.