24.01.2014 Aufrufe

LEITLINIEN ZUR EIGENKONTROLLE IN FLEISCHEREIEN - Favv

LEITLINIEN ZUR EIGENKONTROLLE IN FLEISCHEREIEN - Favv

LEITLINIEN ZUR EIGENKONTROLLE IN FLEISCHEREIEN - Favv

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

60<br />

4. SICHERHEITSVERFAHREN <strong>ZUR</strong> HYGIENE UND EIGENKON-<br />

TROLLE (HACCP)<br />

Die Betreiber im Lebensmittelsektor müssen eine oder mehrere ständige Verfahren auf<br />

der Grundlage der HACCP-Grundsätze erstellen, anwenden und aufrecht erhalten.<br />

Verordnung Nr. 852/2004 (H1)<br />

Die Erstellung eines Eigenkontrollsystems zur Gewährleistung der Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />

ist zwingend. Das HACCP-Verfahren stellt die Grundlage für das Eigenkontrollsystem<br />

im Lebensmittelsektor. K. E. vom 14. November 2003<br />

Haccp (Hazard analysis and Critical Control Points) ist ein System zur Beschreibung, Beurteilung<br />

und Beherrschung der für die Lebensmittelsicherheit relevanten Gefahren.<br />

Alle Fleischer müssen die in Teil 3 beschriebenen Maßnahmen für gute Hygienepraxis anwenden<br />

und beherrschen. Es handelt sich um allgemeine und äußerst wichtige Prinzipien, die<br />

beim Handel mit Frischfleisch und bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Hackfleisch,<br />

Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen beachtet werden müssen.<br />

Diese Prinzipien beziehen sich:<br />

a. auf die Konzeption der Infrastrukturen und der Ausstattung,<br />

b. auf die Handhabung der Lebensmittel, einschließlich Verpackung, Transport und Lagerung,<br />

c. auf die Behandlung und die Verwaltung der Lebensmittelabfälle,<br />

d. auf die Schädlingsbekämpfung,<br />

e. auf die Reinigungs- und Desinfektionsverfahren,<br />

f. auf die Qualität des verwendeten Wassers,<br />

g. auf die Beherrschung der Kühl- und/oder Wärmekette sowie auf die Registrierung der<br />

Nichtkonformitäten,<br />

h. auf die Gesundheit des Personals, soweit diese Auswirkungen auf die Sicherheit der<br />

Nahrungsmittelkette hat,<br />

i. auf die körperliche Hygiene aller Personen, die mit den Lebensmitteln in Berührung<br />

kommen,<br />

j. auf die Schulung des Personals.<br />

Fleischereibetriebe der Gruppe I sind nicht zur betriebsinternen Risikoanalyse und Anwendung<br />

eines HACCP-Verfahren verpflichtet, wenn die Verhütung, Ausschaltung oder Reduzierung<br />

der Gefahren auf ein akzeptables Niveau auf der Grundlage von Leitlinien erzielt werden<br />

können, anhand welcher die Gefahren kontrolliert und der Beweis für die Einhaltung der geltenden<br />

Normen erbracht werden können.<br />

Neben der guten Hygienepraxis müssen die Fleischereibetriebe der Gruppe I folgende vereinfachte<br />

HACCP-Grundsätze berücksichtigen:<br />

a. die Gefahren, kritischen Kontrollpunkte und Korrekturmaßnahmen können im Vorfeld<br />

im Rahmen von Leitlinien definiert werden,<br />

b. die kritischen Grenzwerte können aufgrund der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

und/oder in Ermangelung solcher anhand der sensorischen Überwachung und/oder<br />

anhand von Leitlinien bestimmt werden,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!