LEITLINIEN ZUR EIGENKONTROLLE IN FLEISCHEREIEN - Favv
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4.4.2 Produktionsschema<br />
Es gibt verschiedene Fleischzubereitungen auf Hackfleischbasis oder als Stückware.<br />
Jede Zubereitung hat ihre eigene Rezeptur und Herstellungsverfahren. Aus diesem Grunde<br />
muss das folgende Produktionsschema der Zubereitungsart entsprechend angepasst werden.<br />
E<strong>IN</strong>KAUF UND E<strong>IN</strong>GANG VON FLEISCH, GEWÜRZEN, ZUSATZSTOFFEN UND<br />
ANDEREN LEBENSMITTELN<br />
↓<br />
E<strong>IN</strong>LAGERUNG VON FLEISCH, GEWÜRZEN, ZUSATZSTOFFEN UND LEBENSMIT-<br />
TELN<br />
↓<br />
ZUBEREITUNG VON FLEISCH (AUSBE<strong>IN</strong>EN UND ZERLEGEN) UND LEBENSMIT-<br />
TELN<br />
↓<br />
MISCHEN DES (GEHACKTEN) FLEISCHES MIT GEWÜRZEN, ZUSATZSTOFFEN<br />
UND LEBENSMITTELN<br />
↓<br />
E<strong>IN</strong>LAGERUNG DER FLEISCHZUBEREITUNGEN<br />
↓<br />
AUFBEWAHRUNG BIS ZUM VERKAUF<br />
↓<br />
TRANSPORT ZUM KUNDEN<br />
4.4.3 Ermittlung und Gewichtung der Gefahren CCP. Kritische Grenzwerte und -<br />
kriterien.<br />
Kontrollmaßnahmen und Häufigkeit der Kontrollen. Korrekturmaßnahmen.<br />
Bei der Herstellung von Fleischzubereitungen stellt sich uns, neben der guten Hygienepraxis<br />
und den Aufmerksamkeitspunkten, nur ein kritischer Kontrollpunkt: die Temperatur. Die<br />
Kerntemperatur darf bei Fleischzubereitungen auf Hackfleischbasis nicht +4 °C überschreiten<br />
(siehe 4.3). Alle Fleischzubereitungen müssen außerdem bei einer Kerntemperatur von höchstens<br />
+4 °C aufbewahrt und verkauft werden. Dies gilt ebenfalls für den Transport durch den<br />
Fleischer.<br />
Im Falle von Anomalien müssen folgende Korrekturmaßnahmen ergriffen werden:<br />
bei einer Kerntemperatur der Fleischzubereitungen zwischen +4 °C und +7 °C: Kühlen<br />
Sie die Fleischzubereitungen schnellstmöglich auf unter +4 °C ab.<br />
bei einer Kerntemperatur der Fleischzubereitungen über +7 °C:<br />
vernichten Sie die Produkte oder, wenn möglich, verarbeiten Sie sie zu gegarten Fleischerzeugnissen.<br />
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