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LEITLINIEN ZUR EIGENKONTROLLE IN FLEISCHEREIEN - Favv

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131<br />

ANHANG 11<br />

CHECKLISTE TEMPERATUR<br />

Für Fleischereibetriebe der Gruppe I: nur im Fall von Nichtkonformitäten auszufüllen<br />

Für Fleischereibetriebe der Gruppe II: täglich auszufüllen<br />

KW Nr.:......<br />

Bereich<br />

Kühltheke<br />

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />

° C Maßnahmnahmenahmnahmnahmnahme<br />

° C Maß-<br />

° C Maß-<br />

° C Maß-<br />

° C Maß-<br />

° C Maß-<br />

° C Maßnahme<br />

Kühlschrank<br />

Niedrigtemp.-<br />

Kühlschrank<br />

Tiefkühlschrank<br />

(Laden)<br />

Kühlraum<br />

Fleisch<br />

Kühlraum<br />

Gemüse<br />

Tiefkühlschrank<br />

(Aufbereitungsstätte)<br />

Gekühlter<br />

Pökelbereich<br />

……………..<br />

Die Temperatur der einzelnen Bereiche muss so eingestellt werden, dass folgende Kerntemperaturen<br />

der Produkte gewährleistet werden können:<br />

Frischfleisch und Fleischerzeugnisse: < + 7 °C<br />

Hackfleisch und Fleischzubereitungen: < + 4 °C<br />

Geflügel, Kaninchen, Wild: + 4 °C<br />

Innereien: < + 4 °C<br />

tiefgefrorenes Fleisch: < + 18 °C<br />

°C<br />

<br />

gemessenen Temperaturwert angeben<br />

Maßnahme:<br />

1 = Temperatur einstellen<br />

2 = Kühlsystem abtauen / Kühlraum überprüfen<br />

3 = Kältetechniker zu Rate ziehen

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