LEITLINIEN ZUR EIGENKONTROLLE IN FLEISCHEREIEN - Favv
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Aus diesem Grund ist es wichtig, dass kühlpflichtige Produkte schnellstmöglich an einen gekühlten<br />
Ort verräumt werden. Auch die Menge der zu kühlenden Produkte spielt eine Rolle: je<br />
größer die Menge, umso länger ist die Abkühldauer.<br />
Deshalb sollten Sie die kühlpflichtigen Produkte nach Möglichkeit in kleine Portionen aufteilen<br />
(maximal 5 kg in Schichten von maximal 6 cm), die Sie voneinander getrennt verräumen.<br />
Tiefgekühlte Lebensmittel müssen im Kühlraum (oder in der Mikrowelle) aufgetaut werden.<br />
Vermeiden Sie, dass die beim Auftauen austretende Flüssigkeit (reich an Mikroorganismen)<br />
die anderen Produkte kontaminiert.<br />
Wenn Sie aufgetaute Produkte zum Kauf anbieten, müssen Sie den Käufer mit dem Hinweis<br />
"aufgetautes Produkt" darüber informieren.<br />
Während der Auslage zum Verkauf dürfen die vorgeschriebenen Kerntemperaturen nicht<br />
überschritten werden. Zu diesem Zweck sollte die Temperatur der Kühltheke möglichst auf<br />
+2 °C eingestellt sein. Um eine gute Kühlung zu erzielen, dürfen Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />
nicht zu stark aufgeschichtet werden. Platzieren Sie kleine Portionen Hackfleisch,<br />
Fleischzubereitungen und Innereien in den kältesten Bereich Ihrer Kühltheke; den Rest bewahren<br />
Sie möglichst im Niedrigtemperatur-Kühlschrank auf.<br />
Wenn Ihre Kühltheke mit Kühlplatten funktioniert, legen Sie fleischhaltige Speisen in direktem<br />
Kontakt mit diesen Platten aus. Die Verwendung von Dekorstoffen, Holzbrettern oder<br />
umgestürzten Dosen ist untersagt, weil dadurch die Kälteübertragung verhindert wird.<br />
Werden Lebensmittel tierischen Ursprungs an Kunden geliefert, so müssen sie hygienisch<br />
verpackt und gut gekühlt sein, um eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Kerntemperaturen<br />
zu verhindern.<br />
Für den Transport eignet sich eine Kühlbox oder ein Kühlfahrzeug.<br />
3.6.1.2 Tiefkühlung<br />
Das Fleisch muss in möglichst frischem Zustand eingefroren werden. Nach dem Einfrieren<br />
wird das tiefgekühlte Fleisch bei maximal -18 °C gelagert. Bei dieser Temperatur findet kein<br />
Wachstum von Mikroorganismen mehr statt, die chemische Zersetzung ist stark verlangsamt.<br />
Außerdem ist es wichtig, Temperaturschwankungen zu vermeiden, da sonst kleine Eiskristalle<br />
schmelzen und sich in Form von Wasser auf größeren Eiskristallen absetzen können, was eine<br />
Schädigung des Zellgewebes verursacht. Als allgemeine Regel gilt, dass Schweinefleisch,<br />
Wild, Pferdefleisch und Geflügel sechs Monate lang im Tiefkühlschrank aufbewahrt werden<br />
darf, Rindfleisch bis zu 12 Monate. Gepökeltes Schweinefleisch ist leichter anfällig für chemischen<br />
Zerfall. Daher wird hierfür eine maximale Aufbewahrungsdauer von drei Monaten<br />
empfohlen.<br />
Tiefgekühltes Fleisch muss verpackt und mit einem Etikett versehen werden, auf dem die<br />
Produktbezeichnung und das Tiefkühldatum vermerkt sind. Verwenden Sie nach Möglichkeit<br />
Vakuumverpackungen, um ein Austrocknen des tiefgekühlten Fleisches zu verhindern.<br />
Aufgetautes Fleisch darf aufgrund der Zellzersetzung nicht erneut eingefroren werden, es sei<br />
denn, ein Konservierungsverfahren wurde angewandt. Beim Verkauf von aufgetautem Fleisch<br />
muss der Verbraucher darüber in Kenntnis gesetzt werden.<br />
3.6.1.3 Warm gehaltene Lebensmittel