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LEITLINIEN ZUR EIGENKONTROLLE IN FLEISCHEREIEN - Favv

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4.5 HACCP BEI FLEISCHERZEUGNISSEN<br />

4.5.1 Produktdefinition<br />

Fleischerzeugnisse sind verarbeitete Erzeugnisse, die aus der Verarbeitung von Fleisch oder<br />

der Weiterverarbeitung solcher verarbeiteter Erzeugnisse so gewonnen werden, dass bei einem<br />

Schnitt durch den Kern die Schnittfläche die Feststellung erlaubt, dass die Merkmale von<br />

frischem Fleisch nicht mehr vorhanden sind.<br />

Für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Fleischerzeugnissen gelten dieselben POA<br />

und CCP wie für Frischfleisch. Hinzu kommen kritische Kontrollpunkte hinsichtlich der Zusammenstellung,<br />

der Verwendung von Zusatzstoffen und der angewandten Konservierungsverfahren.<br />

Die Zusammensetzung dieser Produkte wird im Königlichen Erlass vom 8. Juni 1983 über<br />

die Herstellung und den Handel mit zubereitetem Fleisch und Fleischzubereitungen festgelegt.<br />

In Anhang 1 dieses Erlasses werden die Normen hinsichtlich der Zusammensetzung dargelegt<br />

(Mindestgehalt Fleischeiweiß, Mindestwert Kollagen-Fleischeiweiß-Verhältnis, Wasser-<br />

Eiweiß- und Fett-Eiweiß-Verhältnis).<br />

Die Zugabe von Zusatzstoffen wird in folgenden Erlässen festgelegt:<br />

- Königlicher Erlass vom 9. Oktober 1996 über Farbstoffe, die für die Verwendung in<br />

Lebensmitteln bestimmt sind,<br />

- Königlicher Erlass vom 1. März 1998 über zugelassene Lebensmittelzusätze außer<br />

Farbstoffen und Süßungsmitteln,<br />

Gemäß Art. 9 des Königlichen Erlasses vom 8. Juni 1983 3 über die Herstellung und den<br />

Handel mit zubereitetem Fleisch und Fleischzubereitungen darf Natriumnitrit nur im Gemisch<br />

mit für den menschlichen Verzehr bestimmtem Salz enthalten sein oder verwendet werden<br />

(Höchstmenge Natriumnitrit 0,6 %).<br />

Die zulässigen Konservierungsverfahren werden in Art. 1 des Königlichen Erlasses vom<br />

8. Juni 1983 über die Herstellung und den Handel mit zubereitetem Fleisch und Fleischzubereitungen<br />

festgelegt.<br />

4.5.2 Produktbeschreibung und Produktionsschema<br />

Fleischerzeugnisse können in Produktgruppen mit vergleichbaren Merkmalen unterteilt werden:<br />

pasteurisierte Fleischerzeugnisse<br />

• Stückware wie z. B. Kochschinken, Kassler-Kotelett,<br />

• Fleischerzeugnisse aus gehacktem und gemahlenem Fleisch, z. B. Koch-<br />

/Brühwürste<br />

• Gehacktes mit Leber oder Blut, z. B. Leberwürste, Blutwürste<br />

fermentierte Würste<br />

• Dauerwürste mit Schnellreifung, z. B. kleine Mettwürste<br />

• Dauerwürste mit Langsamreifung, z. B. Salami<br />

eingesalzene Fleischerzeugnisse

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