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LEITLINIEN ZUR EIGENKONTROLLE IN FLEISCHEREIEN - Favv

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25<br />

Verkauf von Fleisch von mehr als 24 Monate alten Rindern<br />

Fleisch von mehr als 24 Monaten alten Rindern, das Stücke der Wirbelsäule enthält, darf nur<br />

in Fleischverkaufsstellen eingeführt werden, die über eine besondere Genehmigung gemäß<br />

Artikel 8 und 5 des Königlichen Erlasses vom 30. Dezember 1995 zur Einführung einer Zulassungspflicht<br />

für Orte, an denen Lebensmittel hergestellt, in den Verkehr gebracht oder im<br />

Hinblick auf die Ausfuhr behandelt werden, verfügen. Dieses Fleisch darf ausschließlich nach<br />

dem Entfernen der Wirbelsäule in der dazugehörenden Aufbereitungsstätte verkauft oder zum<br />

Kauf angeboten werden.<br />

Fleisch aus privater Hausschlachtung darf nur zum Entfernen des spezifizierten Risikomaterials<br />

(Wirbelsäule) in die Fleischverkaufsstelle eingeführt werden.<br />

Beim Entfernen der Wirbelsäule muss der Betreiber:<br />

1 frisches Rindfleisch, das Teile der Wirbelsäule enthält, sowie die Anzahl der Schlachtkörper<br />

oder Teile davon, für die das Entfernen der Wirbelsäule vorgeschrieben ist und die Anzahl<br />

Schlachtkörper, für die die Entfernung nicht vorgeschrieben ist, im Eingangsregister vermerken;<br />

2 eine hygienische Arbeitsweise gewährleisten, die die Kontamination von Fleisch, Werkzeug,<br />

Ausstattung, Betriebsräumen und Personen mit spezifiziertem Risikomaterial (SRM)<br />

soweit wie möglich begrenzt.<br />

Zu diesem Zweck kann er sich auf folgende Empfehlungen des Obersten Hygienerats berufen,<br />

welche in der Fleischerei vorhanden sein müssen:<br />

Vermeiden Sie möglichst den Kontakt mit der Haut. Tragen Sie zu diesem Zweck<br />

wasserdichte Kleidung, Stiefel, Kettenhandschuhe, Kopfbedeckung;<br />

waschen Sie sich regelmäßig die Hände;<br />

desinfizieren Sie die Betriebsräume und Arbeitsflächen;<br />

versorgen und bedecken Sie Wunden;<br />

desinfizieren Sie Material, Schutzkleidung und Stiefel;<br />

registrieren Sie eventuelle Arbeitsunfälle;<br />

<br />

<br />

informieren Sie das Personal;<br />

desinfizieren Sie vor der gewohnten Reinigung mit Chlorwasser (520 ml 12%ige<br />

Chlorlösung + 480 ml Wasser)<br />

In Fleischverkaufsstellen, in denen Material der Kategorie 1 produziert wird, müssen alle in<br />

dieser Verkaufsstelle hergestellten tierischen Nebenerzeugnisse wie Knochen, Fett, Fleischabschnitte<br />

zusammen mit dem spezifizierten Risikomaterial gesammelt und in Containern gelagert<br />

werden, die für Material der Kategorie 1 vorgesehen sind. Alle so gesammelten tierischen<br />

Nebenerzeugnisse müssen wie Material der Kategorie 1 behandelt werden.<br />

3.2.2 Zugelassene Nebenzutaten<br />

Zugelassene Nebenzutaten sind Lebensmittel, die für die Herstellung von Hackfleisch, Fleischerzeugnissen<br />

und Fleischzubereitungen verwendet werden können. Ihr Einsatz wird in<br />

folgenden königlichen Erlässen festgelegt:<br />

K. E. vom 8. März 1985 über die Herstellung und den Handel mit gehacktem oder gemahlenem<br />

Frischfleisch,<br />

K. E. vom 8. Juni 1983 über die Herstellung und den Handel mit zubereitetem Fleisch<br />

und Fleischzubereitungen.

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