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2013-Die Freiherren von Vaz und ihre Zeit - Burgenverein Untervaz

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eigenen, meist nicht sehr grossen Besitzungen, diejenigen des Bischofs<br />

verwalteten, Zinsen einzogen <strong>und</strong> Recht sprachen. Solche Bündner<br />

Herrengeschlechter waren zum Beispiel die <strong>Freiherren</strong> <strong>von</strong> Tarasp im<br />

Unterengadin, die <strong>Freiherren</strong> <strong>von</strong> Rhäzüns, die <strong>Freiherren</strong> <strong>von</strong> Belmont bei<br />

Flims, <strong>von</strong> Sax-Misox <strong>und</strong> andere Geschlechter. Sie regierten meist über ein<br />

eher kleines eigenes Gebiet. Es gab kein Herrengeschlecht, das im<br />

Hochmittelalter in Oberrätien, dem späteren Graubünden eine überragende<br />

Rolle spielen konnte. <strong>Die</strong> Klöster Pfäfers, St. Luzi in Chur, Disentis <strong>und</strong><br />

Müstair hatten je <strong>ihre</strong> Einflussgebiete mit den entsprechenden Zinseinnahmen,<br />

die dem Unterhalt der Klosteranlage <strong>und</strong> deren Insassen dienten. Sie waren<br />

weitgehend autonom <strong>und</strong> unterstanden dem Bischof <strong>von</strong> Chur.<br />

<strong>Die</strong> Bewohner der rätischen Gebiete waren weitgehend Hörige <strong>ihre</strong>s jeweiligen<br />

Herrn. Sie bebauten <strong>ihre</strong> Felder als Lehen, das beim Todesfall des<br />

Lehensnehmers in der Regel an seinen Herrn zurückging, der dann oft wieder<br />

die gleiche Familie belehnte. Der Herr übte die niedere <strong>und</strong> oft auch die hohe<br />

Gerichtsbarkeit aus. Noch weniger Rechte hatten die Leibeigenen. Deren Land<br />

gehörte dem Herrn, <strong>und</strong> sie mussten nicht nur den Lehenszins zahlen, sondern<br />

auch Frondienste für <strong>ihre</strong>n Herrn leisten. Das Wohlergehen der Untertanen<br />

hing <strong>von</strong> der Haltung des Herrn <strong>und</strong> vom Ertrag der bewirtschafteten Felder<br />

ab. Es gab so genannte Grosshöfe, die einem Herrn unterstanden. <strong>Die</strong>se<br />

bestanden in der Regel aus zwölf Höfen. Ein solcher Grosshof war zum<br />

Beispiel Obervaz. Zu diesem Hof gehörten auch Alpen, Weideland <strong>und</strong> Wald.<br />

Einen Territorialstaat, der in seinem Umfang etwa dem Gebiet des heutigen<br />

Kantons Graubünden entsprach, gab es im 10. bis 13. Jahrh<strong>und</strong>ert noch nicht.<br />

<strong>Die</strong> Gebiete waren, abgesehen vom Einfluss der Gebiete des Bistums Chur,<br />

kleinräumig, eine Art Flickenteppich. Jeder Herr verwaltete sein kleines<br />

Gebiet. <strong>Die</strong> Bevölkerung dieser Gebiete hatte auch nicht das Gefühl, zu einem<br />

grösseren Ganzen zu gehören. Gegen politische Einflüsse <strong>von</strong> aussen waren<br />

diese kleinen Besitztümer auch kaum zu verteidigen. In den innerrätischen<br />

Alpentälern vollzog sich in dieser <strong>Zeit</strong> erst der Prozess des Landesausbaus, der<br />

Churrätien zu grösseren Territorien werden liess. Das waren dann später<br />

Voraussetzungen zur Entstehung der drei rätischen Bünde.

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