2013-Die Freiherren von Vaz und ihre Zeit - Burgenverein Untervaz
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eigenen, meist nicht sehr grossen Besitzungen, diejenigen des Bischofs<br />
verwalteten, Zinsen einzogen <strong>und</strong> Recht sprachen. Solche Bündner<br />
Herrengeschlechter waren zum Beispiel die <strong>Freiherren</strong> <strong>von</strong> Tarasp im<br />
Unterengadin, die <strong>Freiherren</strong> <strong>von</strong> Rhäzüns, die <strong>Freiherren</strong> <strong>von</strong> Belmont bei<br />
Flims, <strong>von</strong> Sax-Misox <strong>und</strong> andere Geschlechter. Sie regierten meist über ein<br />
eher kleines eigenes Gebiet. Es gab kein Herrengeschlecht, das im<br />
Hochmittelalter in Oberrätien, dem späteren Graubünden eine überragende<br />
Rolle spielen konnte. <strong>Die</strong> Klöster Pfäfers, St. Luzi in Chur, Disentis <strong>und</strong><br />
Müstair hatten je <strong>ihre</strong> Einflussgebiete mit den entsprechenden Zinseinnahmen,<br />
die dem Unterhalt der Klosteranlage <strong>und</strong> deren Insassen dienten. Sie waren<br />
weitgehend autonom <strong>und</strong> unterstanden dem Bischof <strong>von</strong> Chur.<br />
<strong>Die</strong> Bewohner der rätischen Gebiete waren weitgehend Hörige <strong>ihre</strong>s jeweiligen<br />
Herrn. Sie bebauten <strong>ihre</strong> Felder als Lehen, das beim Todesfall des<br />
Lehensnehmers in der Regel an seinen Herrn zurückging, der dann oft wieder<br />
die gleiche Familie belehnte. Der Herr übte die niedere <strong>und</strong> oft auch die hohe<br />
Gerichtsbarkeit aus. Noch weniger Rechte hatten die Leibeigenen. Deren Land<br />
gehörte dem Herrn, <strong>und</strong> sie mussten nicht nur den Lehenszins zahlen, sondern<br />
auch Frondienste für <strong>ihre</strong>n Herrn leisten. Das Wohlergehen der Untertanen<br />
hing <strong>von</strong> der Haltung des Herrn <strong>und</strong> vom Ertrag der bewirtschafteten Felder<br />
ab. Es gab so genannte Grosshöfe, die einem Herrn unterstanden. <strong>Die</strong>se<br />
bestanden in der Regel aus zwölf Höfen. Ein solcher Grosshof war zum<br />
Beispiel Obervaz. Zu diesem Hof gehörten auch Alpen, Weideland <strong>und</strong> Wald.<br />
Einen Territorialstaat, der in seinem Umfang etwa dem Gebiet des heutigen<br />
Kantons Graubünden entsprach, gab es im 10. bis 13. Jahrh<strong>und</strong>ert noch nicht.<br />
<strong>Die</strong> Gebiete waren, abgesehen vom Einfluss der Gebiete des Bistums Chur,<br />
kleinräumig, eine Art Flickenteppich. Jeder Herr verwaltete sein kleines<br />
Gebiet. <strong>Die</strong> Bevölkerung dieser Gebiete hatte auch nicht das Gefühl, zu einem<br />
grösseren Ganzen zu gehören. Gegen politische Einflüsse <strong>von</strong> aussen waren<br />
diese kleinen Besitztümer auch kaum zu verteidigen. In den innerrätischen<br />
Alpentälern vollzog sich in dieser <strong>Zeit</strong> erst der Prozess des Landesausbaus, der<br />
Churrätien zu grösseren Territorien werden liess. Das waren dann später<br />
Voraussetzungen zur Entstehung der drei rätischen Bünde.