OÖ Sozialratgeber 2014
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Sozialversicherung<br />
• z Bezug eines einkommensabhängigen<br />
Kinderbetreuungsgeldes in der Höhe von 80%<br />
des letzten Nettoeinkommens mit mind. €<br />
33,00 bis max. € 66,00 täglich, Bezug bis zum 14.<br />
LM (bei Bezug beider Elternteile), ein Elternteil<br />
bis max. zum 12. LM.<br />
Voraussetzung für werdende Mütter ist eine<br />
sv-pflichtige Erwerbstätigkeit in den letzten 6<br />
Monaten vor Beginn des Mutterschutzes sowie<br />
ein aufrechtes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt<br />
der Geburt des Kindes. Werdende Väter müssen<br />
6 Monate vor Geburt sv-pflichtig erwerbstätig<br />
sein, abweichende Regelungen bestehen, wenn<br />
in diesem Zeitraum Karenzurlaub in Anspruch<br />
genommen wurde.<br />
Langvariante:<br />
Das Kinderbetreuungsgeld kann bis zum 36. LM<br />
des Kindes bezogen werden, wenn sich die Eltern<br />
den Bezug teilen, ein Eternteil bis max. zum 30. LM.<br />
Die Bezugshöhe beträgt € 14,53 täglich.<br />
Die Wahl der Leistungsart ist bei der erstmaligen<br />
Antragstellung zu treffen. Diese Entscheidung ist<br />
für beide Elternteile bindend. Ab 1.1.<strong>2014</strong> ist innerhalb<br />
von 14 Tagen ab Antragstellung eine<br />
Änderung des Antrages bei der Wahl des Modells<br />
bei der Krankenkasse möglich.<br />
Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nach hinein<br />
auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut<br />
oder per Post zum Zehnten des Folgemonates.<br />
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen<br />
Für den Anspruch auf KBG in voller Höhe sind die im<br />
Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen<br />
zeitgerecht durchzuführen, ansonsten kommt es<br />
zur Kürzung des Bezugs.<br />
Mehrlingszuschlag<br />
Bei Mehrlingsgeburten besteht ein Anspruch<br />
auf den Mehrlingszuschlag. Dieser beträgt<br />
50% des jeweiligen Tagessatzes der gewählten<br />
Bezugsvariante. Die Bezugsdauer ist ident mit der<br />
gewählten Leistungsvariante des KBG.<br />
Der Mehrlingszuschlag wird auch dann weitergewährt,<br />
wenn das KBG durch die Geburt eines<br />
weiteren Kindes endet.<br />
Achtung: kein Mehrlingszuschlag bei der einkommensabhängigen<br />
Bezugsvariante.<br />
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld<br />
Die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld ist eine<br />
Geldleistung für alleinstehende Elternteile oder für<br />
Familien mit geringem Einkommen.<br />
Sie beträgt € 6,06 täglich und kann für die Dauer<br />
von max. 1 Jahr beansprucht werden bei allen<br />
pauschalen Bezugsvarianten, nicht aber bei der<br />
einkommensabhängigen Bezugsvariante. Das<br />
Einkommen des beziehenden Elternteiles darf ab<br />
1.1.<strong>2014</strong> max. € 6.400,00 betragen, des anderen<br />
Elternteils max. € 16.200,00 jährlich.<br />
• Gebietskrankenkasse <strong>OÖ</strong><br />
www.ooegkk.at<br />
• BMWFJ: KBG-Online-Rechner<br />
www.sozialversicherung.at/<br />
kbgOnlineRechner/<br />
• Arbeiterkammer <strong>OÖ</strong><br />
ooe.arbeiterkammer.at<br />
050-69 06-1<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
A.1.5. Pensionsversicherung<br />
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme<br />
der (normalen) Alterspension sind das Erreichen<br />
des Antrittsalters - Frauen 60 Jahre (ab Jahrgang<br />
1968 mit 65 Jahren mit Übergangsregelung),<br />
Männer 65 Jahre, wenn 15 Versicherungsjahre<br />
in den letzten 30 Jahren vor dem Stichtag<br />
(Monats erster nach Antragstellung) oder 15<br />
Beitragsjahre der Pflichtversicherung bzw. freiwilligen<br />
Versicherung oder 25 Versicherungs jahre<br />
insgesamt bis zum Stichtag vorliegen. Lt. APG<br />
(Allgemeines Pensionsgesetz) sind zum Erwerb einer<br />
Alterspension generell 15 Ver sicherungsjahre<br />
und davon 7 Beitragsjahre aufgrund einer<br />
Erwerbstätigkeit notwendig.<br />
Weitere Pensionsmöglichkeiten<br />
• z Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension<br />
• z Vorzeitige Alterspension bei langer<br />
Versicherungsdauer - bisheriges Alter<br />
56,5 Jahre für Frauen und 61,5 Jahre für<br />
Männer - wurde 2004 abgeschafft mit einer<br />
Übergangsregelung (schrittweise Anhebung<br />
<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2014</strong>