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OÖ Sozialratgeber 2014

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Sozialversicherung<br />

• z Bezug eines einkommensabhängigen<br />

Kinderbetreuungsgeldes in der Höhe von 80%<br />

des letzten Nettoeinkommens mit mind. €<br />

33,00 bis max. € 66,00 täglich, Bezug bis zum 14.<br />

LM (bei Bezug beider Elternteile), ein Elternteil<br />

bis max. zum 12. LM.<br />

Voraussetzung für werdende Mütter ist eine<br />

sv-pflichtige Erwerbstätigkeit in den letzten 6<br />

Monaten vor Beginn des Mutterschutzes sowie<br />

ein aufrechtes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt<br />

der Geburt des Kindes. Werdende Väter müssen<br />

6 Monate vor Geburt sv-pflichtig erwerbstätig<br />

sein, abweichende Regelungen bestehen, wenn<br />

in diesem Zeitraum Karenzurlaub in Anspruch<br />

genommen wurde.<br />

Langvariante:<br />

Das Kinderbetreuungsgeld kann bis zum 36. LM<br />

des Kindes bezogen werden, wenn sich die Eltern<br />

den Bezug teilen, ein Eternteil bis max. zum 30. LM.<br />

Die Bezugshöhe beträgt € 14,53 täglich.<br />

Die Wahl der Leistungsart ist bei der erstmaligen<br />

Antragstellung zu treffen. Diese Entscheidung ist<br />

für beide Elternteile bindend. Ab 1.1.<strong>2014</strong> ist innerhalb<br />

von 14 Tagen ab Antragstellung eine<br />

Änderung des Antrages bei der Wahl des Modells<br />

bei der Krankenkasse möglich.<br />

Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nach hinein<br />

auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut<br />

oder per Post zum Zehnten des Folgemonates.<br />

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen<br />

Für den Anspruch auf KBG in voller Höhe sind die im<br />

Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen<br />

zeitgerecht durchzuführen, ansonsten kommt es<br />

zur Kürzung des Bezugs.<br />

Mehrlingszuschlag<br />

Bei Mehrlingsgeburten besteht ein Anspruch<br />

auf den Mehrlingszuschlag. Dieser beträgt<br />

50% des jeweiligen Tagessatzes der gewählten<br />

Bezugsvariante. Die Bezugsdauer ist ident mit der<br />

gewählten Leistungsvariante des KBG.<br />

Der Mehrlingszuschlag wird auch dann weitergewährt,<br />

wenn das KBG durch die Geburt eines<br />

weiteren Kindes endet.<br />

Achtung: kein Mehrlingszuschlag bei der einkommensabhängigen<br />

Bezugsvariante.<br />

Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld<br />

Die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld ist eine<br />

Geldleistung für alleinstehende Elternteile oder für<br />

Familien mit geringem Einkommen.<br />

Sie beträgt € 6,06 täglich und kann für die Dauer<br />

von max. 1 Jahr beansprucht werden bei allen<br />

pauschalen Bezugsvarianten, nicht aber bei der<br />

einkommensabhängigen Bezugsvariante. Das<br />

Einkommen des beziehenden Elternteiles darf ab<br />

1.1.<strong>2014</strong> max. € 6.400,00 betragen, des anderen<br />

Elternteils max. € 16.200,00 jährlich.<br />

• Gebietskrankenkasse <strong>OÖ</strong><br />

www.ooegkk.at<br />

• BMWFJ: KBG-Online-Rechner<br />

www.sozialversicherung.at/<br />

kbgOnlineRechner/<br />

• Arbeiterkammer <strong>OÖ</strong><br />

ooe.arbeiterkammer.at<br />

050-69 06-1<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

A.1.5. Pensionsversicherung<br />

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme<br />

der (normalen) Alterspension sind das Erreichen<br />

des Antrittsalters - Frauen 60 Jahre (ab Jahrgang<br />

1968 mit 65 Jahren mit Übergangsregelung),<br />

Männer 65 Jahre, wenn 15 Versicherungsjahre<br />

in den letzten 30 Jahren vor dem Stichtag<br />

(Monats erster nach Antragstellung) oder 15<br />

Beitragsjahre der Pflichtversicherung bzw. freiwilligen<br />

Versicherung oder 25 Versicherungs jahre<br />

insgesamt bis zum Stichtag vorliegen. Lt. APG<br />

(Allgemeines Pensionsgesetz) sind zum Erwerb einer<br />

Alterspension generell 15 Ver sicherungsjahre<br />

und davon 7 Beitragsjahre aufgrund einer<br />

Erwerbstätigkeit notwendig.<br />

Weitere Pensionsmöglichkeiten<br />

• z Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension<br />

• z Vorzeitige Alterspension bei langer<br />

Versicherungsdauer - bisheriges Alter<br />

56,5 Jahre für Frauen und 61,5 Jahre für<br />

Männer - wurde 2004 abgeschafft mit einer<br />

Übergangsregelung (schrittweise Anhebung<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2014</strong>

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