OÖ Sozialratgeber 2014
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Beihilfen<br />
den. Die für die Qualifizierungsunterstützung festgelegten<br />
Pauschalsätze beinhalten einen Zuschlag<br />
für schulungsbedingte Mehraufwendungen im<br />
Ausmaß von 15%. Die ergänzende Förderung der<br />
Kosten der Qualifizierungsangebote (Kurskosten)<br />
erfolgt im Rahmen der Qualifizierungsförderung<br />
für Beschäftigte in Kurzarbeit (QfB-Kurzarbeit).<br />
Arbeitsplatznahe Qualifizierung<br />
Mit diesem AMS-Angebot erhalten arbeitslose<br />
Personen die Chance auf praxisnahe Aus- und<br />
Weiterbildung in Abstimmung mit einem Betrieb,<br />
der zur Mitfinanzierung bereit ist. Bei der Erstellung<br />
der Bildungspläne und bei der Abwicklung bieten<br />
vom AMS beauftragte Qualifizierungsträger<br />
Unterstützung.<br />
Die arbeitsplatznahe Qualifizierung besteht aus<br />
einem theoretischen und einem praktischen<br />
Teil. Der Theorieteil muss mindestens 1/3 der<br />
Gesamtdauer betragen. Im Falle einer Ausbildung,<br />
die zum Lehrabschluss führt, ist die Schulungsdauer<br />
auf maximal die Hälfte der regulären Lehrzeit im<br />
betreffenden Beruf festgelegt. TeilnehmerInnen<br />
erhalten während der Ausbildung vom AMS eine<br />
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts und<br />
zusätzlich einen ausbildungsbedingten Zuschuss<br />
von bis zu € 200 im Monat.<br />
Beihilfen Deckung des Lebensunterhalts,<br />
Kurs- und Kursnebenkosten<br />
Diese Beihilfen können Arbeitslose für arbeitsmarktpolitisch<br />
sinnvolle Maßnahmen erhalten, die<br />
zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf<br />
dem Arbeitsmarkt beitragen.<br />
In besonderen Fällen können auch Beschäftigte,<br />
deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht<br />
überschreitet, gefördert werden. Die Höhe der<br />
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes<br />
entspricht mindestens der Höhe des<br />
Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe<br />
(inklusive allfälliger Familienzuschläge). Alle<br />
FörderungswerberInnen, die eine Beihilfe zur<br />
Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, sind in<br />
der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung<br />
versichert.<br />
Kinderbetreuungsbeihilfe<br />
Diese Förderung erhalten Mütter/Väter, die einen<br />
Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie<br />
eine Arbeit aufnehmen wollen, an einer arbeitsmarktpolitisch<br />
relevanten Ausbildung teilnehmen<br />
wollen, aber auch wenn sie sich auf Arbeitssuche<br />
befinden. Das monatliche Bruttoeinkommen<br />
darf € 2.300 bzw. bei Ehepartnern und<br />
Lebensgemeinschaften € 3.350 nicht überschreiten.<br />
Die Beihilfe ist an ein vorangehendes<br />
Beratungsgespräch gebunden.<br />
Vorstellungsbeihilfe<br />
Das Arbeitsmarktservice unterstützt bei der<br />
Arbeitsuche (Lehrstellensuche) in Form eines<br />
einmaligen Zuschusses als teilweisen Ersatz<br />
der Kosten, die im Rahmen von überregionalen<br />
Vorstellterminen für Fahrten bzw. für Unterkunft<br />
und Verpflegung anfallen.<br />
Entfernungsbeihilfe<br />
Diese Beihilfe können arbeitslose und lehrstellensuchende<br />
Personen erhalten, die auf einen<br />
näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw.<br />
Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können<br />
und bereit sind, eine entferntere Arbeitsbzw.<br />
Ausbildungsstelle anzunehmen, wenn sie<br />
am Arbeitsmarkt benachteiligt sind (z.B. aufgrund<br />
von gesundheitlichen Einschränkungen). Das<br />
monatliche Bruttoeinkommen darf € 2.300 nicht<br />
übersteigen.<br />
Ein teilweiser Kostenersatz kann für regelmäßig<br />
wiederkehrende Fahrten (täglich/wöchentlich/<br />
monatlich) und die Unterkunft am Arbeitsort<br />
gewährt werden. Die Beihilfe kann für jeweils<br />
26 Wochen (bei Lehrlingen 52 Wochen), insgesamt<br />
maximal für 104 Wochen gewährt werden<br />
(bei Lehrlingen für die gesamte Dauer der<br />
Ausbildung). Die Beihilfe kann bis zur Höhe der<br />
entstehenden monatlichen Fahrtkosten und/oder<br />
Unterkunftskosten abzüglich eines Selbstbehaltes<br />
von € 67 monatlich, höchstens jedoch bis zu einem<br />
Betrag von € 203 pro Monat gewährt werden (bei<br />
Lehrlingen bis zu € 264 pro Monat). Die Beihilfe<br />
ist an ein vorangehendes Beratungsgespräch gebunden.<br />
Übersiedlungsbeihilfe<br />
Diese Beihilfe können arbeitslose und lehrstellensuchende<br />
Personen erhalten, die auf einen<br />
näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw.<br />
Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können<br />
<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2014</strong>