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OÖ Sozialratgeber 2014

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Beihilfen<br />

den. Die für die Qualifizierungsunterstützung festgelegten<br />

Pauschalsätze beinhalten einen Zuschlag<br />

für schulungsbedingte Mehraufwendungen im<br />

Ausmaß von 15%. Die ergänzende Förderung der<br />

Kosten der Qualifizierungsangebote (Kurskosten)<br />

erfolgt im Rahmen der Qualifizierungsförderung<br />

für Beschäftigte in Kurzarbeit (QfB-Kurzarbeit).<br />

Arbeitsplatznahe Qualifizierung<br />

Mit diesem AMS-Angebot erhalten arbeitslose<br />

Personen die Chance auf praxisnahe Aus- und<br />

Weiterbildung in Abstimmung mit einem Betrieb,<br />

der zur Mitfinanzierung bereit ist. Bei der Erstellung<br />

der Bildungspläne und bei der Abwicklung bieten<br />

vom AMS beauftragte Qualifizierungsträger<br />

Unterstützung.<br />

Die arbeitsplatznahe Qualifizierung besteht aus<br />

einem theoretischen und einem praktischen<br />

Teil. Der Theorieteil muss mindestens 1/3 der<br />

Gesamtdauer betragen. Im Falle einer Ausbildung,<br />

die zum Lehrabschluss führt, ist die Schulungsdauer<br />

auf maximal die Hälfte der regulären Lehrzeit im<br />

betreffenden Beruf festgelegt. TeilnehmerInnen<br />

erhalten während der Ausbildung vom AMS eine<br />

Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts und<br />

zusätzlich einen ausbildungsbedingten Zuschuss<br />

von bis zu € 200 im Monat.<br />

Beihilfen Deckung des Lebensunterhalts,<br />

Kurs- und Kursnebenkosten<br />

Diese Beihilfen können Arbeitslose für arbeitsmarktpolitisch<br />

sinnvolle Maßnahmen erhalten, die<br />

zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf<br />

dem Arbeitsmarkt beitragen.<br />

In besonderen Fällen können auch Beschäftigte,<br />

deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht<br />

überschreitet, gefördert werden. Die Höhe der<br />

Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes<br />

entspricht mindestens der Höhe des<br />

Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe<br />

(inklusive allfälliger Familienzuschläge). Alle<br />

FörderungswerberInnen, die eine Beihilfe zur<br />

Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, sind in<br />

der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung<br />

versichert.<br />

Kinderbetreuungsbeihilfe<br />

Diese Förderung erhalten Mütter/Väter, die einen<br />

Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie<br />

eine Arbeit aufnehmen wollen, an einer arbeitsmarktpolitisch<br />

relevanten Ausbildung teilnehmen<br />

wollen, aber auch wenn sie sich auf Arbeitssuche<br />

befinden. Das monatliche Bruttoeinkommen<br />

darf € 2.300 bzw. bei Ehepartnern und<br />

Lebensgemeinschaften € 3.350 nicht überschreiten.<br />

Die Beihilfe ist an ein vorangehendes<br />

Beratungsgespräch gebunden.<br />

Vorstellungsbeihilfe<br />

Das Arbeitsmarktservice unterstützt bei der<br />

Arbeitsuche (Lehrstellensuche) in Form eines<br />

einmaligen Zuschusses als teilweisen Ersatz<br />

der Kosten, die im Rahmen von überregionalen<br />

Vorstellterminen für Fahrten bzw. für Unterkunft<br />

und Verpflegung anfallen.<br />

Entfernungsbeihilfe<br />

Diese Beihilfe können arbeitslose und lehrstellensuchende<br />

Personen erhalten, die auf einen<br />

näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw.<br />

Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können<br />

und bereit sind, eine entferntere Arbeitsbzw.<br />

Ausbildungsstelle anzunehmen, wenn sie<br />

am Arbeitsmarkt benachteiligt sind (z.B. aufgrund<br />

von gesundheitlichen Einschränkungen). Das<br />

monatliche Bruttoeinkommen darf € 2.300 nicht<br />

übersteigen.<br />

Ein teilweiser Kostenersatz kann für regelmäßig<br />

wiederkehrende Fahrten (täglich/wöchentlich/<br />

monatlich) und die Unterkunft am Arbeitsort<br />

gewährt werden. Die Beihilfe kann für jeweils<br />

26 Wochen (bei Lehrlingen 52 Wochen), insgesamt<br />

maximal für 104 Wochen gewährt werden<br />

(bei Lehrlingen für die gesamte Dauer der<br />

Ausbildung). Die Beihilfe kann bis zur Höhe der<br />

entstehenden monatlichen Fahrtkosten und/oder<br />

Unterkunftskosten abzüglich eines Selbstbehaltes<br />

von € 67 monatlich, höchstens jedoch bis zu einem<br />

Betrag von € 203 pro Monat gewährt werden (bei<br />

Lehrlingen bis zu € 264 pro Monat). Die Beihilfe<br />

ist an ein vorangehendes Beratungsgespräch gebunden.<br />

Übersiedlungsbeihilfe<br />

Diese Beihilfe können arbeitslose und lehrstellensuchende<br />

Personen erhalten, die auf einen<br />

näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw.<br />

Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2014</strong>

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