OÖ Sozialratgeber 2014
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Beihilfen<br />
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dem Dienstgeber vereinbart werden. Die während<br />
der Bildungsteilzeit vereinbarte wöchentliche<br />
Normalarbeitszeit darf dabei zehn Stunden<br />
nicht unterschreiten und das Dienstverhältnis<br />
muss über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt<br />
sein. Somit wird z.B. in Kalendermonaten mit 30<br />
Tagen bei einer Reduktion der Arbeitszeit um 50%<br />
der Normalarbeitszeit (von 40 auf 20 Stunden)<br />
Bildungsteilzeitgeld in der Höhe von monatlich<br />
€ 456,00 bzw. bei Reduktion der Arbeitszeit um<br />
25% (um 10 Stunden) in der Höhe von monatlich €<br />
228,00 ausbezahlt.<br />
A.3.8.3. Fachkräftestipendium<br />
Das Fachkräftestipendium können Beschäftigungslose,<br />
Personen, die wegen der geplanten<br />
Ausbildung karenziert sind, und vormals selbstständig<br />
Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit<br />
ruht, erhalten, sofern sie in den letzten 15<br />
Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt waren<br />
und die höchste abgeschlossene Ausbildung<br />
unter dem Fachhochschulniveau liegt. Das<br />
Fachkräftestipendium wird für die Dauer der<br />
Teilnahme an einer Ausbildung, maximal für drei<br />
Jahre gewährt. <strong>2014</strong> sind das täglich € 27,20.<br />
Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung besteht.<br />
A.3.8.4. Schul- und Heimbeihilfe<br />
Diese erhalten Personen vor Vollendung des 30.<br />
Lebensjahres beim Besuch einer weiterführenden<br />
Schule ab der 10. Schulstufe, einer Schule<br />
für Berufstätige oder einer Schule für den medizinisch-technischen<br />
Fachdienst, sofern sich<br />
die Person vorher vier Jahre zur Gänze selbst<br />
erhalten hat. Bei der Beihilfenberechnung ist<br />
jährlich von einem Grundbetrag von € 1.130,00<br />
für die Schulbeihilfe bzw. von € 1.380,00 für die<br />
Heimbeihilfe auszugehen, der gegebenenfalls erhöht/vermindert<br />
wird. Heimbeihilfe alleine ist bereits<br />
ab der 9. Schulstufe möglich.<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
• AK Bildungsberatung<br />
050-69 06-16 01<br />
www.ak-bildungsberatung.at<br />
www.schulbeihilfenrechner.at<br />
A.3.8.4.1. Schulbeginnhilfe<br />
Gefördert werden vom Land <strong>OÖ</strong> Eltern von<br />
SchulanfängerInnen mit € 100,00 je Kind, sofern<br />
gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten<br />
werden.<br />
Voraussetzungen:<br />
• z Hauptwohnsitz in Oberösterreich und gemeinsamer<br />
Haushalt von Eltern(teil) und Kind(ern)<br />
• z Schulbestätigung<br />
• z bestimmte Einkommensgrenze<br />
Weitere Details siehe Seite 58.<br />
A.3.8.4.2. Schulveranstaltungsbeihilfe<br />
Eltern(teile) von mindestens zwei Kindern, bei<br />
denen zwei oder mehrere Kinder im Laufe eines<br />
Schuljahres mehrtägige Schulveranstaltungen<br />
(die in Summe mindestens 8 Tage dauern) absolvieren,<br />
erhalten auf Antrag beim Land <strong>OÖ</strong> die<br />
Schulveranstaltungsbeihilfe von € 100.<br />
Voraussetzungen:<br />
• z Hauptwohnsitz in Oberösterreich und gemeinsamer<br />
Haushalt von Eltern(teil) und Kind(ern)<br />
• z Schulbestätigung<br />
• z bestimmte Einkommensgrenze<br />
A.3.8.4.3. Sprachprojektwochen-Förderung<br />
Auf Antrag der Schule (keine Einzelförderung für<br />
SchülerInnen) werden Sprachprojektwochen an<br />
Hauptschulen, polytechnischen, mittleren und höheren<br />
Schulen mit einem einmaligen Zuschuss von<br />
€ 730,00 gefördert.<br />
A.3.8.4.4. SchülerInnen-Unterstützung<br />
des Bundes für die Teilnahme an<br />
Schulveranstaltungen<br />
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der<br />
Höhe des Einkommens, nach dem Familienstand<br />
und der Familiengröße und beträgt bis zu € 180,00.<br />
A.3.8.5. Besondere Schulbeihilfen für<br />
AbendschülerInnen<br />
Für Personen, die eine Matura an einer Abend -<br />
schule anstreben und sich auf die Abschlussprüfung<br />
(Matura) vorbereiten wollen, gibt es<br />
die Möglichkeit des Bezugs der „Besonderen<br />
Schulbeihilfe“, sofern sie unmittelbar vorher zumindest<br />
ein Jahr berufstätig waren. Als Voraussetzung<br />
<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2014</strong>