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OÖ Sozialratgeber 2014

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Beihilfen<br />

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dem Dienstgeber vereinbart werden. Die während<br />

der Bildungsteilzeit vereinbarte wöchentliche<br />

Normalarbeitszeit darf dabei zehn Stunden<br />

nicht unterschreiten und das Dienstverhältnis<br />

muss über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt<br />

sein. Somit wird z.B. in Kalendermonaten mit 30<br />

Tagen bei einer Reduktion der Arbeitszeit um 50%<br />

der Normalarbeitszeit (von 40 auf 20 Stunden)<br />

Bildungsteilzeitgeld in der Höhe von monatlich<br />

€ 456,00 bzw. bei Reduktion der Arbeitszeit um<br />

25% (um 10 Stunden) in der Höhe von monatlich €<br />

228,00 ausbezahlt.<br />

A.3.8.3. Fachkräftestipendium<br />

Das Fachkräftestipendium können Beschäftigungslose,<br />

Personen, die wegen der geplanten<br />

Ausbildung karenziert sind, und vormals selbstständig<br />

Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit<br />

ruht, erhalten, sofern sie in den letzten 15<br />

Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt waren<br />

und die höchste abgeschlossene Ausbildung<br />

unter dem Fachhochschulniveau liegt. Das<br />

Fachkräftestipendium wird für die Dauer der<br />

Teilnahme an einer Ausbildung, maximal für drei<br />

Jahre gewährt. <strong>2014</strong> sind das täglich € 27,20.<br />

Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung besteht.<br />

A.3.8.4. Schul- und Heimbeihilfe<br />

Diese erhalten Personen vor Vollendung des 30.<br />

Lebensjahres beim Besuch einer weiterführenden<br />

Schule ab der 10. Schulstufe, einer Schule<br />

für Berufstätige oder einer Schule für den medizinisch-technischen<br />

Fachdienst, sofern sich<br />

die Person vorher vier Jahre zur Gänze selbst<br />

erhalten hat. Bei der Beihilfenberechnung ist<br />

jährlich von einem Grundbetrag von € 1.130,00<br />

für die Schulbeihilfe bzw. von € 1.380,00 für die<br />

Heimbeihilfe auszugehen, der gegebenenfalls erhöht/vermindert<br />

wird. Heimbeihilfe alleine ist bereits<br />

ab der 9. Schulstufe möglich.<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

• AK Bildungsberatung<br />

050-69 06-16 01<br />

www.ak-bildungsberatung.at<br />

www.schulbeihilfenrechner.at<br />

A.3.8.4.1. Schulbeginnhilfe<br />

Gefördert werden vom Land <strong>OÖ</strong> Eltern von<br />

SchulanfängerInnen mit € 100,00 je Kind, sofern<br />

gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten<br />

werden.<br />

Voraussetzungen:<br />

• z Hauptwohnsitz in Oberösterreich und gemeinsamer<br />

Haushalt von Eltern(teil) und Kind(ern)<br />

• z Schulbestätigung<br />

• z bestimmte Einkommensgrenze<br />

Weitere Details siehe Seite 58.<br />

A.3.8.4.2. Schulveranstaltungsbeihilfe<br />

Eltern(teile) von mindestens zwei Kindern, bei<br />

denen zwei oder mehrere Kinder im Laufe eines<br />

Schuljahres mehrtägige Schulveranstaltungen<br />

(die in Summe mindestens 8 Tage dauern) absolvieren,<br />

erhalten auf Antrag beim Land <strong>OÖ</strong> die<br />

Schulveranstaltungsbeihilfe von € 100.<br />

Voraussetzungen:<br />

• z Hauptwohnsitz in Oberösterreich und gemeinsamer<br />

Haushalt von Eltern(teil) und Kind(ern)<br />

• z Schulbestätigung<br />

• z bestimmte Einkommensgrenze<br />

A.3.8.4.3. Sprachprojektwochen-Förderung<br />

Auf Antrag der Schule (keine Einzelförderung für<br />

SchülerInnen) werden Sprachprojektwochen an<br />

Hauptschulen, polytechnischen, mittleren und höheren<br />

Schulen mit einem einmaligen Zuschuss von<br />

€ 730,00 gefördert.<br />

A.3.8.4.4. SchülerInnen-Unterstützung<br />

des Bundes für die Teilnahme an<br />

Schulveranstaltungen<br />

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der<br />

Höhe des Einkommens, nach dem Familienstand<br />

und der Familiengröße und beträgt bis zu € 180,00.<br />

A.3.8.5. Besondere Schulbeihilfen für<br />

AbendschülerInnen<br />

Für Personen, die eine Matura an einer Abend -<br />

schule anstreben und sich auf die Abschlussprüfung<br />

(Matura) vorbereiten wollen, gibt es<br />

die Möglichkeit des Bezugs der „Besonderen<br />

Schulbeihilfe“, sofern sie unmittelbar vorher zumindest<br />

ein Jahr berufstätig waren. Als Voraussetzung<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2014</strong>

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