OÖ Sozialratgeber 2014
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Beihilfen<br />
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und bereit sind, eine entferntere Arbeits- bzw.<br />
Ausbildungsstelle anzunehmen. Die Beihilfe wird<br />
als einmaliger Zuschuss nach der Übersiedlung<br />
des Hauptwohnsitzes ausbezahlt.<br />
Die Übersiedlung muss in den ersten 52 Wochen<br />
nach Beginn eines unbefristeten bzw. mindestens<br />
auf 1 Jahr befristeten, vollversicherten<br />
Arbeitsverhältnisses erfolgen. Die Beihilfe ist an<br />
ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert,<br />
dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen<br />
BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle<br />
des AMS rechtzeitig vor der Übersiedlung Kontakt<br />
aufnimmt.<br />
"Come Back"-Eingliederungsbeihilfe<br />
Diese Förderung können alle Arbeitgeber erhalten.<br />
Ausgenommen von der Förderung sind politische<br />
Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale<br />
Vereine sowie der Bund.<br />
Das AMS fördert in arbeitsmarktpolitisch begründeten<br />
Fällen das Arbeitsverhältnis von<br />
• z Arbeitsuchenden unter 25 Jahre, die mindestens<br />
sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind,<br />
• z arbeitsuchenden Frauen ab 25 und unter 45<br />
Jahre (bei Männern unter 50 Jahre), die mindestens<br />
zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt sind,<br />
• z arbeitsuchenden Frauen ab 45 Jahre,<br />
• z arbeitsuchenden Männern ab 50 Jahre.<br />
(unabhängig von der Dauer der vorausgegangenen<br />
Arbeitslosigkeit)<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen kann<br />
die Förderung auch für Personen, die akut von<br />
Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. aufgrund<br />
von Betreuungspflichten oder aufgrund<br />
einer Behinderung ab 50%), zuerkannt werden.<br />
Förderung der Lehrausbildung<br />
Das Arbeitsmarktservice unterstützt mit dieser<br />
Förderung Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen,<br />
die Lehrlinge ausbilden. Von einer<br />
Förderung ausgenommen sind der Bund, politische<br />
Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29<br />
BAG.<br />
Gefördert wird die Lehrausbildung von beim AMS<br />
vorgemerkten:<br />
• z Mädchen in Lehrberufen mit geringem<br />
Frauenanteil<br />
• z Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt<br />
sind<br />
• z behinderten Personen über 18 Jahre,<br />
deren Beschäftigungsprobleme durch eine<br />
Lehrausbildung gelöst werden können.<br />
Förderbar ist auch die Absolvierung einer integrativen<br />
Berufsausbildung von benachteiligten<br />
und behinderten Jugendlichen, die beim AMS<br />
vorgemerkt sind.<br />
Implacementstiftungen<br />
Implacementstiftungen sind ein Angebot an<br />
Unternehmen zur Rekrutierung von Fachkräften.<br />
Das Arbeitsmarktservice unterstützt damit die gezielte<br />
Ausbildung von arbeitslosen Personen für<br />
einen bestimmten Arbeitsplatz. Auf Basis eines<br />
Bildungsplans werden StiftungsteilnehmerInnen<br />
– entsprechend den Erfordernissen des<br />
Unternehmens – theoretisch und betriebspraktisch<br />
ausgebildet und erhalten während dieser<br />
Zeit Schulungsarbeitslosengeld. Die maximale<br />
Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.<br />
75% der Ausbildungskosten bis max. € 1.850,00<br />
werden vom Land <strong>OÖ</strong> finanziert.<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
• www.ams.or.at/ooe<br />
(Service für Arbeitsuchende/Finanzielles)<br />
A.3.11. Beihilfen zur beruflichen<br />
Integration<br />
A.3.11.1. Entgeltbeihilfe<br />
Die Entgeltbeihilfe kann bei Beschäftigung begünstigter<br />
Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten<br />
Leistungseinschränkungen<br />
gewährt werden.<br />
Voraussetzungen<br />
Glaubhaftmachung der Leistungsminderung<br />
durch den/die DienstgeberIn.<br />
Höhe<br />
Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt<br />
ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer<br />
<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2014</strong>