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OÖ Sozialratgeber 2014

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Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen<br />

B.4.3.20. Fahrtkosten<br />

Für Fahrten, die zur Inanspruchnahme der beruflichen<br />

Qualifizierung, geschützten Arbeit und<br />

fähigkeitsorientierten Aktivität erfolgen, werden<br />

auf Antrag die Kosten übernommen.<br />

Bei Inanspruchnahme einer Heilbehandlung<br />

werden Fahrtkosten nur dann übernommen,<br />

wenn kein anderer Kostenträger, z. B. ein Sozialversicherungsträger,<br />

diese übernimmt.<br />

Nähere Informationen betreffend die Über nahme<br />

von Fahrtkosten z.B. im Zusammen hang mit einer<br />

Assistenzkonferenz oder der Übernahme<br />

der Fahrtkosten für eine Begleit person sind<br />

beim/bei der BedarfskoordinatorIn der Bezirks -<br />

verwaltungsbehörde erhältlich.<br />

Der Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten<br />

kann bei der Einrichtung, der Gemeinde, den<br />

Sozialberatungsstellen oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde<br />

oder dem Land Oberösterreich<br />

eingebracht werden.<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

• BedarfskoordinatorInnen der Magistrate und<br />

der Bezirkshauptmannschaften<br />

• Amt der oö. Landesregierung<br />

Abteilung Soziales<br />

B.4.3.21. Therapie<br />

Die Kosten von anerkannten Therapien (z.B.<br />

Physio- und Ergotherapie oder Logopädie) werden<br />

zum Großteil von Krankenversicherungsträgern<br />

übernommen. Für die Abrechnung gelten<br />

die Vorschriften der jeweiligen Krankenkassen.<br />

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist jedenfalls<br />

ein Überweisungsschein des Arztes/ der<br />

Ärztin.<br />

Das Land Oberösterreich erkennt verschiedene<br />

Therapien, wie z.B. konduktive Mehrfachtherapie<br />

oder Hippotherapie als Heilbehandlungen nach<br />

dem Oö. Chancengleichheitsgesetz an.<br />

Die Kosten für diese Heilbehandlungen werden<br />

fast zur Gänze vom Land Oberösterreich übernommen.<br />

Ein geringfügiger Kostenbeitrag ist zu<br />

entrichten.<br />

Zu folgenden von Krankenversicherungsträgern<br />

nicht anerkannten Therapien kann bei<br />

Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vom Land<br />

Oberösterreich (Abteilung Soziales) ein Zuschuss<br />

gewährt werden:<br />

• z Tomatis-Hörtraining<br />

• z Akustisches Integrationstraining<br />

• z Musiktherapie<br />

• z Heilpädagogisches Voltigieren<br />

Siehe Übersicht ab Seite 95<br />

B.4.3.22. Soziale Rehabilitation<br />

Für Maßnahmen im Rahmen der sozialen<br />

Rehabilitation kann das Land <strong>OÖ</strong> (Abteilung<br />

Soziales) an Menschen mit Beein trächtigungen<br />

(ausgenommen altersbedingte) bei Vorliegen<br />

der Voraus setzungen einen Zuschuss gewähren.<br />

Dieser ist abhängig von der Höhe des Haushaltsein<br />

kommens. Der Grad der Beein trächtigung muss<br />

mindestens 50% betragen.<br />

Ausgenommen sind Maßnahmen, die im<br />

Zusammenhang mit einer Berufsausübung<br />

oder Berufsausbildung stehen oder die eine<br />

Berufstätigkeit (wieder) ermöglichen.<br />

Die soziale Rehabilitation umfasst:<br />

• z Adaptierung eines PKWs<br />

• z Fahrtkostenzuschuss<br />

• z behindertengerechte Wohnraumadaptierung<br />

• z Kommunikationshilfsmittel<br />

• z elektronische und sonstige technische<br />

Hilfsmittel, orthopädische Behelfe<br />

• z Erwerb der Lenkberechtigung<br />

• z Anschaffung eines Blindenführhundes,<br />

Partnerhundes oder Rollstuhlhundes<br />

• z Dolmetschkosten<br />

• z behinderungsbedingte finanzielle Notlagen<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2014</strong>

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